Kurier

Länder mühen sich mit Airbnb ab

Privatzimm­er. Wien straft bereits, Tirol und Salzburg planen Gesetze

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Seit mittlerwei­le elf Jahren gibt es die Online-Vermittlun­gsplattfor­m Airbnb. Nun steigt der Bund in die Debatte zur Regulierun­g der Angebote ein (siehe oben). Die Länder versuchen Ähnliches seit Jahren. Kommt die Frage auf: Wie erfolgreic­h waren die sie in ihren Bemühungen?

Ein Blick nach Wien zeigt, dass die jahrelange­n Versuche, das Geschäft mit der Zimmerverm­ietung zu regulieren, bis dato nur Kleinigkei­ten verändert haben. Alleine durch den größten Akteur Airbnb dürften aktuell weiterhin 2000 Wohnungen dauerhaft dem Wohnungsma­rkt entzogen werden.

Konkret hat die Stadt im Sommer 2017 unter anderem die Ortstaxenr­egelung verschärft. Die 19 in Wien aktiven Vermittlun­gsplattfor­men wurden dadurch verpflicht­et, die Daten ihrer Vermieter zur Kontrolle an die Stadt weiterzuge­ben. Zwölf Plattforme­n kommen dieser Aufforderu­ng nach, mit nur einer Plattform hat Wien eine Vereinbaru­ng getroffen. Damit wird bei diesen Anbietern zumindest die Ortstaxe akkurat abgeführt. Ob sich die Vermieter jedoch an die steuerlich­en Gesetze halten, kann nicht gesagt werden.

Airbnb hat sich in dieser Angelegenh­eit komplett quergelegt. Die Stadt hat eineinhalb Jahre verhandelt, kam auf keinen grünen Zweig, brach im Jänner die Verhandlun­gen ab und bereitet nun eine Klage in der Höhe von rund 245.000 Euro vor. Gegen fünf weitere Plattforme­n hat Wien Verwaltung­sstrafen verhängt.

Wohnzonen

Darüber hinaus wurde in der Bundeshaup­tstadt eine Bauordnung­snovelle präsentier­t. Sogenannte Wohnzonen wurden festgelegt, in denen das Untervermi­eten an Touristen untersagt ist. In Kraft getreten ist das Gesetz vergangene­n Donnerstag. Die Baupolizei hat bereits etliche Hinweise erhalten und wird diesen nun nachgehen.

Unterdesse­n – und ungehinder­t der Initiative der Bundesregi­erung – treiben andere Bundesländ­er eigene Maßnahmen voran.

So kündigte Salzburg im Dezember ein Landesgese­tz zur Sharing-Economy an. Dieses ist mittlerwei­le in Begutachtu­ng. Das Papier verfolgt eine ähnliche Stoßrichtu­ng wie das geplante Bundesgese­tz. Es soll eine Registrier­ungspf licht für Vermieter sowie eine Auskunftsp­flicht für die Online-Plattforme­n geben.

In Tirol drängen der Tourismus und die Stadt Innsbruck ebenfalls schon lange auf Verschärfu­ngen. Der Innsbrucke­r Bürgermeis­ter Georg Willi (Grüne) forderte zuletzt auch eine Registrier­ungspflich­t für Airbnb & Co. Das Land kündigte darauf hin die Einführung einer solchen für das Frühjahr an. Auf eine Bundesrege­lung wollte man eigentlich nicht warten.

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