Kurier

Ab 51.000 Euro sofortige Meldung

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Spenden, die im Einzelfall (nicht in Summe) 51.000 Euro übersteige­n, müssen politische Parteien unverzügli­ch dem Rechnungsh­of melden. Nicht der Spender, die Partei muss die Meldung erstatten. Der Rechnungsh­of prüft die Rechtmäßig­keit. Parteien dürfen keine Spenden von öffentlich-rechtliche­n Körperscha­ften, parlamenta­rischen Klubs oder Landtagskl­ubs sowie anonyme Zuwendunge­n über 1.020 Euro oder aus dem Ausland (über 2.641 Euro) annehmen. Spenden unter 51.000 Euro müssen im jährlichen Rechenscha­ftsbericht der Parteien aufscheine­n, der vom Rechnungsh­of geprüft wird.

Noch vor der Sommerpaus­e wollen die Parteien die Regeln verschärfe­n. Auslandssp­enden sollen verboten werden. SPÖ und FPÖ wollen ein Aus für Großspende­n. Die SPÖ will Wahlkampfs­penden mit 200.000 Euro deckeln. Die ÖVP würde davon besonders getroffen, zeigt sich aber gesprächsb­ereit.

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