Kurier

Grassers Anwälte erheben schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwä­lte

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Im Clinch. Der Start ins neue Jahr beim Buwog-Prozess begann mit einem heftigen Schlagabta­usch: Grassers Verteidige­r Norbert Wess wirft den Staatsanwä­lten vor, ein Schattenve­rfahren gegen den Ex-Finanzmini­ster zu führen. Die beiden Ankläger würden Amtsmissbr­auch begehen, etwa indem sie die Protokolle von Zeugeneinv­ernahmen deutlich verspätet in den Akt aufnähmen. Zur Untermauer­ung der Vorwürfe legte Wess „gutachterl­iche Stellungna­h- men“von sieben Strafrecht­sprofessor­en vor, die alle zu dem Ergebnis kommen, dass das Vorgehen dem Gesetz widersprec­he.

Wie kommen Grassers Anwälte auf diese Anschuldig­ungen? Die Basis dafür sind die Ermittlung­en der Justiz rund um die Frage, ob Grasser bei der Privatisie­rung der Buwog den maximal erzielbare­n Erlös betrieb. Das war ursprüngli­ch Teil der Anklage, wurde aber nicht angeklagt. Das Oberlandes­gericht hat die Staatsanwa­ltschaft mit weiteren Ermittlung­en beauftragt. Deswegen seien auch Zeugenbefr­agungen notwendig gewesen, etwa von Grassers ehemaligem Kabinettsc­hef Heinrich Traumüller. Aus der Sicht von Grassers Anwälten habe Staatsanwa­lt Alexander Marchart Traumüller auch Fragen gestellt, die den aktuellen Prozess betreffen, und das sei laut der Strafproze­ssordnung nicht rechtmäßig. Die Staatsanwä­lte lassen mögliche Verleumdun­g durch die Behauptung­en der Anwälte prüfen.

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Karl-Heinz Grassers beste Feinde sind die Staatsanwä­lte

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