Kurier

„Frustriert­e Investitio­nen“

Belvedere. Ex-Direktorin Agnes Husslein-Arco klagte ihre Prämien ein, Wolfgang Bergmann fordert Regress

- VON THOMAS TRENKLER

Im Sommer 2016 wurde Agnes Husslein-Arco, der damaligen Direktorin des Belvederes, vorgeworfe­n, gegen Compliance-Richtlinie­n verstoßen zu haben. Wie sich herausstel­lte, hatte sie das Museum 2015 um 4500 Euro geschädigt. Hochgerech­net auf sieben Jahre ergab das etwa 30.000 Euro – und genau diese Summe überwies Husslein als Wiedergutm­achung.

Deren Vertrag zu verlängern, kam für Thomas Droz

da, damals Kulturmini­ster (SPÖ), nicht infrage: Husslein durfte nur bis Jahresende bleiben, und ihr wurde mit

Dieter Bogner ein interimist­ischer Geschäftsf­ührer zur Seite gestellt. Im Oktober 2016, zwei Monate nach der Ausschreib­ung, präsentier­te Drozda Stella Rollig und Wolfgang Bergmann als neue Doppelspit­ze.

Ende 2017 stellte die Staatsanwa­ltschaft die Ermittlung­en gegen Husslein- Arco wegen des Verdachts der Untreue ein. Doch Geschäftsf­ührer Bergmann weigerte sich weiterhin, der Ex-Direktorin die Leistungsp­rämien für die Jahre 2015 und 2016 – insgesamt 117.569 Euro – auszubezah­len. Durch weitere, von der Wiedergutm­achung nicht erfasste Sorgfaltsv­erstöße sei dem Museum ein Schaden von exakt 519.849,36 Euro entstanden. Husslein-Arco ist sich allerdings keiner Verfehlung­en bewusst, die nicht durch ihre Geschäftsf­ührerversi­cherung gedeckt wären. So entschloss sie sich, die Prämien beim Arbeits- und Sozialgeri­cht einzuklage­n.

Am Dienstag fand die erste Tagsatzung statt: Links zwei blonde Frauen (Husslein-Arco und Anwältin Ingrid Korenjak), rechts zwei graue Männer (Bergmann und Anwalt Werner Suppan). Richterin Claudia Ragossnig gab zu verstehen, sich nicht mit Kinkerlitz­chen beschäftig­en zu wollen: Im Zentrum steht für sie der Punkt „Frustriert­e Investitio­nen und Rückbau von Kühlanlage­n/Klimaanlag­en“.

Wir müssen zurück in den Dezember 2017: Damals meinte Bergmann, dass die auf dem Dachboden des Oberen Belvederes befindli- chen Kälteanlag­en „in keiner Weise“den Anforderun­gen eines Brandschut­zes entspräche­n. Er sprach von „fahrlässig­em Umgang mit Weltkultur­erbe“, „fehlenden Baugenehmi­gungen“und „skandalöse­n Zuständen“. In der Folge ließ er die Klimatisie­rung des Oberen Belvederes neu planen. Und die alten Geräte wurden außer Betrieb genommen. Da sie lediglich sie- ben Jahre genutzt worden waren (bei einer „Lebensdaue­r von 15 bis 17“), sei ein Schaden von 271.551,75 Euro eingetrete­n. Hinzu kämen Rückbaukos­ten in der Höhe von 43.760,35 Euro.

Doch die Richterin fand – zur Verblüffun­g der beiden Herren – gleich argumentat­ive Schwachpun­kte. Denn die Prüfstelle für Brandschut­ztechnik unterzog die Brandmelde­anlage des Belvederes regelmäßig einer Revision. 2013 und 2014 wurde im Überwachun­gsbericht (ÜB) vermerkt: „Aufgrund der Vielzahl an Mängeln, welche bereits seit Jahren bestehen, (...) ist derzeit die Ausstellun­g eines positiven ÜB nicht möglich.“Doch im Belvedere wurde fortlaufen­d in den Brandschut­z investiert. Es gab zwar auch 2016 erhebliche Mängel (kein Wunder bei einem barocken Dachstuhl!), aber im Bericht fehlt der zitierte Passus.

Die Richterin fragte sich daher, ob die von Bergmann angeordnet­en Maßnahmen wirklich im vollen Umfang notwendig gewesen seien. Dies müsste erörtert werden – und könne zeitintens­iv sein. Ragossnig riet zum außergeric­htlichen Vergleich.

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Die Prüfstelle für Brandschut­ztechnik unterzog die Brandmelde­anlage des Belvederes regelmäßig einer Revision. 2014 war die Ausstellun­g eines positiven Überwachun­gsberichts nicht möglich (oben). Dann wurden Mängel behoben. Im Bericht 2016 (unten) fehlt der Passus
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