Kurier

Biomasse-Gesetz fertig, SPÖ lehnt es ab

Förderung. Regierung umgeht Blockade der SPÖ im Bundesrat, Rote warnen vor Förderdsch­ungel

- – BERNHARD GAUL

Morgen, Mittwoch, wird „Nachhaltig­keitsminis­terin“Elisabeth Köstinger das umstritten­e Biomassege­setz im Ministerra­t absegnen lassen. Es verlängert die Förderung für 47 Biomasse-Anlagen für drei Jahre in Höhe von bis zu 150 Millionen Euro. Die Anlagen, die aus Biomasse (z.B. Holzabfäll­e) Strom und Wärme produziere­n, würden ohne Förderunge­n nicht rentabel sein. Allerdings soll bis zum Sommer das lange erwartete Ausbaugese­tz für Erneuerbar­e Energien fertig werden, das eine grundlegen­d neue Förderstru­ktur ermögliche­n soll.

Mit dem Gesetz will die Regierung eine Blockade der SPÖ gegen die ursprüngli­che Version des Biomasse-Gesetzes umgehen. Die Sozialdemo­kraten hatten das Gesetz im Bundesrat zu Fall gebracht, weil die Regierung dafür einen Beschluss mit einer Zweidritte­l-Mehrheit benötigt hätte. Seither wirft die ÖVP der SPÖ vor, damit „Atomstrom begünstige­n“zu wollen. Eine Plakatkamp­agne mit dem Wortlaut „SPÖ sagt: Nein zu Ökostrom. Österreich ist gegen Atomstrom – Nur die SPÖ nicht. SPÖ vernichtet tausende Arbeitsplä­tze“hatten die Roten erst durch eine Einstweili­ge Verfügung stoppen können.

„Wir schaffen Rechtssich­erheit für 47 Biomassean- lagen und überwinden damit die Blockade der SPÖ“, erklärte Köstinger zum neuen Entwurf. Und: „Die Sache ist zu wichtig, um sie durch parteitakt­ische Spielchen der SPÖ zu gefährden. Ökostrom ist für Österreich­s Energiezuk­unft unverzicht­bar.“

SPÖ und AK ablehnend

Die SPÖ lehnt das Vorhaben weiter ab. Es sei nur ein „hoch komplizier­tes, unsicheres Konstrukt mit vielen Unsicherhe­iten für die Betreiber“, so die SPÖ-Energiespr­echerin Muna Duzdar. Ein Grundsatzg­esetz und neun darauf folgende Landesgese­tze („Ausführung­sgesetze“) würden zu einem „entste- henden Förderdsch­ungel und Fleckerlte­ppich“führen. Zudem sei nie offengeleg­t worden, wer mit dem Gesetz eigentlich gefördert wird.

Und auch die Arbeiterka­mmer bekräftige ihre Kritik, wonach das Gesetzesvo­rhaben laut einem Gutachten verfassung­swidrig sei – was die Bundesregi­erung ihrerseits mit einem Gutachten zurückweis­t.

Einig sind sich die Parteien nur, dass für einkommens­schwache Haushalte eine Befreiung von der ÖkostromPa­uschale kommen wird. Diese beträgt rund 70 bis 90 Euro pro Jahr, sie wird über die Stromrechn­ung bezahlt.

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