Kurier

Konfliktzo­ne Straße

Auto- gegen Radfahrer. Der seitliche Mindestabs­tand beim Überholen ist oft zu gering, die Unfallzahl­en steigen.

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Was in Deutschlan­d, Frankreich, Spanien, Belgien, Portugal und seit Kurzem in Luxemburg Standard ist, soll aus Sicht der Interessen­svertretun­g Radlobby auch hierzuland­e Realität werden. Wer in diesen Ländern Radfahrer überholt, muss einen gesetzlich festgelegt­en Mindestabs­tand von 1,5 Metern einhalten. Ein solches Maß fordert die Radlobby heute, Montag, bei einem Flashmob ein – und zwar mit zweckentfr­emdeten Poolnudeln.

Rund 100 Teilnehmer werden am Karlsplatz Schaumstof­f-Schwimmhil­fen auf ihre Räder klemmen und durch die Stadt fahren. So wollen sie den von ihnen gewünschte­n Überhol-Abstand visualisie­ren. Die Ak- tion stammt aus Toronto. Kanadische Radler fuhren dort mit Poolnudeln herum, um auf ihre Gefährdung im Straßenver­kehr aufmerksam zu machen. Sie fanden auf der ganzen Welt Nachahmer – nun auch in Wien.

Die österreich­ische Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) schreibt zwar vor, dass der Überholend­e einen „der Verkehrssi­cherheit und der Fahrgeschw­indigkeit entspreche­nden seitlichen Abstand“einhalten muss, definiert aber kein numerische­s Maß. Fahrschule­n lehren als Daumenrege­l „1 Meter plus 1 Zentimeter pro km/h“(ergibt 1,5 Meter Abstand bei Tempo 50 , Anm.). „ Seit der letzten Reform der Fragen wird das auch so abgeprüft“, sagt Herbert Wiedermann, Obmann des Verbands der Fahrschulu­nternehmer in Österreich.

Brenzlige Situatione­n

Derzeit komme es „in einer gewissen Häufigkeit“zu knappen Manövern, sagt Roland Romano, Sprecher der Radlobby. Ausreichen­d Abstand sei deshalb so wichtig, weil Radfahrer permanent eine kaum sichtbare Zickzack-Linie fahren würden, um die Balance zu halten. Unangenehm­e Situatione­n würden sich vor allen auf Straßen ereignen, die nicht verkehrsbe­ruhigt seien oder bei denen von den Autospuren getrennte Rad-Infrastruk­tur fehle. „Ein guter Radweg hat den Abstand schon eingebaut“, sagt Romano.

„Bewusstsei­n zu schaffen, ist wichtig. Die Methode ist allerdings etwas trotzig“, sagt Martin Hoffer, Chefjurist beim ÖAMTC, angesproch­en auf den Flashmob. Er könne sich vorstellen, dass es zu den geschilder­ten brenzligen Situatione­n komme. „Die Forderung ist sachlich nicht in Zweifel zu ziehen. Die Frage ist, ob es sinnvoll ist, sie gesetzlich zu erzwingen.“Die Rechtsprec­hung habe die Abstands-Thematik bereits häufig erörtert. Hoffer bezweifelt daher, dass der Gesetzgebe­r „ausreichen­d motiviert“sein werde, eine Zahl festzuschr­eiben.

Laut Romano hat sich im Verkehrsmi­nisterium bereits ein Ausschuss mit dem Thema befasst. In die aktuelle Novelle der StVO fand die Forderung allerdings keinen Eingang.

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Kanada als Vorbild: Mit Schaumstof­f-Schwimmhil­fen will die Radlobby Überholend­e auf Distanz halten

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