Rettungshunde-Führer erteilen Beißkorbpflicht klare Absage
Tierischer Zwist. FPÖ-Vorschlag löse das Problem von Bissattacken im privaten Bereich nicht, kritisiert Verein.
Er hat angekündigt, in Niederösterreich „durchgreifen“zu wollen. Eine generelle Beißkorbpflicht ist für nö. Tierschutz-Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) der einzig gangbare Weg, um Hundeattacken künftig zu verhindern. Anlass für den Vorstoß war der Angriff eines Rottweilers in Wien, der ein Kind das Leben kostete. „Nur durch eine generelle Beißkorbpflicht kann das größtmögliche Maß an Sicherheit erreicht werden“, so Waldhäusl.
Eine der einsatzstärksten Rettungshunde-Einheiten des Landes läuft gegen den Vorschlag nun Sturm: „Man legt auch nicht jedem Menschen Handschellen an, damit die wenigen Kriminellen unter uns anderen keine Schmerzen zufügen können.“Laut dem Verein Rettungshunde Niederösterreich spricht vieles gegen die allgemeine Beißkorbpflicht auf öffentlichen Plätzen. Die Hundeführer wären von einer solchen Regelung deshalb voll betroffen, da ihre Tiere nicht als Diensthunde – wie etwa jene der Polizei – gelten, die in von der Beißkorbpflicht ausgenommen sind.
Richtiger Umgang
Fakt sei, dass viele Unfälle im privaten Umfeld passieren. Sie könnten durch eine derart rigorose Maßnahme nicht verhindert werden. 2017 seien knapp 17 Prozent aller Kinder im Alter zwischen 0 und 14 Jahren durch Hundebisse verletzt worden. „Wenn Kinder die Möglichkeit bekommen, den richti- gen Umgang mit Hunden zu lernen, ist das von unbezahlbarem Wert“, sagt Karin Kuhn, Ausbildungsleiterin für Rettungs- und Therapiehunde. „Um aber ein erfolgreicher Rettungshund zu werden und Menschenleben retten zu können, ist ein Hundeleben ohne Maulkorb notwendig“, sagt Kuhn. Bei der Ausbildung sei vor allem Interaktion wichtig. Eine der für Rettungshunde nötigen Anzeigemethoden ist das Apportieren. Um dies zu üben, müsse im Alltag freudiges Tragen von gefunden Dingen ermöglicht werden – ein Beißkorb mache das unmöglich.
Daher regt der Rettungshundeverein unter anderem an, die Körpersprache des Hundes in Lehrpläne von Schulen und Kindergärten aufzunehmen.
Angesprochen auf den nö. Vorschlag der Beißkorbpflicht, sieht etwa Markus Wolf, Präsident des Blindenund Sehbehindertenverbands Österreich, keine Probleme. Blindenhunde seien nämlich Diensthunden gleichzusetzen. „Hier besteht generell keine Beißkorbpflicht. Grundsätzlich ist das alles gut geregelt.“