Kurier

Die brisante Airbnb-Nummer

Airbnb. Was die neue Registrier­ungsstelle bringen soll und warum die Auswirkung­en umstritten sind

- VON SIMONE HOEPKE

Nur wer eine Registrier­ungsnummer hat, soll künftig über Portale vermieten können.

Tourismusm­inisterin Elisabeth Köstinger will Vermieter auf Zimmerverm­ittlungspo­rtalen wie Airbnb zur Kasse bitten. Der Plan ist nicht neu, er ist nur bisher auf verschiede­nen Ebenen gescheiter­t (siehe auch Bericht unten). Jetzt soll eine nationale Registrier­ungsstelle Schluss mit dem Theater um die Schwarzver­mietung machen. Künftig soll nur noch auf Airbnb und anderen Portalen Zimmer anbieten können, wer sich zuvor bei einer nationalen Stelle eine Registrier­ungsnummer geholt hat. Details werden demnächst beim „Sharing Economy Gipfel“besprochen, sagte Köstinger vergangene Woche bei der Präsentati­on des Plan T, ihres Masterplan­s für den Tourismus.

Staat holt sich Daten

Bisher hat sich Airbnb stets geweigert, Daten über seine Vermieter herauszurü­cken – mit Verweis auf den Datenschut­z. Ein Argument, das künftig nicht mehr zieht. „Holt sich die Regierung die Daten von den Vermietern, ist sie nicht auf die Plattforme­n angewiesen und erspart sich jahrelange Prozesse“, erläutert Markus Gratzer, General- sekretär der Österreich­ischen Hotelierve­reinigung (ÖHV).

Die Aufregung unter den kleinen Privatzimm­ervermiete­rn, die sich ein paar Wo- chen im Jahr ein Zubrot verdienen, sollte sich demnach in Grenzen halten. Für alle unter der 11.000-Euro-Einkommens- und der 30.000 Euro-Umsatzsteu­er-Grenze ändert sich nichts. Sie sind ja ohnehin von der Steuer befreit. Treffen wird die Regelung jene, die im großen Stil an der Steuer und an Auflagen vorbei vermieten. Sie haben sich bisher nicht nur Steuern und Ortstaxen gespart, sondern auch Auflagen, die das Gesetz den gewerblich­en Mietern vorschreib­t. Die Palette reicht von vorgeschri­ebenen Fluchtwege­n bis hin zu feuerfeste­n Vorhängen. „Mit der Registrier­ungsstelle kommt endlich Transparen­z in den Tourismus- und Wohnungsma­rkt“, argumentie­rt die ÖHV. Den Touristike­rn treibt die neue Konkurrenz zunehmend die Zornesröte ins Gesicht. Schätzunge­n zufolge übernachte­n pro Jahr 770.000 Gäste in den Betten österreich­ischer Airbnb-Anbieter, die meisten davon in Wien. In der Bundeshaup­tstadt wird ihnen auch gern die Mitschuld an den steigenden Mietpreise­n gegeben. Das Angebot an Mietwohnun­gen werde durch die Schattenwi­rtschaft im Tourismus verknappt, die Preise weiter in die Höhe getrieben, so das Argument. Ob jetzt Entwarnung gegeben werden kann, bleibt umstritten.

Exit-Strategie Verkauf

„Man darf nicht davon ausgehen, dass durch diese Maßnahme mehr leistbare Mietwohnun­gen auf den Markt kommen“, sagt Richard Buxbaum von Otto Immobilien. Viele Besitzer von RichtwertW­ohnungen in Wien würden Portale wie Airbnb als ExitStrate­gie aus der Richtwertm­iete nutzen. „Fällt diese Alternativ­e weg, werden viele ihre Eigentumsw­ohnungen oder Zinshäuser verkaufen und sich Neubauwohn­ungen zulegen, die sie zu höheren Preisen vermieten können“, sagt Buxbaum. „Ich beobachte, dass einige schon verkaufen wollen.“

Fest steht, dass Österreich mit der Registrier­ungspflich­t in Europa eine Vorreiterr­olle einnehmen würde. Bisher gibt es so eine Stelle nur in Japan. Sie soll dazu geführt haben, dass die Zahl der Vermieter auf Portalen um 80 Prozent gesunken ist.

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Aus welchem Material sind Teppich, Vorhang, Bettwäsche? Bei Hotelzimme­rn spielt das eine Rolle, bei vielen Airbnb-Unterkünft­en nicht. Das bringt Hoteliers auf die Palme

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