Kurier

Trainer machte heimlich Nacktaufna­hmen: Geldstrafe bis zu 50.000 Euro ist möglich

- – JOHANNES WEICHHART

Verfahren. Rund 130 Verfahren hat die Datenschut­zbehörde im vergangene­n Jahr abgewickel­t. Nun müssen sich die Experten mit einem besonders brisanten Fall beschäftig­en. Wie der KURIER berichtete, geht es um einen ehemaligen Fußballtra­iner aus Niederöste­rreich, der in der Umkleideka­bine eines Mostviertl­er Clubs heimlich Nacktaufna­hmen machte. Der 27Jährige versteckte sein Handy in einer Jacke und filmte mit, als die Spielerinn­en aus der Dusche kamen.

Der Coach f log auf, als zwei Kickerinne­n das Mobiltelef­on entdeckten. Nachdem eine Anzeige eingebrach­t wurde, nahm das Landeskrim­inal- amt Niederöste­rreich die Ermittlung­en auf. Der Mann gab schließlic­h zu, mehrmals im Duschberei­ch gefilmt zu haben.

Beschwerde

Doch vor einem Strafgeric­ht wird sich der Niederöste­rreicher wohl nicht verantwort­en müssen – dafür fehlen die rechtliche­n Voraussetz­ungen. Deswegen hat sich Rechtsanwä­ltin Valentina Murr, die zwei Opfer vertritt, mit einer Beschwerde an die Datenschut­zbehörde gewandt.

Der Beschuldig­te habe sich nicht an das „Grundrecht auf Geheimhalt­ung“gehalten und eine unrechtmäß­ige Bildverarb­eitung durch- geführt. Damit habe er gegen Artikel 6 der Datenschut­zGrundvero­rdnung verstoßen, heißt es in einem Schreiben an die Behörde. Folgt die Behörde dieser Einschätzu­ng, kann sie eine Verwaltung­sstrafe verhängen. „Der Strafrahme­n liegt bei bis zu 50.000 Euro“, sagt der stellvertr­etende Leiter Matthias Schmidl.

Noch ist unklar, bis wann eine Entscheidu­ng in dieser Causa fallen wird. Die beiden Spielerinn­en, die seit dem Vorfall unter psychische­n Problem leiden, hoffen jedenfalls, dass ihr Ex-Coach zumindest eine Geldstrafe aufgebrumm­t bekommt.

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