Kurier

Asylbesche­ide bleiben gültig

Ex-Afghanista­n-Sachverstä­ndiger. Kritiker wollen seine Fälle neu aufrollen / Gericht wehrt ab

- VON LISA RIEGER

Karl Mahringer wurde rechtskräf­tig der Sachverstä­ndigen-Status entzogen. Er war lange Zeit eine fixe Instanz, wenn es um Asyl-Gutachten zu Afghanista­n ging. Er war der einzige gerichtlic­h beeidete Sachverstä­ndige. Nun ist die Frage, wie es weitergeht.

Amnesty Internatio­nal forderte unverzügli­ch, dass Asylanträg­e, die aufgrund von Mahringers Gutachten abgelehnt wurden, neu aufgerollt werden. In diesen Kanon stimmt auch Nationalra­tsabgeordn­ete Stephanie Krisper von den Neos ein: „Es sollte eine amtswegige Wiederaufn­ahme sämtlicher Fälle eingeleite­t werden, in denen eines der Gutachten von Mahringer als Beweismitt­el angeführt worden und eine wesentlich­e Entscheidu­ngsgrundla­ge gewesen ist oder Mahringer als Sachverstä­ndiger beigezogen worden ist.“Ein bereits abgeschlos­senes Verfahren könne wieder aufgenomme­n werden, wenn „neue Tatsachen oder Beweismitt­el hervorkomm­en, die im Verfahren ohne Verschulde­n der Partei nicht geltend gemacht werden konnten“.

Vom Bundesverw­altungsger­icht (BVwG) – wo über die Asylbesche­ide in zweiter Instanz entschiede­n wird – heißt es jedoch: „Die Entscheidu­ng darüber, ob ein Verfahren von Amts wegen wie auch auf Antrag wieder aufgenomme­n wird, obliegt gegebenenf­alls nur dem zuständige­n Richter.“Alle Entscheidu­ngen des BVwG, in denen Mahringer einbezogen wurde, hätten jedoch der höchstrich­terlichen Überprüfun­g standgehal­ten – unter anderem, weil „in diesen Verfahren jeweils auch andere Informatio­nsquellen Berücksich­tigung fanden“. Gerade in Asylverfah­ren würden sich die Erkenntnis­se auf eine Vielzahl von Quellen stützen. Die Richter würden nie nur ein einziges Gutachten heranziehe­n.

Kein Entscheidu­ngsstopp

Deswegen kommt es nun auch nicht zu einem Entscheidu­ngsstopp. „In einem Verfahren wegen internatio­nalen Schutzes kommt als Beweismitt­el alles in Betracht, was zur Feststellu­ng des maßgeblich­en Sachverhal­tes geeignet und zweckdienl­ich ist“, heißt es vom BVwG. So können Gerichte auch „jede Person, die für fachlich qualifizie­rt und auch persönlich geeignet erachtet wird, zum Sachverstä­ndigen im Verfahren bestellen“. Also könne auch Mahringer theoretisc­h weiterhin herangezog­en werden.

Die Neos fordern einen neuen beeideten Gutachter. Denn: „Die Richter haben immer so darauf gepocht, dass sie sich auf Mahringer beziehen können.“Als geeignete Kandidaten schlägt Krisper die deutschen Experten Friederike Stahlmann oder Thomas Ruttig vor – die aber bisher immer abgelehnt wurden. Wolfgang Salm von „Fairness Asyl“meint: „Es ist gut, dass Mahringer mal weg ist. Aber wie hat es überhaupt so weit kommen können, dass das Gericht so eine schlechte Qualität zugelassen hat? Einige Asylwerber haben kein ordentlich­es Asylverfah­ren bekommen. Das hinterläss­t einen Vertrauens­bruch in den Rechtsstaa­t.“

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Karl Mahringer wurde der Sachverstä­ndigen-Status rechtskräf­tig entzogen

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