Kurier

„Kommunisti­sche Enteignung“

Gründerzei­t häuser. Heftige Kontrovers­en mit Wiener Stadt regierung

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Ernst Polsterer-Kattus Unternehme­r

Die Verschärfu­ng der AbrissBest­immungen werde verfassung­srechtlich nicht halten, ist Wolfram Proksch, Anwalt des Vereins der Wiener Gründerzei­t häuser, überzeugt. Gründerzei­t häuser unterliege­nder Voll anwendung des Mietrechts gesetzes (MRG). „Die Eigentümer können nicht auf den Mindestert­rag kommen, der notwendig wäre, um ein Althaus zu erhalten. Jetzt wird in vielen Fällen auch noch verboten, das Haus abzureißen – das ist doch kommunisti­sche Enteignung“, wettert Proksch.

Nachdem sie bei den Höchstgeri­chten abblitzten, gingen die Zinshausbe­sitzer wie berichtet vor den Europäisch­en Menschenre­chts-Gerichts hof in Straßburg. Ohne Rücksicht auf dieses laufende Verfahrens ei die Lage zuschlags karte kürzlich weiter verschlech­tert worden.

30.000 bis 40.000 Wohnungen würden in Wien leer stehen, da sie nicht kosten deckend vermietet werden könnten. In Wien dürfen maximal 5,58 Euro RichtwertM­iete verlangt werden. In Graz dagegen mehr als 7 Euro und in Vorarlberg 8,57 Euro. Lagezuschl­äge sind in Wien verboten, bei befristete­r Vermietung müssen 25 Prozent nachgelass­en werden.

Die Regierung hat zwar eine Mietrechts­reform angekündig­t, doch daraus werde wohl nichts, bedauert Proksch. Zusehrwür den Türkis und Blau fürchten, beider nächsten Gemeindera­tswahl auch die eigenen Wähler zu vergrämen.

Die Erhaltung eines Gründerzei­t gebäudes sei „kein Verlustges­chäft “, wie es von manchen dargestell­t werde, kontert man bei Wohn baust adträtinGa­ál. Für Sanierunge­n würden in Wien beträchtli­che Fördermitt­el zur Verfügung stehen.

Hinter dem Abriss eines stadtbild prägenden Gründerzei­toder Bieder meier hauses könnten„ also durchaus auch reine Profit überlegung­en stehen “. Abschließe­nd möchte man beider Stadträtin aber doch festhalten, „dass die Mehrzahl der privaten Hauseigent­ümer in Wien sehr sorgfältig mit diesem Kulturgut umgeht“.

„Da hat man einen rechtsgült­igen Bescheid und dann sagt die Behörde, er gilt nicht“.

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