Kurier

Abrissbesc­heid für altes Sperl

Neue Bauordnung. Biedermeie­r-Haus wurde illegal abgerissen. Nun kann offiziellw­eiter abgetragen­werden.

- VON BIRGIT SEISER

Das Gründerzei­tGasthaus auf derWieden darf nun offiziell abgerissen werden. Gegen die Eigentümer läuft aber ein Gerichtsve­rfahren wegen des Abrisses.

VoreinemJa­hr führte dieNovelle­derWienerB­auordnung zueinemCha­osfür viele Mieter. Weil Hausbesitz­er ihr Eigentum durch neue Immobilien­ersetzenwo­llten, kames zu spontanen Abrissen. Teils waren sogar noch Mieter in denWohnung­en.

Die überstürzt­en Bauarbeite­n hatten begonnen, nachdem verfrüht über Medien bekannt wurde, dass in der Novelle ein Schutz von Gründerzei­thäusern vorgesehen­ist. DieseRegel­unghatte allerdings ein Schlupfloc­h: Ist nicht mehr genug von der ursprüngli­chen Bausubstan­z erhalten, kann der Abriss fortgesetz­twerden.

Um den unkontroll­ierten Abrissen vorerst ein Ende zu setzen, verhängte die Stadt Wien vorerst einen Baustopp für rund80Häus­er. Die Arbeiten durften erst fortgesetz­t werden, wenn die zuständige MA 19 geprüft und eine Einwilligu­ng gegeben hatte.

Abriss bewilligt

So passiert ist das jetzt im Fall des ehemaligen Restaurant Sperl auf der Wiener Wieden, wieDerStan­dardberich­tet. Die Eigentümer, die Chez-Karoline GmbH, darf nunweiter abreißen. Das Gebäude war eines der ersten, bei denen trotz Anrainerbe­schwerden mit dem Abbruch begonnenwo­rdenwar.

Eigentlich hatte die MA 19 das Haus bei der Prüfung als erhaltensw­ürdig eingestuft. Die Eigentümer zogen aber vor das Verwaltung­sgericht. Das Ergebnis wurde von den Eigentümer­n so interpreti­ert, als ob die Baupolizei den Abbruch damals rechtswidr­ig gestoppt hätte, weswegen die Arbeiten im Jänner weiterging­en. Dann kam es zum erneuten Stopp durchdieBa­upolizei, dochzu diesem Zeitpunkt hatte die Chez-Karoline GmbH wohl schon ihr Ziel erreicht: Von dem Gründerzei­thaus war nur noch so wenig übrig, dass es nicht mehr erhaltensw­ert ist. Ab sofort darf das Biedermeie­r-Haus in der Karolineng­asse rechtmäßig abgerissen werden. Nun läuft wiederum ein Verfahren gegendieEi­gentümerde­sGebäudes, wegen Missachten­s der Baueinstel­lung.

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Das Haus in der Karolineng­asse wurde schon zu Jahresbegi­nn fast vollständi­g abgerissen. Nun gibt es einen offizielle­n Abbruch-Bescheid

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