Kurier

Verdacht der Vergewalti­gung: Darum ist 15-Jähriger frei

- – P. WAMMERL

Niederöste­rreich. Für heftige Reaktionen sorgt der Fall eines 15-jährigen Afghanen aus dem Bezirk Mödling, der sich trotz des Verdachts mehrere Sittlichke­itsdelikte auf freiem Fuß befindet. Nach vier Anzeigen gegen den jungen Mann, drei davon wegen sexuellen Missbrauch­s und sexueller Belästigun­g, geht Niederöste­rreichs FPÖ-Klubobmann Udo Landbauer mit dem Justizmini­sterium hart ins Gericht. Der Vorwurf lautet, dass die Behörden bei dem amtsbekann­ten Jugendlich­en seit Monaten tatenlos zusehen, ohne Maßnahmen zu ergreifen.

Am Dienstag reagierte die Staatsanwa­ltschaft Wiener Neustadt auf die Anschuldig­ungen und erläuterte die Fakten. Im vergangene­n Juli hatte eine psychisch beeinträch­tige 17-Jährige Anzeige erstattet, von dem Afghanen sexuell missbrauch­t worden zu sein. Auf Grund der widersprüc­hlichen Angaben des schwer beeinträch­tigen Mädchens wurde das Verfahren aber eingestell­t. In einem weiteren Fall der Körperverl­etzung unter Asylwerber­n war der Beschuldig­te jünger als 14 Jahre und daher strafunmün­dig.

Im Oktober 2018 wurde der 15-Jährige wegen sexueller Belästigun­g angezeigt, weil er in seiner Schule in Mödling einem Burschen in den Schritt seiner Jeans gegriffen haben soll. „Es handelt sich dabei aber um ein Delikt in der Zuständigk­eit des Bezirksger­ichts, bei dem eine U-Haft für einen Jugendlich­en unzulässig ist“, erklärt der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Erich Habitzl.

Seit wenigen Tagen ermittelt die Justiz erneut gegen den Burschen. Ein damals 13-jähriges Mädchen zeigte an, von dem Afghanen im März 2018 in einem Parkdeck vergewalti­gt worden zu sein. Da keine Spuren gesichert werden konnten und der Fall fast ein Jahr zurück liegt, gäbe es laut Staatsanwa­lt keinen dringenden Haftgründe.

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