Fairnesskatalog gegen unfaire Praktiken im heimischen Handel
Landwirtschaft. Mehr Schutz für kleine Betriebe gegen die Marktmacht der Handelsriesen.
Es war eine Vorschau auf das, was kommen soll. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und der Generaldirektor der Wettbewerbsbehörde, Theodor Thanner, haben einen Fairnesskatalog für heimische Unternehmen vorgestellt. Der Katalog gibt die Rechtsmeinung der Wettbewerbsbehörde wieder und ist nicht bindend.
Das soll sich aber demnächst ändern. Köstinger wird sich dafür einsetzen, dass die geplante EU-Richtlinie gegen Wettbewerbsverzerrungen noch während der österreichischen EURatspräsidentschaft beschlossen wird. Die Blaupause für deren Umsetzung in österreichisches Recht ist der Fairnesskatalog. Die darin aufgezählten Punkte sollen nach dem Beschluss der EURichtlinie bindend werden. Mit dem Katalog sei Österreich „Vorreiter“bei der Bekämpfung von verhaltenswidrigen Geschäftspraktiken, betonte Köstinger.
Regeln für alle
Die Verhaltensregeln gelten laut Thanner für den gesamten Handel. Man wolle damit „marktschwache Vertragspartner stärken“. Mehr als 99 Prozent der Unternehmen in Österreich sind Kleinund Mittelbetriebe.
Verboten werden soll die bisweilen vom Handel geforderte Beteiligung der Landwirte an den Kosten von Werbe- und Marketingaktionen des Handels sowie die sogenannte Listungsgebühr. Bauern, die ihre Produkte im Supermarkt verkaufen, werden dafür zu Kasse gebeten, dass ihre Produkte gelistet werden, also im Regal stehen.
Es gibt auch immer wieder Beschwerden, weil Vertragskonditionen nachträg- lich zu Ungunsten der Bauern geändert werden. Oder weil sich der Handel bisweilen sehr lange Zeit lässt, den Bauern die gelieferte Ware zu bezahlen.
Kritik gibt es auch an den Eigenmarken der Handelsriesen. Auf den Verpackungen scheinen die Bauern nicht mehr auf, sondern nur der Name der Eigenmarken. Dadurch werden die Lieferanten der Agrarprodukte austauschbar, was ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Handel schwächt.
Laut dem Präsidenten der Landwirtschaftskammer, Josef Moosbrugger, bleiben EU-weit nur 21 Prozent vom Wert eines Agrarproduktes bei den Bauern. 28 Prozent gehen an die Verarbeitungsbetriebe und 51 Prozent an den Handel.
Warum lassen sich die Bauern das gefallen? Thanner verweist auf den „Angstfaktor“. Lieferanten, die von den großen Drei des Lebensmitteleinzelhandels ausgelistet werden, haben ein Problem, ihre Waren zu verkau- fen. Rewe (Merkur, Billa, Penny, Adeg), Spar und Hofer haben zusammen eine Marktanteil von 84 Prozent.
Laut Köstinger „war der Handel bei der Erstellung des Fairnesskatalogs eingebunden“. Der Handelsverband begrüßt die Initiative. „Der heimische Handel hat ein natürliches Interesse daran, dass kleine Betriebe noch besser geschützt werden“, lautete das Statement von Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.
Höhere Standards
Kritik vom Handelsverband gibt es aber an einzelnen Punkten der geplanten EURichtlinie. Ministerin Elisabeth Köstinger hat bereits klargestellt, dass es auch künftig möglich sein wird, höhere Umwelt- oder Tierschutzstandards vorzugeben, als gesetzlich vorgeschrieben sind. Einige Punkte im Entwurf zur EU-Richtlinie würden nicht den Intentionen der EU-Kommission entsprechen und werden daher auch nicht umgesetzt.