Ein spezieller Putsch-Prozess: „Staatenbund“vor dem Urteil
Graz. Im „Staatenbund“-Prozess begann am Donnerstag dasWarten auf das Urteil, in der Früh gingen die Geschworenen indie Beratung.
Das Prozedere sieht vor, dassLaienrichternFragengestelltwerden− zu jedem Anklagepunkt, zu jedem Angeklagten. In diesem Verfahren sind dies rund 300. Sie müssen zweimal vorgelesen werden: Vom Obmann der Geschworenen sowie der vorsitzendenRichterin, das dauert Stunden. Aus dem Grund plant das Gericht, das Urteil erst Freitagfrüh öffentlich zu verkünden, das ist ungewöhnlich: Sonst passiert dies direkt nachdem die Geschworenen ihren Wahrspruch gefunden haben. AuchdieVertagungnachden Schlussworten Mittwochnachtwar unüblich.
Eigene Haftbefehle
Die spannendesten Anklagepunkte waren Hochverrat und staatsfeindliche Verbindung. Die Angeklagten haben das Bundesheer 2017 in Briefen aufgefordert, mehr als 100 Politiker zu verhaften und damit einen Putsch gefordert. Sogar Haftbefehle stellten sie aus. Die Republik Österreich lehnen sie ab, sie betrachtensie alsFirma. Weiters angeklagt ist Betrug, der „Staatenbund“verkaufte eigeneKennzeichen.
Die Angeklagten kommen aus ganz Österreich, acht gehören zum Führungskreis des „Staatenbundes“. Ihnen gilt die HochverratsAnklage. Die 42-jährige „Präsidentin“gilt als Hauptangeklagte. Auf Hochverrat stehen zehn bis zwanzig Jahre Haft, auf staatsfeindliche Verbindung sechsMonate bis fünf Jahre, auf Betrug bis zu drei Jahre.