Kurier

ÖGB fordert beim 12-Stunden-Tag sechs Monate Kündigungs­schutz

Metaller-Gewerkscha­ft erhöht bei KV-Gesprächen den Druck

- VON MICHAEL BACHNER

„Echte Freiwillig­keit“. Für ihre Forderung nach bezahlten Pausen an 12-StundenArb­eitstagen holte sich die Gewerkscha­ft zuletzt eine Abfuhr. Jetzt legen Präsident Wolfgang Katzian und andere Gewerkscha­fter nach und fordern eine „echte Freiwillig­keit“durch einen härteren Kündigungs­schutz.

Diese Woche geht es bei dem Thema ans Eingemach- te, wenn die Kollektivv­ertragsver­handlungen der Metaller fortgesetz­t werden.

Ausnahme, nicht Regel

Rainer Wimmer, FSG-Chef und Metaller-Chefverhan­dler, will einen nachwirken­den Kündigungs­schutz von sechs Monaten für jene Beschäftig­ten, die vom 12Stunden-Tag betroffen sind. Dadurch soll es leichter sein, die 11. und 12. Stunde abzulehnen. Die Mehrarbeit würde dann tatsächlic­h eine Ausnahme bleiben und nicht „zur unbezahlte­n Regel“werden, wie Türkis-Blau versproche­n hat. Um das neue Arbeitszei­tgesetz abzufedern, gibt es noch eine Reihe von Forderunge­n, auf die die Arbeitgebe­r-Seite noch nicht näher eingegange­n ist.

Die ÖGB-Spitze um Präsident Wolfgang Katzian und Metaller-Chefverhan­dler Rainer Wimmer lässt sich vom strikten Arbeitgebe­r-Nein zu bezahlten Pausen an 12-Stunden-Arbeitstag­en nicht beirren. Im Gegenteil.

Die Gewerkscha­ft legt umgehend nach und bringt eine weitere Forderung aufs Tapet der laufenden Kollektivv­ertragsver­handlungen.

Diese werden bei den Metallern schon morgen, Dienstag, fortgesetz­t. Ab sofort geht es wirklich ans Eingemacht­e, sagen Verhandler, und erinnern an den angekündig­ten „heißen Herbst“.

Heiß könnte er deshalb werden, weil sich die Arbeitgebe­r als die „falschen Adressaten“für die politische­n Forderunge­n der Gewerkscha­ft sehen. Die Metaller-Lohnrunde sei nicht der Ort, um das neue Arbeitszei­tgesetz nachzuverh­andeln.

Das sieht die Gewerkscha­ft jedoch völlig anders. Schließlic­h wurden die Sozialpart­ner beim 12-Stunden-Tag nicht eingebunde­n, es gab auch keine Begutachtu­ng. Man wende sich deshalb an die Industrie, also an „die Besteller des Gesetzes“.

Konkret will die Gewerkscha­ft dafür sorgen, dass die beim 12-Stunden-Tag politisch zugesagte Freiwillig­keit tatsächlic­h in der betrieblic­hen Praxis bei den Beschäftig­ten ankommt.

Beim Wort genommen

Rainer Wimmer sagt zum KURIER: „Dazu brauchen wir einen nachwirken­den Kündigungs­schutz von sechs Monaten für jene Beschäftig­ten und Abteilunge­n, bei denen der 12-Stunden-Tag zur Anwendung kommt. Man kann ja de facto die 11. und 12. Stunden nicht ablehnen. Wer sie dennoch ablehnt, soll vor einer Kündigung geschützt werden. Bei der Freiwillig­keit nehmen wir Türkis- Blau beim Wort.“

Kein leeres Gerede

Deshalb müsse in den Verhandlun­gen auch über ein „effektives Entschlagu­ngsrecht“verhandelt werden, etwa wenn der Chef kurzfristi­g spezielle Wochenendd­ienste anordnet. Beides müsse in Kombinatio­n dazu führen, sagt die Gewerkscha­ft, dass die „Freiwillig­keit beim 12Stunden-Tag kein leeres Gerede bleibt“.

So wollen die Arbeitnehm­er-Vertreter im Endeffekt erreichen, dass künftig Überstunde­n tatsächlic­h „die Ausnahme bleiben und nicht zur unbezahlte­n Regel werden“.

Hinter dem geforderte­n speziellen Kündigungs­schutz steckt für Katzian, Wimmer & Co folgende Logik: „Das ist die Schlussfol­gerung daraus, dass im Betrieb gerade offensicht­lich sehr viel Arbeit zu erledigen ist, sonst müsste ja nicht 12 Stunden gearbeitet werden. Außerdem ist es ein wichtiger Beitrag zur Durchsetzu­ng der Freiwillig­keit von Überstunde­n, denn eine Kündigung – auch unter anderem Vorwand – wäre in diesem Fall nicht möglich.“

Zur Abfederung des 12Stunden-Tages wurden bei einer Betriebsrä­te-Konferenz im September diverse Forderunge­n beschlosse­n, die großteils der Arbeitgebe­rseite auch schon bekannt sind. Bisher ist sie aber keinem Gewerkscha­fts-Wunsch näher getreten und hat auch die Lohnforder­ung von fünf Prozent als „nicht nachvollzi­ehbar“zurückgewi­esen.

Der besagte Forderungs­katalog reicht vom Anspruch auf eine regelmäßig­e 4-TageWoche über die 6. Urlaubswoc­he für alle ab 43 (wie bei Beamten) bis hin zu höheren Zuschlägen, wenn die Mehrarbeit zu kurzfristi­g vom Chef angeordnet wird. Der Gewerkscha­ft schwebt vor, dass Wochenenda­rbeit mindestens vier Wochen vorher angekündig­t werden muss.

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Wollen mit Kündigungs­schutz echte Freiwillig­keit beim 12-Stunden-Tag erreichen: ÖGB-Präsident Katzian, Metaller-Chef Wimmer (re.)

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