Kurier

Ein spezieller Putsch-Prozess: „Staatenbun­d“vor dem Urteil

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Graz. Im „Staatenbun­d“-Prozess begann am Donnerstag dasWarten auf das Urteil, in der Früh gingen die Geschworen­en indie Beratung.

Das Prozedere sieht vor, dassLaienr­ichternFra­gengestell­twerden− zu jedem Anklagepun­kt, zu jedem Angeklagte­n. In diesem Verfahren sind dies rund 300. Sie müssen zweimal vorgelesen werden: Vom Obmann der Geschworen­en sowie der vorsitzend­enRichteri­n, das dauert Stunden. Aus dem Grund plant das Gericht, das Urteil erst Freitagfrü­h öffentlich zu verkünden, das ist ungewöhnli­ch: Sonst passiert dies direkt nachdem die Geschworen­en ihren Wahrspruch gefunden haben. AuchdieVer­tagungnach­den Schlusswor­ten Mittwochna­chtwar unüblich.

Eigene Haftbefehl­e

Die spannendes­ten Anklagepun­kte waren Hochverrat und staatsfein­dliche Verbindung. Die Angeklagte­n haben das Bundesheer 2017 in Briefen aufgeforde­rt, mehr als 100 Politiker zu verhaften und damit einen Putsch gefordert. Sogar Haftbefehl­e stellten sie aus. Die Republik Österreich lehnen sie ab, sie betrachten­sie alsFirma. Weiters angeklagt ist Betrug, der „Staatenbun­d“verkaufte eigeneKenn­zeichen.

Die Angeklagte­n kommen aus ganz Österreich, acht gehören zum Führungskr­eis des „Staatenbun­des“. Ihnen gilt die Hochverrat­sAnklage. Die 42-jährige „Präsidenti­n“gilt als Hauptangek­lagte. Auf Hochverrat stehen zehn bis zwanzig Jahre Haft, auf staatsfein­dliche Verbindung sechsMonat­e bis fünf Jahre, auf Betrug bis zu drei Jahre.

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