Denkmalschutz in Österreich darf keine Fleißaufgabe sein
Jeder
kennt sie, jeder liebt sie. Die Rede ist von österreichischen Baudenkmälern. Egal, ob das Schloss Schönbrunn, ein Marterl an einer Weggabelung neben einer Landstraße, oder ein historischer Bauernhof – all die genannten Sehenswürdigkeiten tragen auf ihre je eigene Weise zur kulturellen Vielfalt unseres Landes bei.
Am 29. September fand bundesweit der Tag des Denkmals statt.
In Österreich stehen laut Auskunft des Bundeskanzleramtes insgesamt 37.731 unbewegliche Objekte rechtskräftig unter Denkmalschutz.
Davon sind rund 12.500 im Eigentum von Privatpersonen, 10.900 Objekte befinden sich im Besitz von Gemeinden, 10.100 Objekte gehören verschiedenen Religionsgemeinschaften; der Rest verteilt sich auf die öffentliche Hand sowie auf Firmeneigentum.
In Privatbesitz
Das bedeutet, dass sich nach wie vor der größte Anteil von Objekten dieser Art in der Verantwortung von Privatpersonen befindet – für sie aber gelten ähnliche (insbesondere finanzielle) Herausforderungen wie für alle anderen Eigentümergruppen.
Jahr des Kulturerbes
Die Europäische Union hat das Jahr 2018 zum Europäischen Jahr des Kulturerbes erklärt. Ziel aller in diesem Rahmen gesetzten Maßnahmen ist es, die Bedeutung des Kulturerbes für Gesellschaft und Wirtschaft aufzuzeigen und deren Rolle in dessen Erhaltung und Schutz bewusst zu machen.
Die Aufgabe des Vereins „Historische Gebäude Österreich“wiederum ist es, das allgemeine Interesse der Öffentlichkeit an der Erhaltung, insbesondere der Renovierung und Revitalisierung historisch wertvoller Bausubstanz zu wecken und auf die vielfältigen damit verbundenen Probleme aufmerksam zu machen.
Seit seiner Gründung im Jahr 1955 ist der Verein das einzige bundesweite Sprachrohr für die Eigentümer und Liebhaber von Burgen, Schlössern und sonstigen historischen Objekten in Österreich.
Die wesentlichsten Forderungen des Vereins an die Politik sind seit Jahren die gleichen geblieben: So fordern wir, dass Ausgaben, die im Sinne der (als weit gefass- ter Begriff zu verstehenden) Denkmalpflege getätigt werden, in Zukunft als Sonderausgaben in unbegrenzter Höhe von der Einkommensteuerbemessungsgrundlage abziehbar sind, soweit sie keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Bei Verlusten dieser Art soll keine Liebhaberei im Hinblick auf die Einkommensund Umsatzsteuer im Zusammenhang mit entgeltlicher Überlassung von denkmalgeschützten Gebäuden angenommen werden (derzeit gilt die gegenteilige Vermutung).
Nachhaltigkeit
Mithilfe solcher und ähnlicher Verbesserungen, deren Anwendung in diversen europäischen Ländern bereits seit Jahren gute Praxis ist, sollte es möglich sein, das reiche baukulturelle Erbe unseres Landes in unbeschädigter Form an die nächsten Generationen weiterzugeben.
An unsere diesbezügliche Pflicht sollte das Europäische Jahr des Kulturerbes uns alle ein weiteres Mal erinnern. Alexander Kottulinsky ist Präsident des Vereins „Historische Gebäude in Österreich“(vormals Burgenverein) und Inhaber des Versicherungsunternehmens IRM-KOTAX. www.burgenverein.at