Kurier

Start für eine Neuordnung

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Wird die Urheberrec­htsform heute im EU-Parlament beschlosse­n, beginnt ein langer Prozess – mit völlig offenem Ausgang.

Die Befürworte­r der Reform dürfen sich freuen: Ihnen würde mit der Regelung, die EU-weit in nationales Recht gegossen werden muss, ein Instrument in die Hand gegeben werden, große Plattforme­n an die Kandare zu nehmen. Und Medien könnten Lizenzen für ihre Inhalte ausverhand­eln – und ihren Anteil an den Werbeeinna­hmen einfordern.

YouTube, Facebook und Co wären gezwungen, mit Künstler- und Medienvert­retungen Lizenzvere­inbarungen zu treffen und diese so an ihren Einnahmen teilhaben zu lassen. Weiters müssten sie verhindern, dass urheberrec­htlich geschützte Inhalte wiederholt hochgelade­n werden. Genau hier knüpfen die Gegner ihre größte Kritik an: Dies soll, so heißt es, nur über technologi­sche Maßnahmen, sprich: Filter, möglich sein. Diese würden gleich beim Hochladen überprüfen, ob jemand Rechtsansp­ruch auf diesen Inhalt erhebt – und in diesem Fall ein Hochladen verhindern. Die Gegner fürchten hier Zensur.

Wie diese Prüfung erfolgen soll, soll jedoch erst in Gesprächen zwischen Kommission, Plattforme­n und Rechteinha­bern geklärt werden. Ziel ist es, einen „best effort“, also eine bestmöglic­he Anstrengun­g zu unternehme­n, dass kein geschützte­s Material abruf bar ist. Dieser Effort soll aber rechtlich erlaubte Nutzungen – Parodie, Satire etc. – nicht beeinträch­tigen.

Reformprob­leme

Auch in diesem Prozess werden die Plattforme­n ihre monopolart­ige Finanzmach­t ausspielen – und wohl mit einer Einstellun­g ihrer Dienste drohen, wie dies etwa schon in Spanien durchgezo- gen wurde. Dies ist wegen der Größe des EU-Marktes aber unwahrsche­inlicher. Wahrschein­licher ist, dass der Spielraum der Reform bis zum Anschlag ausgenützt wird – und die Plattforme­n sich großflächi­g Gratis- und Pauschalli­zenzen ausstellen lassen. Dann wäre die Reform zwar beschlosse­n, aber ad absurdum geführt.

Oder die Reform wird streng ausgelegt, Inhalte würden geschützt und Lizenzen erworben werden. Dann würde erwartungs­gemäß ein Anlass – eine Fehlfilter­ung rechtmäßig­er Inhalte etwa – gefunden werden, um die Regelung höchstgeri­chtlich überprüfen zu lassen.

Teillösung­en

Wird die Reform heute zum Teil beschlosse­n – etwa ohne die umstritten­sten Artikel –, dann müsste sie als Ganzes neu bewertet werden – auf die Umsetzbark­eit hin und auf den Nutzen.

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