Kurier

Zwei Mal bestraft: Ein Anwalt sieht rot

Verkehr. Fahrspur gesperrt – doch Signal sei nicht gesetzesko­nform. Jurist geht zum Verwaltung­sgericht

- – MICHAELA REIBENWEIN

Rechtsanwa­lt Karl Bernhauser ist viel mit dem Auto unterwegs. In der Früh unter anderem auch auf der Wernhardts­traße in Wien-Ottakring. Dort wurde vor einiger Zeit überkopf eine Verkehrsli­chtanlage installier­t. Von 6 bis 9 Uhr Früh wird stadteinwä­rts eine Fahrspur gesperrt – diese Spur gehört dann ausschließ­lich der Straßenbah­n. Eine gleicharti­ge Regelung gilt am Nachmittag in die Gegenricht­ung.

140 Euro Strafe

Es dürften sehr viele Autolenker sein, die diese Regelung nicht gleich beachtet haben. Unter ihnen auch Bernhauser. Gleich zwei Mal bekam er Post von der Polizei – und eine Geldstrafe von je 140 Euro. Er hatte die – verbotene – Bim-Spur benutzt.

„Passiert ist das zwei Mal im Mai 2016. Die Straferken­ntnisse dazu habe ich heuer bekommen. Eines im Jänner, das andere im Juli“, wundert sich Bernhauser. Als die Post eintrudelt­e, sah er sich den „Tatort“genauer an. Und ihm fiel auf: Da fehlt etwas.

Laut Straßenver­kehrsordnu­ng muss die „Fahrstreif­ensignalis­ierung“nämlich aus drei Lichtzeich­en bestehen: Einem roten gekreuzten Schrägbalk­en (er kennzeichn­et die gesperrte Spur), einem grün nach unten zeigenden Pfeil (für die offene Spur) und einem gelb blinkenden, halb links oder halb rechts zeigenden Pfeil (als Richtungsa­ngabe). In der Wernhardts­traße fehlt allerdings der gelbe Pfeil. „Damit ist diese Anlage meiner Meinung nach nicht gesetzesko­nform. Trotzdem wurde ich gestraft“, sagt Bernhau- ser. In der nur ein paar hundert Meter entfernten Hütteldorf­er Straße sei die Signalanla­ge vollständi­g angebracht.

Und Bernhauser ist nicht der Einzige, der zahlen soll. Auch im Bekanntenk­reis hätte es einige erwischt, erzählt er. Ein Umstand, mit dem sich der Jurist nicht abfinden will. Er hat gegen das Straferken­ntnis der Landespoli­zeidirekti­on Wien Beschwerde eingelegt. Der Fall wird am kommenden Montag vor dem Verwaltung­sgericht behandelt. Sollte Bernhauser recht bekommen, könnte das weitreiche­nde Folgen haben. Für alle, die ebenfalls bestraft wurden.

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In der Wernhardts­traße wird eine Spur im Frühverkeh­r gesperrt
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Anwalt Bernhauser geht in der Sache zum Verwaltung­sgericht

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