Ab 51.000 Euro sofortige Meldung
Spenden, die im Einzelfall (nicht in Summe) 51.000 Euro übersteigen, müssen politische Parteien unverzüglich dem Rechnungshof melden. Nicht der Spender, die Partei muss die Meldung erstatten. Der Rechnungshof prüft die Rechtmäßigkeit. Parteien dürfen keine Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, parlamentarischen Klubs oder Landtagsklubs sowie anonyme Zuwendungen über 1.020 Euro oder aus dem Ausland (über 2.641 Euro) annehmen. Spenden unter 51.000 Euro müssen im jährlichen Rechenschaftsbericht der Parteien aufscheinen, der vom Rechnungshof geprüft wird.
Noch vor der Sommerpause wollen die Parteien die Regeln verschärfen. Auslandsspenden sollen verboten werden. SPÖ und FPÖ wollen ein Aus für Großspenden. Die SPÖ will Wahlkampfspenden mit 200.000 Euro deckeln. Die ÖVP würde davon besonders getroffen, zeigt sich aber gesprächsbereit.