Grassers Anwälte erheben schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwälte
Im Clinch. Der Start ins neue Jahr beim Buwog-Prozess begann mit einem heftigen Schlagabtausch: Grassers Verteidiger Norbert Wess wirft den Staatsanwälten vor, ein Schattenverfahren gegen den Ex-Finanzminister zu führen. Die beiden Ankläger würden Amtsmissbrauch begehen, etwa indem sie die Protokolle von Zeugeneinvernahmen deutlich verspätet in den Akt aufnähmen. Zur Untermauerung der Vorwürfe legte Wess „gutachterliche Stellungnah- men“von sieben Strafrechtsprofessoren vor, die alle zu dem Ergebnis kommen, dass das Vorgehen dem Gesetz widerspreche.
Wie kommen Grassers Anwälte auf diese Anschuldigungen? Die Basis dafür sind die Ermittlungen der Justiz rund um die Frage, ob Grasser bei der Privatisierung der Buwog den maximal erzielbaren Erlös betrieb. Das war ursprünglich Teil der Anklage, wurde aber nicht angeklagt. Das Oberlandesgericht hat die Staatsanwaltschaft mit weiteren Ermittlungen beauftragt. Deswegen seien auch Zeugenbefragungen notwendig gewesen, etwa von Grassers ehemaligem Kabinettschef Heinrich Traumüller. Aus der Sicht von Grassers Anwälten habe Staatsanwalt Alexander Marchart Traumüller auch Fragen gestellt, die den aktuellen Prozess betreffen, und das sei laut der Strafprozessordnung nicht rechtmäßig. Die Staatsanwälte lassen mögliche Verleumdung durch die Behauptungen der Anwälte prüfen.