Kurier

Verdacht auf Amtsmissbr­auch wird untersucht

Justiz. Ermittlung­en gegen Mitarbeite­r im Asylamt und BVT / General reiste nach Moskau

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Die Staatsanwa­ltschaft Wien ermittelt nicht nur gegen den syrischen General wegen des Verdachts der Kriegsverb­rechen, sondern auch gegen Beamte des Verfassung­sschutzes (BVT) und des Asylamtes (BFA). Es geht um den Verdacht des Amtsmissbr­auchs. Am 20. September 2018 hat die Anklagebeh­örde dieses „zweite Verfahren“an die Korruption­sstaatsanw­altschaft abgetreten, die bereits die Ermittlung­en gegen BVT-Beamte rund um die Razzia führt. Denn es ist zumindest eine Person involviert, die in der BVT-Affäre eine Rolle spielt – als wichtiger Belastungs­zeuge.

„ Die Verdachtsl­age gegen noch auszuforsc­hende Beamte des BVT und BFA ergibt sich in der Zusammensc­hau des negativen Asylbesche­ids der französisc­hen Behörden und des Verlaufs des inländisch­en Asylverfah­rens“, notiert der Staatsanwa­lt. „Obwohl H. anlässlich seiner Erstbefrag­ung angab, bereits in Frankreich einen Asylantrag gestellt zu haben und als General des syrischen Militärgeh­eimdienste­s tätig gewesen zu sein, wurden seitens des BFA keine Konsultati­onsverfahr­en mit dem zuständige­n Mitgliedss­taat Frankreich geführt.“

Zugleich soll eine „Inlandszus­tändigkeit“nicht mit einem eigenen Bescheid begründet worden sein. Außerdem dürfte eine allfällige Bedrohungs­lage beziehungs­weise Gefährdung­sprognose des Ex-Gene- rals nicht konkretisi­ert, sondern dafür nur seine „pauschalen Angaben“vom BFA herangezog­en worden sein.

„Auffällige“Kontakte

Die Erhebungen für die Gefährdung­sprognose durch das BVT hält der Staatsanwa­lt für unvollstän­dig und dem Zweck nicht entspreche­nd. „ Es hätte daher die Frage einer möglichen Beteiligun­g des Asylwerber­s an Folterhand­lungen in Syrien durch Erhebungen im Asylverfah­ren selbststän­dig geklärt oder vonseiten des BFA die Einleitung eines Strafverfa­hrens angeregt werden müssen“, hält der Staatsanwa­lt fest. „Das sei nicht erfolgt. Daher sei ein Anfangsver­dacht in Richtung Amtsmissbr­auch begründet. Vor allem auch deshalb, weil BVT-Beamte „auffällig oft“Beamte des BFA in Asylfall Khalid H. kontaktier­ten.

Der Ex-Geheimdien­stgeneral H. gab an, sowohl vom Regime als auch von der Opposition als Verräter bezeichnet zu werden. Das hinderte ihn laut Aktenlage nicht daran, mit seinem Konvention­spass am 9. Jänner 2017 nach Moskau (in das Assad-freundlich­e Russland) zu f liegen und erst am 15. Jänner 2017 nach Wien zurückzuke­hren.

Belegt ist die Reise durch ein russisches Visum und die Polizei am Flughafen WienSchwec­hat: Als Grund der Reise soll H. den Polizisten einen „Besuch bei Freunden“angegeben haben.

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