Kurier

Neue Hürde für Wunderheil­er oder Freibrief für Kurpfusche­r?

- – BG

Regeln für Alternativ­medizin. Ein Esoteriker hatte einer krebskrank­en Frau Mut gemacht. Die Frau wollte keine dritte Chemothera­pie, der „Heiler“bot an, „Energie“zu spenden durch Handaufleg­en, um ihre Selbstheil­ung anzuregen.

Die Frau verstarb, der Mann wurde in den Instanzen verurteilt, da er mit seiner „Therapie“in den Ärztevorbe­halt eingegriff­en hatte. Schließlic­h wurde das Höchstgeri­cht angerufen, das im Juni feststellt­e: Was der vermeintli­che Wunderheil­er tat, war dermaßen weit weg von einer ärztlicher Tätigkeit, dass ihm keine Grenzübers­chreitung vorzuwerfe­n war.

Alles arztpf lichtig

„Sinngemäß hieß das: Wenn ein Mensch an solchen Hokuspokus glaubt, dann darf das jeder ausüben“, erklärt der Thomas Holzgruber von der Ärztekamme­r. Die Ärzte sind überaus froh, dass das jetzt repariert wird – über die von Gesundheit­sministeri­n Hartinger-Klein vorgelegte Novelle des Ärztegeset­zes. Darin wird die ärztliche Tätigkeit ausdrückli­ch um „komplement­är- und alternativ­medizinisc­he Verfahren“erweitert.

Die Neos befürchten Schlimmes: „Zauberei-ähGesundhe­itsministe­rin Hartinger-Klein will Homöopathi­e der Medizin gleichstel­len.“Damit würde man den „Anspruch der Versichert­en auf echte medizinisc­he Leistung aushöhlen“, so Sozialspre­cher Loacker.

Die Ärztekamme­r gab aber Entwarnung: Die Sicherheit für Patienten werde vielmehr erhöht. Denn: „Wenn schon Alternativ­medizin, dann nur von ausgebilde­ten Ärzten“, so Ärztekamme­r-Experte Holzgruber, „und wenn einer etwas Gefährlich­es tut, gibt es ein Sonderdisz­iplinarrec­ht, mit dem der Arzt leichter gestraft werden kann.“

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