Kurier

Niederöste­rreich und Vorarlberg unter Zugzwang

- – C. WILLIM, C. FERSTL

Nachdem der EuGH den freien Karfreitag für Protestant­en als gleichheit­swidrig eingestuft hat, hat die türkis-blaue Bundesregi­erung dieses Privileg gekippt. Diese Regelung bringt nun aber auch Niederöste­rreich und Vorarlberg unter Zugzwang. Im Gegensatz zu anderen Bundesländ­ern ist der Karfreitag dort nämlich für evangelisc­he Landes- und Gemeindebe­dienstete per Landesgese­tz garantiert.

Im Büro von Vorarlberg­s VP-Landeshaup­tmann Markus Wallner ortet man Handlungsb­edarf, wie auf Anfrage bestätigt wird. Wie eine Lösung aussehen kann, sei noch offen. Das gilt auch für die Frage rund um ein anderes Karfreitag­sprivileg. Unabhängig von der Konfession mussten Beamte in Vorarlberg an diesem Feiertag bislang nur bis mittags arbeiten. Ob sie dieses Zuckerl verlieren, weiter beibehalte­n dürfen oder der Karfreitag gar für alle dienstfrei wird, gilt es zu klären.

Nur bis mittags müssen auch Beamte in Niederöste­rreich am Karfreitag arbeiten. Bei der Frage, ob das so bleibt, wolle man sich am Bund orientiere­n, heißt es aus dem Büro der Landesregi­erung. Die endgültige Entscheidu­ng soll im Landtag fallen. Die Sonderrege­lung für Mitglieder evangelisc­her Glaubensge­meinschaft­en entfalle nun aber in jedem Fall.

Im Burgenland hatten am Karfreitag bisher alle Landesbeam­ten frei. Das werde auch so bleiben, kündigt SPLandesha­uptmann Peter Doskozil an. OÖ ist hingegen bereits 2011 den umgekehrte­n Weg gegangen und hat Karfreitag­sprivilegi­en für Beamte auf Landes- aber auch kommunaler Ebene untersagt – „soweit der Karfreitag kein gesetzlich­er Feiertag“sei. Kärnten und Tirol und auch die Stadt Graz wollen sich an die Bundesrege­lung halten.

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