ÖGB fordert beim 12-Stunden-Tag sechs Monate Kündigungsschutz
Metaller-Gewerkschaft erhöht bei KV-Gesprächen den Druck
„Echte Freiwilligkeit“. Für ihre Forderung nach bezahlten Pausen an 12-StundenArbeitstagen holte sich die Gewerkschaft zuletzt eine Abfuhr. Jetzt legen Präsident Wolfgang Katzian und andere Gewerkschafter nach und fordern eine „echte Freiwilligkeit“durch einen härteren Kündigungsschutz.
Diese Woche geht es bei dem Thema ans Eingemach- te, wenn die Kollektivvertragsverhandlungen der Metaller fortgesetzt werden.
Ausnahme, nicht Regel
Rainer Wimmer, FSG-Chef und Metaller-Chefverhandler, will einen nachwirkenden Kündigungsschutz von sechs Monaten für jene Beschäftigten, die vom 12Stunden-Tag betroffen sind. Dadurch soll es leichter sein, die 11. und 12. Stunde abzulehnen. Die Mehrarbeit würde dann tatsächlich eine Ausnahme bleiben und nicht „zur unbezahlten Regel“werden, wie Türkis-Blau versprochen hat. Um das neue Arbeitszeitgesetz abzufedern, gibt es noch eine Reihe von Forderungen, auf die die Arbeitgeber-Seite noch nicht näher eingegangen ist.
Die ÖGB-Spitze um Präsident Wolfgang Katzian und Metaller-Chefverhandler Rainer Wimmer lässt sich vom strikten Arbeitgeber-Nein zu bezahlten Pausen an 12-Stunden-Arbeitstagen nicht beirren. Im Gegenteil.
Die Gewerkschaft legt umgehend nach und bringt eine weitere Forderung aufs Tapet der laufenden Kollektivvertragsverhandlungen.
Diese werden bei den Metallern schon morgen, Dienstag, fortgesetzt. Ab sofort geht es wirklich ans Eingemachte, sagen Verhandler, und erinnern an den angekündigten „heißen Herbst“.
Heiß könnte er deshalb werden, weil sich die Arbeitgeber als die „falschen Adressaten“für die politischen Forderungen der Gewerkschaft sehen. Die Metaller-Lohnrunde sei nicht der Ort, um das neue Arbeitszeitgesetz nachzuverhandeln.
Das sieht die Gewerkschaft jedoch völlig anders. Schließlich wurden die Sozialpartner beim 12-Stunden-Tag nicht eingebunden, es gab auch keine Begutachtung. Man wende sich deshalb an die Industrie, also an „die Besteller des Gesetzes“.
Konkret will die Gewerkschaft dafür sorgen, dass die beim 12-Stunden-Tag politisch zugesagte Freiwilligkeit tatsächlich in der betrieblichen Praxis bei den Beschäftigten ankommt.
Beim Wort genommen
Rainer Wimmer sagt zum KURIER: „Dazu brauchen wir einen nachwirkenden Kündigungsschutz von sechs Monaten für jene Beschäftigten und Abteilungen, bei denen der 12-Stunden-Tag zur Anwendung kommt. Man kann ja de facto die 11. und 12. Stunden nicht ablehnen. Wer sie dennoch ablehnt, soll vor einer Kündigung geschützt werden. Bei der Freiwilligkeit nehmen wir Türkis- Blau beim Wort.“
Kein leeres Gerede
Deshalb müsse in den Verhandlungen auch über ein „effektives Entschlagungsrecht“verhandelt werden, etwa wenn der Chef kurzfristig spezielle Wochenenddienste anordnet. Beides müsse in Kombination dazu führen, sagt die Gewerkschaft, dass die „Freiwilligkeit beim 12Stunden-Tag kein leeres Gerede bleibt“.
So wollen die Arbeitnehmer-Vertreter im Endeffekt erreichen, dass künftig Überstunden tatsächlich „die Ausnahme bleiben und nicht zur unbezahlten Regel werden“.
Hinter dem geforderten speziellen Kündigungsschutz steckt für Katzian, Wimmer & Co folgende Logik: „Das ist die Schlussfolgerung daraus, dass im Betrieb gerade offensichtlich sehr viel Arbeit zu erledigen ist, sonst müsste ja nicht 12 Stunden gearbeitet werden. Außerdem ist es ein wichtiger Beitrag zur Durchsetzung der Freiwilligkeit von Überstunden, denn eine Kündigung – auch unter anderem Vorwand – wäre in diesem Fall nicht möglich.“
Zur Abfederung des 12Stunden-Tages wurden bei einer Betriebsräte-Konferenz im September diverse Forderungen beschlossen, die großteils der Arbeitgeberseite auch schon bekannt sind. Bisher ist sie aber keinem Gewerkschafts-Wunsch näher getreten und hat auch die Lohnforderung von fünf Prozent als „nicht nachvollziehbar“zurückgewiesen.
Der besagte Forderungskatalog reicht vom Anspruch auf eine regelmäßige 4-TageWoche über die 6. Urlaubswoche für alle ab 43 (wie bei Beamten) bis hin zu höheren Zuschlägen, wenn die Mehrarbeit zu kurzfristig vom Chef angeordnet wird. Der Gewerkschaft schwebt vor, dass Wochenendarbeit mindestens vier Wochen vorher angekündigt werden muss.