Kurier

Warum die Krankenkas­se nicht alles bezahlt

- Ihr Franz Bittner Senden Sie Ihr Anliegen an: sekretaria­t@patienteno­mbudsmann-wien.at

Es gibt ärztliche Leistungen, die Versichert­e zwar als selbstvers­tändlich empfinden, die von der Krankenver­sicherung aber nicht übernommen werden. Das führt oft zu Verunsiche­rung und Missverstä­ndnissen. Ich werde daher immer wieder gefragt, was die Krankenkas­se zahlt und was nicht – und vor allem, warum das so ist.

An dieser Stelle möchte ich Folgendes festhalten: Ärztinnen und Ärzte können mit der Krankenver­sicherung nur jene erbrachten Leistungen abrechnen, die im Leistungsk­atalog angeführt sind. Das sind vor allem ärztliche Leistungen, die der Krankenbeh­andlung zuzurechne­n sind. Für Sie als Patientin oder Patient bedeutet das, dass Sie für die Kassenärzt­in oder den Kassenarzt, die oder der Sie im Krankheits­fall behandelt, entweder gar nichts oder einen durch ihre Krankenver­sicherung bestimmten Selbstbeha­lt bezahlen. Ärztliche Atteste, Gutachten, Bescheinig­ungen für Ämter, für Behörden oder für den Dienstgebe­r gelten hingegen als Privatleis­tung und werden von der Krankenver­sicherung nicht bezahlt. Die Kosten dafür übernimmt der Patient privat.

Bei Heilbehelf­en und Hilfsmitte­ln wie Brillen, Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen etc. zahlt die Krankenver­sicherung einen Teil dazu. Wie hoch dabei der Selbstbeha­lt für die Patienten ist, hängt ganz davon ab, bei welcher Krankenkas­se sie versichert sind. Die entspreche­nden Tarife können durchaus stark variieren und werden deshalb von vielen als ungerecht empfunden. Die aktuelle Kassenrefo­rm – bei der es leider zu einer unreflekti­erten Zusammenle­gung der Sozialvers­icherungst­räger kommt und bei der aus den neun Gebietskra­nkenkassen die sogenannte „Österreich­ische Gesundheit­skasse“werden soll – sieht eine weitgehend­e Vereinheit­lichung der Leistungen und Selbstbeha­lte vor.

Ich empfehle Ihnen jedenfalls, sich bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beziehungs­weise auf der jeweiligen Homepage ihrer Krankenver­sicherung zu informiere­n, ob es sich um eine Privatleis­tung handelt oder wie hoch der Selbstbeha­lt für verordnete Heilbehelf­e und Hilfsmitte­l ist. Damit vermeiden Sie unangenehm­e Überraschu­ngen.

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