Biomasse-Gesetz fertig, SPÖ lehnt es ab
Förderung. Regierung umgeht Blockade der SPÖ im Bundesrat, Rote warnen vor Förderdschungel
Morgen, Mittwoch, wird „Nachhaltigkeitsministerin“Elisabeth Köstinger das umstrittene Biomassegesetz im Ministerrat absegnen lassen. Es verlängert die Förderung für 47 Biomasse-Anlagen für drei Jahre in Höhe von bis zu 150 Millionen Euro. Die Anlagen, die aus Biomasse (z.B. Holzabfälle) Strom und Wärme produzieren, würden ohne Förderungen nicht rentabel sein. Allerdings soll bis zum Sommer das lange erwartete Ausbaugesetz für Erneuerbare Energien fertig werden, das eine grundlegend neue Förderstruktur ermöglichen soll.
Mit dem Gesetz will die Regierung eine Blockade der SPÖ gegen die ursprüngliche Version des Biomasse-Gesetzes umgehen. Die Sozialdemokraten hatten das Gesetz im Bundesrat zu Fall gebracht, weil die Regierung dafür einen Beschluss mit einer Zweidrittel-Mehrheit benötigt hätte. Seither wirft die ÖVP der SPÖ vor, damit „Atomstrom begünstigen“zu wollen. Eine Plakatkampagne mit dem Wortlaut „SPÖ sagt: Nein zu Ökostrom. Österreich ist gegen Atomstrom – Nur die SPÖ nicht. SPÖ vernichtet tausende Arbeitsplätze“hatten die Roten erst durch eine Einstweilige Verfügung stoppen können.
„Wir schaffen Rechtssicherheit für 47 Biomassean- lagen und überwinden damit die Blockade der SPÖ“, erklärte Köstinger zum neuen Entwurf. Und: „Die Sache ist zu wichtig, um sie durch parteitaktische Spielchen der SPÖ zu gefährden. Ökostrom ist für Österreichs Energiezukunft unverzichtbar.“
SPÖ und AK ablehnend
Die SPÖ lehnt das Vorhaben weiter ab. Es sei nur ein „hoch kompliziertes, unsicheres Konstrukt mit vielen Unsicherheiten für die Betreiber“, so die SPÖ-Energiesprecherin Muna Duzdar. Ein Grundsatzgesetz und neun darauf folgende Landesgesetze („Ausführungsgesetze“) würden zu einem „entste- henden Förderdschungel und Fleckerlteppich“führen. Zudem sei nie offengelegt worden, wer mit dem Gesetz eigentlich gefördert wird.
Und auch die Arbeiterkammer bekräftige ihre Kritik, wonach das Gesetzesvorhaben laut einem Gutachten verfassungswidrig sei – was die Bundesregierung ihrerseits mit einem Gutachten zurückweist.
Einig sind sich die Parteien nur, dass für einkommensschwache Haushalte eine Befreiung von der ÖkostromPauschale kommen wird. Diese beträgt rund 70 bis 90 Euro pro Jahr, sie wird über die Stromrechnung bezahlt.