Kurier

Dritte Piste: Kurioses Match zwischen Parndorf und Flughafen Wien

Neue Beschwerde. Burgenländ­ische Gemeinde ist mit spätem Einwand kürzlich abgeblitzt, sie hat aber einen weiteren „Einspruch“nachgelegt

- – K. MÖCHEL, D. SCHREIBER

Zwischen der burgenländ­ischen Gemeinde Parndorf und der Flughafen Wien AG fliegen die Hackeln tief. Denn der 4700-Seelen-Ort Parndorf behauptet seit kurzem, dass er beim UVP-Verfahren rund um die geplante dritte Piste übergangen worden sei.

Vor mehr als sechs Jahren hat die niederöste­rreichisch­e Landesregi­erung das Genehmigun­gsverfahre­n abgeschlos­sen, im Vorjahr hat das Bundesverw­altungsger­icht die neue Piste unter strengen Auflagen genehmigt. Aufgrund von zwölf Beschwerde­n liegt der Ball derzeit beim Verwaltung­sgerichtsh­of.

Kurios ist, dass Parndorf selbst einräumt, keine unmit- telbar betroffene Standortge­meinde zu sein, da der Flughafen 23 Kilometer Luftlinie entfernt sei. Doch man sei „betroffene Öffentlich­keit“und die Landesregi­erung NÖ hätte Parndorf „über das Vorhaben frühzeitig informiere­n und in die Entscheidu­ngsprozess­e miteinbezi­ehen müssen“.

Doch mit dieser Beschwerde ist Parndorf Mitte Jänner 2019 abgeblitzt.

KURIER reicht nicht

In einer neuen Beschwerde bringt die Gemeinde nun vor, dass die zuständige­n Behörden das Projekt „dritte Piste“im Mai 2008 „mangelhaft kundgemach­t“haben. Damit sei der Genehmigun­gsbe- scheid „gegenüber Parndorf “nie rechtswirk­sam geworden. Die Anwälte der Gemeinde behaupten, dass die Veröffentl­ichung des Projekts nicht nur in den Nieder- österreich-Ausgaben von KURIER und Kronen Zeitung sowie im Amtsblatt der Wiener Zeitung erfolgen hätte müssen, sondern auch in zwei Zeitungen, die im Burgen- land verbreitet werden. Parndorf beantragt nun den Bescheid über die dritte Piste aufzuheben und zu einer neuen Entscheidu­ng an die Landesregi­erung NÖ zurückzuwe­isen. Zugleich soll Parndorf ein Mitsprache­recht eingeräumt werden.

Zehn Jahre zu spät?

Vergangene­n Freitag hat der Flughafen eine 17 Seiten starke Beschwerde­beantwortu­ng beim Bundesverw­altungsger­icht eingebrach­t. Tenor: Parndorf habe zehn Jahre Zeit gehabt, Einwände im UVPVerfahr­en einzubring­en, hat das aber „unterlasse­n“. „Einer Gemeinde ist es zuzumuten, dass sich ihre Organe zeitge- recht über anhängige Genehmigun­gsverfahre­n informiere­n“, kontert der Flughafen. „Das umso mehr, als es sich bei der dritten Piste um eines der größten Infrastruk­turprojekt­e der vergangene­n Jahrzehnte handelt, über das ausführlic­h in allen Medien berichtet wurde.“Laut Verwaltung­sgerichtsh­of müsse eine Kundmachun­g nur in jenem Bundesland erfolgen, in dem das Projekt liegt.

Laut Flughafen diene die neue Beschwerde nur dazu, „eine weitere Verzögerun­g im UVP-Genehmigun­gsverfahre­n zu bewirken und neuerlich Stimmungsm­ache gegen das Vorhaben zu betreiben“.

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Flughafen Wien ist über Beschwerde von Parndorf sehr verwundert

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