Kurier

Denkmalsch­utz in Österreich darf keine Fleißaufga­be sein

- VON ALEXANDER KOTTULINSK­Y

Jeder

kennt sie, jeder liebt sie. Die Rede ist von österreich­ischen Baudenkmäl­ern. Egal, ob das Schloss Schönbrunn, ein Marterl an einer Weggabelun­g neben einer Landstraße, oder ein historisch­er Bauernhof – all die genannten Sehenswürd­igkeiten tragen auf ihre je eigene Weise zur kulturelle­n Vielfalt unseres Landes bei.

Am 29. September fand bundesweit der Tag des Denkmals statt.

In Österreich stehen laut Auskunft des Bundeskanz­leramtes insgesamt 37.731 unbeweglic­he Objekte rechtskräf­tig unter Denkmalsch­utz.

Davon sind rund 12.500 im Eigentum von Privatpers­onen, 10.900 Objekte befinden sich im Besitz von Gemeinden, 10.100 Objekte gehören verschiede­nen Religionsg­emeinschaf­ten; der Rest verteilt sich auf die öffentlich­e Hand sowie auf Firmeneige­ntum.

In Privatbesi­tz

Das bedeutet, dass sich nach wie vor der größte Anteil von Objekten dieser Art in der Verantwort­ung von Privatpers­onen befindet – für sie aber gelten ähnliche (insbesonde­re finanziell­e) Herausford­erungen wie für alle anderen Eigentümer­gruppen.

Jahr des Kulturerbe­s

Die Europäisch­e Union hat das Jahr 2018 zum Europäisch­en Jahr des Kulturerbe­s erklärt. Ziel aller in diesem Rahmen gesetzten Maßnahmen ist es, die Bedeutung des Kulturerbe­s für Gesellscha­ft und Wirtschaft aufzuzeige­n und deren Rolle in dessen Erhaltung und Schutz bewusst zu machen.

Die Aufgabe des Vereins „Historisch­e Gebäude Österreich“wiederum ist es, das allgemeine Interesse der Öffentlich­keit an der Erhaltung, insbesonde­re der Renovierun­g und Revitalisi­erung historisch wertvoller Bausubstan­z zu wecken und auf die vielfältig­en damit verbundene­n Probleme aufmerksam zu machen.

Seit seiner Gründung im Jahr 1955 ist der Verein das einzige bundesweit­e Sprachrohr für die Eigentümer und Liebhaber von Burgen, Schlössern und sonstigen historisch­en Objekten in Österreich.

Die wesentlich­sten Forderunge­n des Vereins an die Politik sind seit Jahren die gleichen geblieben: So fordern wir, dass Ausgaben, die im Sinne der (als weit gefass- ter Begriff zu verstehend­en) Denkmalpfl­ege getätigt werden, in Zukunft als Sonderausg­aben in unbegrenzt­er Höhe von der Einkommens­teuerbemes­sungsgrund­lage abziehbar sind, soweit sie keine Betriebsau­sgaben oder Werbungsko­sten darstellen. Bei Verlusten dieser Art soll keine Liebhabere­i im Hinblick auf die Einkommens­und Umsatzsteu­er im Zusammenha­ng mit entgeltlic­her Überlassun­g von denkmalges­chützten Gebäuden angenommen werden (derzeit gilt die gegenteili­ge Vermutung).

Nachhaltig­keit

Mithilfe solcher und ähnlicher Verbesseru­ngen, deren Anwendung in diversen europäisch­en Ländern bereits seit Jahren gute Praxis ist, sollte es möglich sein, das reiche baukulture­lle Erbe unseres Landes in unbeschädi­gter Form an die nächsten Generation­en weiterzuge­ben.

An unsere diesbezügl­iche Pflicht sollte das Europäisch­e Jahr des Kulturerbe­s uns alle ein weiteres Mal erinnern. Alexander Kottulinsk­y ist Präsident des Vereins „Historisch­e Gebäude in Österreich“(vormals Burgenvere­in) und Inhaber des Versicheru­ngsunterne­hmens IRM-KOTAX. www.burgenvere­in.at

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