Drei Standlern droht Entzug der Markt-Zulassung
Seit die Novelle der Marktordnung im Oktober des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, sorgte vor allem eine Neuerung für viel Kritik: Jene über die Kernöffnungszeiten. Diese sehen vor, dass alle Marktstände von Montag bis Freitag von 15 Uhr bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr geöffnet haben müssen.
Jetzt droht das Marktamt den ersten drei Standbetreibern mit einem Entzug der Zulassung. Alle drei haben sich laut Marktamt nicht an die verpflichtenden Öffnungszeiten gehalten. Und zwar im ersten Fall an 97 von 99 überprüften Tagen, im zweiten Fall an 92 und im dritten Fall an 91 von 99 Tagen. Stichtag war der 16. Februar, an dem die neue Marktordnung 100 Tage in Kraft war.
Kritik daran kam am Dienstag vom Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Wien, Rainer
Öffnungszeiten.
Trefelik: „Die zuständige Stadträtin Sima und Marktamt-Chef Kutheil haben uns zugesagt, dass die Stadt Wien angesichts der unübersehbaren Probleme mit der neuen Marktordnung mit Augenmaß vorgehen und den Entzug von Markt-Konzessionen vermeiden will.“
Konzession
Laut Marktamts-Sprecher Alexander Hengl sei der Entzug der Konzession aber gar kein Thema ( dafür hat das Marktamt rechtlich auch keine Handhabe, weil der Entzug von Konzessionen den Magistratischen Bezirksämtern obliegt, Anm.). Die betroffenen Standbetreiber – einer führt sein Geschäft am Naschmarkt, die beiden anderen am ViktorAdler-Markt in Favoriten) – müssten nun vorlegen, weshalb die verpflichtenden Kernöffnungszeiten nicht eingehalten wurden. Im schlimmsten Fall droht ihnen dann der Entzug der Marktzulassung.