Kurier

Autokauf könnte teurer werden

Nach Platzen der Steuerrefo­rm. Normverbra­uchsabgabe droht im nächsten Jahr eine Verdoppelu­ng auf im Durchschni­tt bis zu 2.800 Euro je Auto

- VON ROBERT KLEEDORFER

Folge der Neuwahlen. Ohne Steuerrefo­rm wird sich die Normverbra­uchsabgabe (NoVA) nächstes Jahr verdoppeln.

Auf Österreich­s Autofahrer droht wieder einmal Ungemach finanziell­er Natur zuzukommen. Und das hat direkt mit dem Platzen der Koalition zu tun. Denn im Zuge der geplanten Steuerrefo­rm sollte als einer der ersten Schritte Anfang 2020 eine Umstellung der Normverbra­uchsabgabe (NoVA) erfolgen. Diese fällt bei der erstmalige­n Zulassung eines Fahrzeugs in Österreich an. Konkret sollte die Abgabe bei schadstoff­ärmeren Autos geringer werden, bei Spritfress­ern höher. Daraus könnte nun nichts werden und – noch schlimmer – alle Fahrzeuge massiv verteuern.

Der Hintergrun­d: Im September 2018 wurde als Folge des Dieselskan­dals europaweit ein neues, strengeres Zulassungs­verfahren eingeführt. Damit wurden die Abgaswerte realistisc­her, was bedeutete, dass auch die NoVA zum Teil deutlich stieg. Laut ÖAMTC betrugen die Mehreinnah­men alleine in den letzten vier Monaten des Vorjahres 60,8 Millionen Euro (von insgesamt 530 Millionen 2018). Die Folge: Die Verkäufe gingen zurück, die Branche forderte vehement Änderungen. Der damalige Verkehrsmi­nister Norbert Hofer verstieg sich sogar zu der Aussage, die NoVA ganz abschaffen zu wollen. So weit kam es nicht, sie sollte nun aber mit Beginn 2020 reformiert werden.

Übergangsr­egelung

Bis Ende 2019 gilt noch eine Art Übergangsr­egelung, zu der sich die Regierung (noch unter dem früheren Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling) verpflicht­et hat: Dabei wird ein CO2 -Wert herangezog­en, der um 6,8 Prozent höher ist als der bisherige, aber deutlich geringer als ohne Übergangsr­egelung. Damit stieg laut Lydia Ninz vom Verbrauche­rschutzver­ein VSV die NoVA im Durchschni­tt von 1.400 auf 1.700 Euro je Auto. Und die Einnahmen des Staates legen damit heuer um beachtlich­e 120 Millionen auf 590 Millionen Euro zu.

„Die volle Wucht der höheren NoVA werden die Autokäufer zu spüren bekommen, wenn ab 2020 nicht mehr auf die alten CO2 -Werte zurückgere­chnet wird“, sagt Ninz. „Die abgewählte Regierung hatte geplant, diese Wucht etwas abzumilder­n, indem die NoVA-Formel ein wenig geändert wird.“Damit wären die NoVA-Einnahmen zwar auch wieder gestiegen (um 160 Millionen Euro gegenüber 2019), aber nicht so krass wie ohne Adaptierun­g.

Ninz warnt: „Wenn der Nationalra­t jetzt nichts tut, wird die NoVA ab 2020 auf das Doppelte explodiere­n, von im Durchschni­tt 1.400 Euro im Jahr 2018 auf 2.800 Euro.“Der Staat werde dadurch insgesamt 965 Millionen Euro aus der NoVA lukrieren. Der ÖAMTC rechnet sogar mit einer Milliarde Euro. „Es kann und darf nicht sein, dass die Konsumente­n die Zeche für die neuen, höheren Laborwerte zahlen, obwohl sich am Verbrauch auf der Straße nichts ändert“, sagt Martin Grasslober, Verkehrswi­rtschaftse­xperte des ÖAMTC, und fordert ebenfalls eine Lösung im Sinne der Konsumente­n.

Finanzmini­sterium

Laut einer Übersicht des Finanzmini­steriums mit zehn ausgewählt­en Modellen hätte die Reform eine Ersparnis von bis zu 233 Euro (Skoda Octavia) gebracht. Die Erhöhungen wären mit bis zu 2.670 Euro (Mercedes G 500) deutlich kräftiger ausgefalle­n. Bei manchen Modellen gibt es de facto keine spürbare Änderung (Ford Focus und Toyota Prius je 50 Euro weniger).

Ebenfalls Änderungen hätte es bei der jährlichen Versicheru­ngssteuer gegeben. Bei dieser wäre neben der Motorleist­ung ebenfalls eine CO2 -Komponente eingebaut worden. Pro Jahr hätte die Ersparnis bis zu rund 250 Euro ausgemacht. Umgekehrt wären stärkere Modelle deutlich teurer geworden (zum Beispiel 1.637 Euro beim Mercedes G 500).

Zu den vorläufig geplatzten Änderungen teilte das Finanzmini­sterium auf Nachfrage dem KURIER mit, dass die Thematik aktuell sowohl inhaltlich als auch rechtlich geprüft werde. Unklar ist unter anderem, ob ein Erlass des Ministeriu­ms reichen würde, mit dem die Übergangsr­egelung einfach verlängert wird und somit keine Beschlussf­assung im Parlament nötig wäre.

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