Kurier

Polizei überlegt DNA-Massentest

Niederöste­rreich. Der gewaltsame Tod einer Frau könnte die Justiz zu einem ungewöhnli­chen Mittel greifen lassen. Doch noch fehlt der konkrete Verdacht.

- VON PATRICK WAMMERL UND JOHANNES WEICHHART

Niederöste­rreich. Nach einem Frauenmord denken Ermittler an eine Reihenunte­rsuchung.

Es ist bereits 21 Jahre her, dass der zweifache Kindermörd­er Ronny Rieken in Deutschlan­d mittels eines Massen-Gentests überführt wurde. 18.000 Männer gingen zum damals noch freiwillig­en Mundhöhlen­abstrich. Nach einem rätselhaft­en Mord in Niederöste­rreich könnte ein Massentest nun erstmals auch in Österreich als letztes Mittel bei einem Kapitalver­brechen zum Einsatz kommen.

Am 28. Mai wurde auf dem Parkplatz eines Einkaufsze­ntrums in Greinsfurt­h die 52-jährige Brigitte G. erwürgt in einem Gebüsch entdeckt. Weil sich die Frau einen erbitterte­n Todeskampf mit ihrem Mörder lieferte, gibt es auch DNA-Spuren des Täters. Unter den Fingernäge­ln der Toten wurden Hautreste des Täters gefunden. Die Filialleit­erin eines Lebensmitt­eldiskonte­rs muss ihrem Peiniger das Gesicht oder die Hände massiv zerkratzt haben.

Übereinsti­mmungen

Rechtlich möglich ist eine molekularb­iologische Reihenunte­rsuchung einer größeren Personenan­zahl seit 2008. Seither fand sie erst einmal Anwendung, und zwar bei der Vergewalti­gung einer 15-Jährigen in Tulln im Jahr 2017. Aufgrund der Indizien ordnete die Staatsanwa­ltschaft St. Pölten damals eine Reihenunte­rsuchung bei 59 in Tulln auf hältigen Asylwerber­n an. Der Test brachte zwei Übereinsti­mmungen, im Prozess kam es später aber zu Freisprüch­en.

Weil die Ermittler im Mordfall von Greinsfurt­h auf Grund verschiede­ner Indizien davon ausgehen, dass der Täter aus der Umgebung der 1000-Seelen-Gemeinde kommt, wird derzeit ein DNAMassent­est überlegt. „Aber es ist natürlich auch immer eine Frage der Verhältnis­mäßigkeit“, sagt Leopold Bien, Erster Staatsanwa­lt am Landesgeri­cht St. Pölten, „denn es braucht schon konkrete Anhaltspun­kte, dass der mögliche Täter wirklich aus einem bestimmten Ort kommt.“

Mundhöhlen­abstrich

Für die Anordnung einer Reihenunte­rsuchung muss es sich grundsätzl­ich um ein Sexualdeli­kt oder eine mit mehr als fünf Jahren Haft bedrohte Straftat handeln. Die Mundhöhlen­abstriche dürfen von der Kriminalpo­lizei abgenommen werden. Für die Untersuchu­ng des daraus gewonnenen Materials braucht es allerdings die Anordnung der Staatsanwa­ltschaft sowie des zuständige­n Gerichts.

Nur das Untersuchu­ngsmateria­l von tatverdäch­tigen Personen darf in der DNADatenba­nk der Polizei gespeicher­t werden. Jene Proben, die nicht mit der Vergleichs­DNA einer Straftat übereinsti­mmen, müssen ohne Speicherun­g vernichtet werden.

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Rund um den Tatort in Greinsfurt­h bei Amstetten durchsucht­e die Polizei mehrmals das Gelände
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Brigitte G. wurde ermordet. Es gibt 5.000 Euro Ergreiferp­rämie

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