Verdacht auf Amtsmissbrauch wird untersucht
Justiz. Ermittlungen gegen Mitarbeiter im Asylamt und BVT / General reiste nach Moskau
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt nicht nur gegen den syrischen General wegen des Verdachts der Kriegsverbrechen, sondern auch gegen Beamte des Verfassungsschutzes (BVT) und des Asylamtes (BFA). Es geht um den Verdacht des Amtsmissbrauchs. Am 20. September 2018 hat die Anklagebehörde dieses „zweite Verfahren“an die Korruptionsstaatsanwaltschaft abgetreten, die bereits die Ermittlungen gegen BVT-Beamte rund um die Razzia führt. Denn es ist zumindest eine Person involviert, die in der BVT-Affäre eine Rolle spielt – als wichtiger Belastungszeuge.
„ Die Verdachtslage gegen noch auszuforschende Beamte des BVT und BFA ergibt sich in der Zusammenschau des negativen Asylbescheids der französischen Behörden und des Verlaufs des inländischen Asylverfahrens“, notiert der Staatsanwalt. „Obwohl H. anlässlich seiner Erstbefragung angab, bereits in Frankreich einen Asylantrag gestellt zu haben und als General des syrischen Militärgeheimdienstes tätig gewesen zu sein, wurden seitens des BFA keine Konsultationsverfahren mit dem zuständigen Mitgliedsstaat Frankreich geführt.“
Zugleich soll eine „Inlandszuständigkeit“nicht mit einem eigenen Bescheid begründet worden sein. Außerdem dürfte eine allfällige Bedrohungslage beziehungsweise Gefährdungsprognose des Ex-Gene- rals nicht konkretisiert, sondern dafür nur seine „pauschalen Angaben“vom BFA herangezogen worden sein.
„Auffällige“Kontakte
Die Erhebungen für die Gefährdungsprognose durch das BVT hält der Staatsanwalt für unvollständig und dem Zweck nicht entsprechend. „ Es hätte daher die Frage einer möglichen Beteiligung des Asylwerbers an Folterhandlungen in Syrien durch Erhebungen im Asylverfahren selbstständig geklärt oder vonseiten des BFA die Einleitung eines Strafverfahrens angeregt werden müssen“, hält der Staatsanwalt fest. „Das sei nicht erfolgt. Daher sei ein Anfangsverdacht in Richtung Amtsmissbrauch begründet. Vor allem auch deshalb, weil BVT-Beamte „auffällig oft“Beamte des BFA in Asylfall Khalid H. kontaktierten.
Der Ex-Geheimdienstgeneral H. gab an, sowohl vom Regime als auch von der Opposition als Verräter bezeichnet zu werden. Das hinderte ihn laut Aktenlage nicht daran, mit seinem Konventionspass am 9. Jänner 2017 nach Moskau (in das Assad-freundliche Russland) zu f liegen und erst am 15. Jänner 2017 nach Wien zurückzukehren.
Belegt ist die Reise durch ein russisches Visum und die Polizei am Flughafen WienSchwechat: Als Grund der Reise soll H. den Polizisten einen „Besuch bei Freunden“angegeben haben.