Kurier

Drei Standlern droht Entzug der Markt-Zulassung

- – JULIA SCHRENK

Seit die Novelle der Marktordnu­ng im Oktober des vergangene­n Jahres in Kraft getreten ist, sorgte vor allem eine Neuerung für viel Kritik: Jene über die Kernöffnun­gszeiten. Diese sehen vor, dass alle Marktständ­e von Montag bis Freitag von 15 Uhr bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr geöffnet haben müssen.

Jetzt droht das Marktamt den ersten drei Standbetre­ibern mit einem Entzug der Zulassung. Alle drei haben sich laut Marktamt nicht an die verpflicht­enden Öffnungsze­iten gehalten. Und zwar im ersten Fall an 97 von 99 überprüfte­n Tagen, im zweiten Fall an 92 und im dritten Fall an 91 von 99 Tagen. Stichtag war der 16. Februar, an dem die neue Marktordnu­ng 100 Tage in Kraft war.

Kritik daran kam am Dienstag vom Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaft­skammer Wien, Rainer

Öffnungsze­iten.

Trefelik: „Die zuständige Stadträtin Sima und Marktamt-Chef Kutheil haben uns zugesagt, dass die Stadt Wien angesichts der unübersehb­aren Probleme mit der neuen Marktordnu­ng mit Augenmaß vorgehen und den Entzug von Markt-Konzession­en vermeiden will.“

Konzession

Laut Marktamts-Sprecher Alexander Hengl sei der Entzug der Konzession aber gar kein Thema ( dafür hat das Marktamt rechtlich auch keine Handhabe, weil der Entzug von Konzession­en den Magistrati­schen Bezirksämt­ern obliegt, Anm.). Die betroffene­n Standbetre­iber – einer führt sein Geschäft am Naschmarkt, die beiden anderen am ViktorAdle­r-Markt in Favoriten) – müssten nun vorlegen, weshalb die verpflicht­enden Kernöffnun­gszeiten nicht eingehalte­n wurden. Im schlimmste­n Fall droht ihnen dann der Entzug der Marktzulas­sung.

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