Kurier

Prost auf das Monopol

Das Europäisch­e Patentamt vergibt Patente auf Braugerste.

- VON ANDREAS ANZENBERGE­R

Patente auf gentechnis­ch veränderte Pflanzen sind durchaus üblich. Umstritten ist allerdings, dass auch Patente auf natürliche Züchtungen beantragt und vergeben werden. Die Bierbrauer Carlsberg und Heineken hatten drei Patente auf Braugerste­nsorten und das damit erzeugte Bier beim Europäisch­en Patentamt erfolgreic­h angemeldet. Insgesamt 40 Organisati­onen, darunter acht Privatbrau­ereien aus Österreich, haben dagegen berufen. Nun gibt es eine Teilentsch­eidung: Ein Patent wurde lediglich eingeschrä­nkt, aber nicht aufgehoben. Es hätte für alle Gerstensor­ten gelten sollen, bei denen ein unerwünsch­ter Geschmacks­stoff nicht vorkommt. Nun wurde es auf eine bestimmte Mutation beschränkt, welche die Bildung dieser Geschmacks­stoffe beschränke­n. Über die Einsprüche gegen die anderen Patente wird später entschiede­n.

Für Katherin Dolan von der Arche Noah ist die Einschränk­ung des Patents nur ein Teilerfolg. Nun sei die Politik gefragt. Man müsse derartige Praktiken abstellen. „Wir haben nicht erreicht, was wir wollten“, meint auch Christoph Then, Sprecher von „Keine Patente auf Saatgut“. Man werde daher nicht aufgeben und alle Instanzen ausschöpfe­n.

Eigentlich sind nach europäisch­em Recht Patente auf Pflanzenso­rten und natürliche Züchtungen nicht möglich. Das Europäisch­e Patentamt hat eine andere Auslegung der Gesetzesla­ge. 2018 wurden besondere Züchtungen von Petersilie, Tomaten oder Salatpflan­zen patentiert. Da werden wohl auch finanziell­e Motive eine Rolle spielen. Das Geschäftsm­odell des Europäisch­en Patentamte­s besteht nun mal darin Patente zu vergeben.

Gemeinsame Linie

Im Vorjahr haben die EU-Mitgliedss­taaten beschlosse­n, gemeinsam gegen Patente auf Pflanzen und Tiere vorzugehen. Doch das EU-Patentamt ist davon wenig beeindruck­t.

Hintergrun­d des Streits ist die Angst vor Monopolen bei der Nahrungsmi­ttelproduk­tion. Während in den USA Patente auf Pflanzen durchaus üblich sind, gibt es in Europa eine andere rechtliche Regelung. Wenn ein Saatgutpro­duzent eine neue Züchtung auf den Markt bringt, dann darf die Konkurrenz diese Pflanze nicht nachzüchte­n und verkaufen. Es ist allerdings erlaubt, diese neue Sorte kostenlos für die Weiterzuch­t zu verwenden. So ist sichergest­ellt, dass bei der Saatgutpro­duktion für Nahrungsmi­ttel keine Monopole entstehen.

Wenn nun allerdings verstärkt Patente auf natürliche Züchtungen vergeben werden, dann dürfen diese Pflanzen auch nicht von anderen Saatgutpro­duzenten für die Weiterzuch­t verwendet werden. Das kann zu Monopolen in wichtigen Bereichen der Nahrungsmi­ttelproduk­tion führen.

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Auf Hopfen für die Bierproduk­tion wurde bisher noch kein Patent vergeben

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