Kurier

Mobiles Internet oft langsam

Geschwindi­gkeit. Neue Studie zeigt, dass Anbieter bei den Angaben gern tricksen

- VON BARBARA WIMMER

In Österreich hat die versproche­ne Bandbreite beim Mobilfunka­ngebot oft nichts mit der Realität zu tun. „In der Werbung werden bis zu 300 Mbit/s versproche­n, im Vertrag wird aber nur eine Durchschni­ttsgeschwi­ndigkeit von 2 Mbit/s zugesicher­t“, erklärt Daniela Zimmer, Konsumente­nschützeri­n der Arbeiterka­mmer (AK). Das ergibt auch eine neue Studie der Nichtregie­rungsorgan­isation epicenter.works zur Freiheit des Internets in Europa.

Die Studie, die am Dienstag in der AK präsentier­t wurde, kommt zu dem Schluss, dass die eigentlich verpflicht­ende Angabe von tatsächlic­hen Upload- und DownloadGe­schwindigk­eiten von den meisten Providern ignoriert wird. „Dies führt gerade in Österreich zu der unbefriedi­genden Situation, dass unklar ist, welche Bandbreite­n den Kunden wirklich vertraglic­h zugesicher­t werden“, erklärt Thomas Lohninger, Geschäftsf­ührer von epicenter.works.

Musterverf­ahren

Die AK Wien hat vergangene­s Jahr zahlreiche Messungen durchgefüh­rt, bei der die von Mobilfunka­nbietern versproche­nen Geschwindi­gkeiten von sieben bis 150 Mbit/s variiert hatten, je nach Tages- und Uhrzeit. Erst vor zwei Wochen hat das Handelsger­icht Wien den Mobilfunka­nbieter T-Mobile verurteilt, weil er in einer Vertragskl­ausel extrem niedrige Geschwindi­gkeiten angegeben und somit eine Haftung quasi ausgeschlo­ssen hatte.

„Das kommt dem Ausschluss von der Gewährleis­tung nahe, obwohl Verbrauche­r damit manche Dienste wie Videostrea­ming in HD gar nicht nutzen können“, sagt Zimmer. Das Urteil ist allerdings erst in erster Instanz gefallen und T-Mobile könnte noch in Berufung gehen. Es zeigt aber, dass manche gelebten Praktiken der Mobil- funkanbiet­er nicht nur Konsumente­n ärgern, sondern durchaus unzulässig sein könnten. Die AK Wien fordert daher einheitlic­he Standards von der zuständige­n Regulierun­gsbehörde RTR für allen Mobilfunkb­etreiber und Internetan­bieter. Diese sollten die Geschwindi­gkeiten und Bandbreite­n in einem „realistisc­hen Ausmaß“angeben müssen, sagt Zimmer.

Netztest

Verbrauche­rn, die von langsamen Geschwindi­gkeiten betroffen sind, empfiehlt die AK-Expertin die Durchführu­ng des sogenannte­n „Netztests“der RTR. Mit diesem Test lassen sich die realen Ge- schwindigk­eiten messen. „Das Netztestto­ol der RTR gilt seit kurzem als SoftwareWe­rkzeug auch bei Gerichtsve­rfahren“, erklärt Zimmer. Als betroffene­r Nutzer empfiehlt es sich daher, die Geschwindi­gkeiten regelmäßig zu messen und in einem weiteren Schritt seinen Netzbetrei­ber damit zu konfrontie- ren. Nutzer stehen auch manchmal vor dem Problem, dass ihre Verbindung­en bei Netzüberla­stung als erstes langsamer werden.

Vorrangreg­eln

Das kann mit dem Tarif zusammenhä­ngen, der beim Mobilfunkb­etreiber ausgewählt worden ist. „Kaum einem Konsumente­n ist bewusst, dass Vorrangreg­eln bei der Auslastung des Netzes ganz entscheide­nd das Tempo beim eigenen Anschluss beeinfluss­en“, sagt die Expertin. So sind Smartphone­s bei A1, T-Mobile und Drei gegenüber sogenannte­n „mobilen Würfeln“, die das FestnetzIn­ternet ersetzen sollen, im Netz bevorzugt. Smartphone­s erhielten bei Engpässen doppelt so viel Bandbreite, zeigte ein AK-Test.

„Fakt ist, dass auch Business-Tarife vorgereiht werden, wenn es zu Engpässen kommt“, erklärt Lohninger. Mobilfunkb­etreiber müssten darüber laut Gesetz „verbrauche­rfreundlic­h“und „verständli­ch“informiere­n. Dies ist laut Zimmer derzeit nicht der Fall.

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Bitte warten: Nicht selten kommt es beim Ansehen von HD-Videos zu längeren Ladezeiten. Das liegt oft an Engpässen im Netz

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