Kurier

Ibiza-Video: Straches Anwalt ortet Geldwäsche-Verdacht

Ermittlung­sverfahren. Nach spanischem Recht ist die Aufnahme des Videos nicht straf bar, sagt ein Rechtsexpe­rte der Uni Wien

- – KID MÖCHEL

Der Skandal rund um das Ibiza-Video mit den Hauptdarst­ellern Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus könnte sich für den involviert­en Wiener Anwalt M. noch als Albtraum entpuppen. Der Anwalt hat über seinen Verteidige­r Richard Soyer am Freitag in einem Geständnis eingeräumt, bei der Anbahnung zwecks späterer Erstellung des Ibiza-Videos seine Finger im Spiel gehabt zu haben.

Soyer ließ ausrichten, Anwalt M. hatte in diesem Fall ein Mandat eines Klienten. „Der Mandant hat jedenfalls kein straf bares Verhalten gesetzt, noch hat er an einem solchen mitgewirkt“.

Ob das zutrifft, muss jetzt die Staatsanwa­ltschaft Wien prüfen. Sie hat aufgrund einer Anzeige von Straches Anwalt Johann Pauer ein Ermittlung­sverfahren eingeleite­t. Bisher geht es bloß um den Verdacht der Täuschung, Missbrauch von Tonaufnahm­e- oder Abhörgerät­en und Urkundenfä­lschung.

Laut Rechtsexpe­rten sind diese Delikte lediglich Peanuts. Die Strafdrohu­ng beträgt maximal ein Jahr Haft. Die Staatsanwa­ltschaft Wien gibt sich zu den Ermittlung­en derzeit noch bedeckt.

Straches Anzeige, die auf Medienberi­chten beruht, ist für einen etwaigen Anfangsver­dacht eher zu wenig. Sollte aber am Ende herauskomm­en, dass es bei der Anbahnung der Video-Falle zu Straftaten gekommen und Geld geflossen ist, dann droht Anwalt M. womöglich Ungemach.

„Sollte sich bei den Ermittlung­en herausstel­len, dass im Zuge der Mandatsver­gabe an den Kollegen M. strafrecht­liches Verhalten beauftragt wurde, wird auch der Verdacht der Geldwäsche­rei zu prüfen sein“, sagt Straches Anwalt Pauer zum KURIER.

Zugleich wird auch die Rechtsanwa­ltskammer das Verhalten des Kollegen M. disziplina­rrechtlich prüfen.

Andere Regel in Spanien

Indes ist die versteckte VideoAufna­hme von Personen nach spanischem Recht nicht straf bar. „Das Aufnehmen einer Eigen-Konversati­on ist deshalb nicht straf bar, weil die, die es aufgenomme­n haben, an dem Gespräch teilgenomm­en haben“, sagt René Kuppe vom Institut für Rechtsphil­osophie der Universitä­t Wien zum KURIER. „Man ist sozusagen Herr seines eigenen Gesprächs und dadurch hat man auch das Recht, das Gespräch zu dokumentie­ren.

Der von dem Video nichts weiß, trage dabei das Risiko, weil er sich seine Gesprächsp­artner ausgesucht hat.“Verboten ist in Spanien aber die Aufnahme „intimer und familiärer Details.“

Indes nehmen die Verschwöru­ngstheorie­n und Widersprüc­he rund um das Ibiza-Video und seiner Urheber immer weiter zu. Offenbar wurde es schon früher wie ein Wanderpoka­l zum Kauf angeboten, es fand aber lange keinen Abnehmer. Erst im Jänner 2019 wurde es erneut deutschen Medien angeboten, der Rest ist bekannt.

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Hat der Pseudo-Detektiv Julian H. die Finca auf Ibiza selbst verwanzt, dann ist die Video-Aufnahme in Spanien nicht strafbar

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