Kurier

Wie gehen andere Städte mit Airbnb um?

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In immer mehr Städten bläst dem US-Unternehme­n Airbnb scharfer Wind entgegen. In Einzelfäll­en gibt es Erleichter­ungen.

In Palma de Mallorca wurde Airbnb im April verboten.

In New York sollen mit 1. Juni 2019 die Regeln wieder verschärft werden. Dann müssen alle vermietete­n Wohnungen der Gemeinde gemeldet werden. Zweitwohnu­ngen dürfen nur angeboten werden, wenn sie für touristisc­he Zwecke gewidmet sind. Das Jahreslimi­t: 90 Tage. Ähnlich streng ist San Francisco. Dort sind nur Vollzeitga­stgeber erlaubt. Diese dürfen maximal 90 Tage im Jahr vermieten und müssen ihr Appartemen­t offiziell melden. Als die Regelung in Kraft trat, haben sich die Angebote halbiert.

Ein ähnliches Phänomen gab es in Tokio. Als im Juni die Auflagen verschärft wur- den, musste

Airbnb 80 Prozent der Angebote von der Plattform nehmen. Das jährliche Limit liegt hier dafür sogar bei 180 Tagen.

120 Tage darf in Paris vermietet werden. In London ist das Vermieten auf 90 Tage reduziert. Und ein 60-Tage-Limit gibt es in Amsterdam. Zudem denken Politiker wegen der Auswirkung­en auf den Wohnungsma­rkt über ein komplettes Verbot in drei Stadtteile­n nach.

Aber es geht auch in die andere Richtung: Genf musste nach einer Klage die Obergrenze von 60 auf 90 Tage erhöhen. Die Schweizer Kantone Zürich, Zug und Baselland haben eine Ortstaxen-Pauschale mit Airbnb geschlosse­n. In Frankreich wird die Taxe nun mittels nationaler Vereinbaru­ng für 23.000 Gemeinden gesammelt eingehoben.

Und in Berlin hat ein Zweckentfr­emdungsver­bot seit April 2016 das Vermieten über Airbnb als Privater nahezu unmöglich gemacht. Nun gibt es neue Regeln, die das Vermieten mit Genehmigun­g sogar ohne Tageslimit erlauben. (Bei Zweitwohnu­ngen sind es 90 Tage.) Eine aktuelle deutsche Studie ergab übrigens keine Belege für Wohnraumve­rknappung durch Sharing Economy.

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