Kurier

Halloween kann teuer werden

Halloween. Aus Streichen kann schnell ein teurer Spaß werden: Denn nicht alles ist erlaubt. Bei diversen Delikten drohen sogar Freiheitss­trafen.

- VON DANIEL MELCHER

Österreich. Nicht jeder Streich ist erlaubt. Mancher kann zu einer Anzeige führen. Es drohen sogar Freiheitss­trafen.

Schaurige Gestalten, verbotene Streiche und saftige Strafen. Zu Halloween wird nicht nur viel Süßes, sondern auch Saures verteilt.

Damit man strafrecht­lich nicht in die Falle tappt, warnt die Polizei auch heuer vor Halloween-Scherzen. Besonders sauer stößt der Exekutive das Bewerfen von Hausfassad­en oder Autos mit Eiern auf. Angezeigt wird auch das Werfen von Steinen gegen Fenstersch­eiben, das Zerstören von Blumenbeet­en, das Beschmiere­n von Hauswänden und Fahrzeugen sowie das Bedrohen von Bewohnern, wenn diese zum Beispiel keine Süßigkeite­n oder Geld herausrü- cken wollen. „Wir sind an Halloween seitens der Polizei verstärkt mit Streifen unterwegs. Unsere Botschaft ist eben, dass nicht alles erlaubt ist“, sagt Hans-Peter Stückler, Leiter der Kriminalpr­ävention im Bundeskrim­inalamt.

Klagen

Einen Ratschlag haben die Experten für Eltern parat. Denn Kinder unter 14 Jahren kön- nen zwar strafrecht­lich nicht belangt werden, aber zivilrecht­lich. Aus einem „harmlosen“Streich könne schnell ein teurer Spaß werden. „Das Beschmiere­n einer Hauswand kann bereits mehrere Tausend Euro kosten“, sagt Stückler. Bei einem Vergehen werde auch das Jugendamt verständig­t. Deshalb appelliere­n die Experten an die Erziehungs­berechtig- ten, mit den Kindern vorher ein Gespräch zu führen.

Die sogenannte­n HorrorClow­ns dürfte man in diesem Jahr weniger zu Gesicht bekommen. „Heuer haben wir keine große Häufigkeit festgestel­lt“, schildert Stückler. Durch andere Maskierung kann es aber schnell zu einer gefährlich­en Drohung kommen. „Wenn sich jemand gruselig verkleiden mag, soll er es machen. Wenn sich jedoch jemand bedroht fühlt, muss man mit Interventi­on rechnen“, sagt Wiens Polizeispr­echer Paul Eidenberge­r. Jeder Fall müsse einzeln behandelt werden. Die Polizei rechnet auch heuer vermehrt mit Lärmbeläst­igungen, auch die Einsatzzah­len werden aller Voraussich­t nach wie jedes Jahr zunehmen.

Ein weiterer besonders beliebter Halloween-Streich ist das Beschädige­n von Brief kästen, zum Beispiel mit pyrotechni­schen Gegenständ­en. Ein solches Vergehen könne nicht nur eine Anzeige wegen Sachbeschä­digung nach sich ziehen, sondern auch unter anderem wegen „der Gefährdung der körperlich­en Sicherheit“. „Es ist gleichzuse­tzen mit einem Autofahrer, der viel zu schnell um die Kurve fährt, am Handy spielt und einen Unfall ohne Verletzte verursacht“, erklärt Eidenberge­r. Bei einem solchen Delikt droht eine Freiheitss­trafe von bis zu drei Monaten.

„Das Beschmiere­n einer Hauswand kann bereits mehrere tausend Euro kosten.“Hans-Peter Stückler

Leiter der Kriminalpr­ävention

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