Dritte Piste: Kurioses Match zwischen Parndorf und Flughafen Wien
Neue Beschwerde. Burgenländische Gemeinde ist mit spätem Einwand kürzlich abgeblitzt, sie hat aber einen weiteren „Einspruch“nachgelegt
Zwischen der burgenländischen Gemeinde Parndorf und der Flughafen Wien AG fliegen die Hackeln tief. Denn der 4700-Seelen-Ort Parndorf behauptet seit kurzem, dass er beim UVP-Verfahren rund um die geplante dritte Piste übergangen worden sei.
Vor mehr als sechs Jahren hat die niederösterreichische Landesregierung das Genehmigungsverfahren abgeschlossen, im Vorjahr hat das Bundesverwaltungsgericht die neue Piste unter strengen Auflagen genehmigt. Aufgrund von zwölf Beschwerden liegt der Ball derzeit beim Verwaltungsgerichtshof.
Kurios ist, dass Parndorf selbst einräumt, keine unmit- telbar betroffene Standortgemeinde zu sein, da der Flughafen 23 Kilometer Luftlinie entfernt sei. Doch man sei „betroffene Öffentlichkeit“und die Landesregierung NÖ hätte Parndorf „über das Vorhaben frühzeitig informieren und in die Entscheidungsprozesse miteinbeziehen müssen“.
Doch mit dieser Beschwerde ist Parndorf Mitte Jänner 2019 abgeblitzt.
KURIER reicht nicht
In einer neuen Beschwerde bringt die Gemeinde nun vor, dass die zuständigen Behörden das Projekt „dritte Piste“im Mai 2008 „mangelhaft kundgemacht“haben. Damit sei der Genehmigungsbe- scheid „gegenüber Parndorf “nie rechtswirksam geworden. Die Anwälte der Gemeinde behaupten, dass die Veröffentlichung des Projekts nicht nur in den Nieder- österreich-Ausgaben von KURIER und Kronen Zeitung sowie im Amtsblatt der Wiener Zeitung erfolgen hätte müssen, sondern auch in zwei Zeitungen, die im Burgen- land verbreitet werden. Parndorf beantragt nun den Bescheid über die dritte Piste aufzuheben und zu einer neuen Entscheidung an die Landesregierung NÖ zurückzuweisen. Zugleich soll Parndorf ein Mitspracherecht eingeräumt werden.
Zehn Jahre zu spät?
Vergangenen Freitag hat der Flughafen eine 17 Seiten starke Beschwerdebeantwortung beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Tenor: Parndorf habe zehn Jahre Zeit gehabt, Einwände im UVPVerfahren einzubringen, hat das aber „unterlassen“. „Einer Gemeinde ist es zuzumuten, dass sich ihre Organe zeitge- recht über anhängige Genehmigungsverfahren informieren“, kontert der Flughafen. „Das umso mehr, als es sich bei der dritten Piste um eines der größten Infrastrukturprojekte der vergangenen Jahrzehnte handelt, über das ausführlich in allen Medien berichtet wurde.“Laut Verwaltungsgerichtshof müsse eine Kundmachung nur in jenem Bundesland erfolgen, in dem das Projekt liegt.
Laut Flughafen diene die neue Beschwerde nur dazu, „eine weitere Verzögerung im UVP-Genehmigungsverfahren zu bewirken und neuerlich Stimmungsmache gegen das Vorhaben zu betreiben“.