Abrissbescheid für altes Sperl
Neue Bauordnung. Biedermeier-Haus wurde illegal abgerissen. Nun kann offiziellweiter abgetragenwerden.
Das GründerzeitGasthaus auf derWieden darf nun offiziell abgerissen werden. Gegen die Eigentümer läuft aber ein Gerichtsverfahren wegen des Abrisses.
VoreinemJahr führte dieNovellederWienerBauordnung zueinemChaosfür viele Mieter. Weil Hausbesitzer ihr Eigentum durch neue Immobilienersetzenwollten, kames zu spontanen Abrissen. Teils waren sogar noch Mieter in denWohnungen.
Die überstürzten Bauarbeiten hatten begonnen, nachdem verfrüht über Medien bekannt wurde, dass in der Novelle ein Schutz von Gründerzeithäusern vorgesehenist. DieseRegelunghatte allerdings ein Schlupfloch: Ist nicht mehr genug von der ursprünglichen Bausubstanz erhalten, kann der Abriss fortgesetztwerden.
Um den unkontrollierten Abrissen vorerst ein Ende zu setzen, verhängte die Stadt Wien vorerst einen Baustopp für rund80Häuser. Die Arbeiten durften erst fortgesetzt werden, wenn die zuständige MA 19 geprüft und eine Einwilligung gegeben hatte.
Abriss bewilligt
So passiert ist das jetzt im Fall des ehemaligen Restaurant Sperl auf der Wiener Wieden, wieDerStandardberichtet. Die Eigentümer, die Chez-Karoline GmbH, darf nunweiter abreißen. Das Gebäude war eines der ersten, bei denen trotz Anrainerbeschwerden mit dem Abbruch begonnenwordenwar.
Eigentlich hatte die MA 19 das Haus bei der Prüfung als erhaltenswürdig eingestuft. Die Eigentümer zogen aber vor das Verwaltungsgericht. Das Ergebnis wurde von den Eigentümern so interpretiert, als ob die Baupolizei den Abbruch damals rechtswidrig gestoppt hätte, weswegen die Arbeiten im Jänner weitergingen. Dann kam es zum erneuten Stopp durchdieBaupolizei, dochzu diesem Zeitpunkt hatte die Chez-Karoline GmbH wohl schon ihr Ziel erreicht: Von dem Gründerzeithaus war nur noch so wenig übrig, dass es nicht mehr erhaltenswert ist. Ab sofort darf das Biedermeier-Haus in der Karolinengasse rechtmäßig abgerissen werden. Nun läuft wiederum ein Verfahren gegendieEigentümerdesGebäudes, wegen Missachtens der Baueinstellung.