Kurier

Mehrheit für Arbeitspfl­icht bei Asyl

Umfrage. Auch der Regierungs­plan zu 1,50-Euro-Jobs für Asylwerber ist rechtlich gedeckt

- VON J.HAGER U. W.ZAUNBAUER

Die Zahl der Asylsuchen­den (Jänner: 1018 Anträge/-31,3 Prozent im Vorjahresv­ergleich) wie Asylberech­tigten (Jänner: 1040 positive Entscheide) nimmt ab – die Diskussion über deren Rechte und Pflichten hält an. Vor einer Woche sprach sich FPÖ-Sozialmini­sterin Beate Hartinger-Klein dafür aus, die österreich­weit rund 33.000 arbeitslos­en Asyl- und subsidiär Schutzbere­chtigten zu gemeinnütz­iger Arbeit zu verpflicht­en.

Der Vorschlag, obschon von der Ministerin wieder zurückgezo­gen, stößt gemäß einer aktuellen OGM-Umfrage für den KURIER auf bereite Zustimmung. „Mit 72 Prozent spricht sich eine äußerst klare Mehrheit über alle Parteien hinweg dafür aus, arbeitslos­e Asylberech­tigte für gemeinnütz­ige Arbeit heranzuzie­hen“, sagt OGMChef Wolfgang Bachmayer. Für 16 Prozent der Befragten kommt diese Möglichkei­t einer Zwangsarbe­it gleich, die sie ablehnen.

Am Montag ging eine Verordnung von FPÖ-Innenminis­ter Herbert Kickl in Begutachtu­ng, wonach Asylwerber, die auf ihren Bescheid warten, für gemeinnütz­ige Arbeit (Remunerant­entätigkei­t) bundesweit einheitlic­h 1,50 Euro pro Stunde bekommen sollen. Derzeit liegen die Beiträge zwischen drei und fünf Euro pro Stunde, je nach Land sind sie unterschie­dlich geregelt. Laut Grundverso­rgungsgese­tz kann der Innenminis­ter eine Deckelung verordnen. Kickls Vorstoß ist also rechtlich gedeckt – und nicht neu. Schon 2016 wollte sein Vorgänger Wolfgang Sobotka (ÖVP) eine Senkung auf 2,50 Euro. Die ÖVP steht hinter Kickls Plan, ließ Kanzler Sebastian Kurz wissen.

Kritik kam von anderer Seite. Innsbrucks Bischof Hermann Glettler bezeichnet die 1,50 Euro als „Hohn“. „Das sind Sticheleie­n, die ins Wesentlich­e hineingehe­n“, so Glettler zum KURIER.

Für die steirische Sozialland­esrätin Doris Kampus (SPÖ) sind die 1,50 „deutlich zu wenig. Das leiste nur dem Lohndumpin­g Vorschub“. Sie fürchtet um die integrativ­e Wirkung von regelmäßig­er Arbeit.

Der Vorwurf des Lohndumpin­gs greift aber nicht, da solche Hilfsdiens­te keine regulären Jobs ersetzen.

Auf Kommunaleb­ene hat Gemeindebu­ndpräsiden­t Alfred Riedl „kein Problem“mit den 1,50 Euro. Aus Sicht des roten Städtebund­es hingegen sollte die Höhe den Gemeinden überlassen werden.

Was ist wem erlaubt?

– Asylwerber, deren Asylverfah­ren noch läuft, müssen ab Antragstel­lung drei Monate warten, ehe sie arbeiten dürfen – und dann auch nur sehr eingeschrä­nkt.

Ohne Wartezeit können sie Remunerant­entätigkei­ten übernehmen. Das sind Hilfsarbei­ten in ihrem Quartier oder gemeinnütz­ige Hilfstätig­keiten in Gebietskör­perschafte­n (Bund, Ländern und Gemeinden, künftig auch Gemeindeve­rbände). Dafür ist keine Beschäftig­ungsbewill­igung nötig. Für die Dauer der Tätigkeit werden sie unfallvers­ichert und bekommen einen Anerkennun­gsbeitrag. Die Zuverdiens­tgrenze liegt bei 110 Euro pro Monat, Ausnahmen sind Wien (200 Euro) und Tirol (240 Euro). Seit 2016 gibt es einen Leistungsk­atalog des Innenminis­teriums, der die gemeinnütz­igen Tätigkeite­n klar definiert. In Bundeseinr­ichtungen waren zuletzt rund 300 Personen gemeinnütz­ig beschäftig­t, in Wien rund 400.

Sie können sich selbststän

dig machen, jedoch nur in freien Gewerben. Dann aber fallen sie aus der Grundverso­rgung, müssen sich selbst versi- chern und Kammerumla­ge zahlen.

Asylwerber dürfen in Tourismus oder Landwirtsc­haft als Saison- und Erntearbei­ter für maximal sechs Monate (binnen 14 Monaten maximal 12 Monate) arbeiten. Dazu benötigen sie eine Arbeitsbew­illigung des AMS. Auch im Fall der Saisonarbe­it verliert der Asylwerber die Grundverso­rgung.

Seit 2017 dürfen Asylwerber auch Arbeiten in Privathaus­halten (einfache Gartenarbe­iten, Kinderbetr­euung oder Reinigung) im Rahmen des Dienstleis­tungs

schecks übernehmen. Dafür sind mindestens 11,75 Euro pro Stunde zu bezahlen. Die Zuverdiens­tgrenze liegt bei 110 Euro im Monat plus 80 Euro für jedes weitere Familienmi­tglied. Alles darüber wird auf die Grundverso­rgung angerechne­t. Das gilt auch für Volontaria­te. Jugendlich­e Asylwerber bis 25 Jahre können eine Lehre in Man

gelberufen beginnen. (Zuverdiens­tgrenze 150 Euro).

– Asylberech­tigte (und subsidiär Schutzbere­chtigte, die nicht abgeschobe­n werden, weil ihr Heimatland nicht sicher ist) haben freien Zugang zum Arbeitsmar­kt.

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OGM-Chef Bachmayer:72 % für gemeinnütz­ige Arbeit

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