„Kommunistische Enteignung“
Gründerzeit häuser. Heftige Kontroversen mit Wiener Stadt regierung
Ernst Polsterer-Kattus Unternehmer
Die Verschärfung der AbrissBestimmungen werde verfassungsrechtlich nicht halten, ist Wolfram Proksch, Anwalt des Vereins der Wiener Gründerzeit häuser, überzeugt. Gründerzeit häuser unterliegender Voll anwendung des Mietrechts gesetzes (MRG). „Die Eigentümer können nicht auf den Mindestertrag kommen, der notwendig wäre, um ein Althaus zu erhalten. Jetzt wird in vielen Fällen auch noch verboten, das Haus abzureißen – das ist doch kommunistische Enteignung“, wettert Proksch.
Nachdem sie bei den Höchstgerichten abblitzten, gingen die Zinshausbesitzer wie berichtet vor den Europäischen Menschenrechts-Gerichts hof in Straßburg. Ohne Rücksicht auf dieses laufende Verfahrens ei die Lage zuschlags karte kürzlich weiter verschlechtert worden.
30.000 bis 40.000 Wohnungen würden in Wien leer stehen, da sie nicht kosten deckend vermietet werden könnten. In Wien dürfen maximal 5,58 Euro RichtwertMiete verlangt werden. In Graz dagegen mehr als 7 Euro und in Vorarlberg 8,57 Euro. Lagezuschläge sind in Wien verboten, bei befristeter Vermietung müssen 25 Prozent nachgelassen werden.
Die Regierung hat zwar eine Mietrechtsreform angekündigt, doch daraus werde wohl nichts, bedauert Proksch. Zusehrwür den Türkis und Blau fürchten, beider nächsten Gemeinderatswahl auch die eigenen Wähler zu vergrämen.
Die Erhaltung eines Gründerzeit gebäudes sei „kein Verlustgeschäft “, wie es von manchen dargestellt werde, kontert man bei Wohn baust adträtinGaál. Für Sanierungen würden in Wien beträchtliche Fördermittel zur Verfügung stehen.
Hinter dem Abriss eines stadtbild prägenden Gründerzeitoder Bieder meier hauses könnten„ also durchaus auch reine Profit überlegungen stehen “. Abschließend möchte man beider Stadträtin aber doch festhalten, „dass die Mehrzahl der privaten Hauseigentümer in Wien sehr sorgfältig mit diesem Kulturgut umgeht“.
„Da hat man einen rechtsgültigen Bescheid und dann sagt die Behörde, er gilt nicht“.