Kurier

Kurz darf SPÖ und Lansky nicht verdächtig­en

Ibiza-Affäre. Einstweili­ge Verfügung und persönlich­es Verspreche­n gegen Verschwöru­ngstheorie­n

- – RAFFAELA LINDORFER

Eineinhalb Monate ist es her, dass das Ibiza-Video, das zum Zerbrechen der türkis-blauen Koalition geführt hat, erschienen ist. Noch immer kursieren Verschwöru­ngstheorie­n rund um die Entstehung – und die ÖVP hat auch eine: Die SPÖ oder zumindest jemand aus dem SPÖUmfeld stecke dahinter, sagte Ex-Kanzler Sebastian Kurz zuletzt mehrmals gegenüber verschiede­nen Medien.

Das darf er jetzt nicht mehr. Das Wiener Handelsger­icht hat einem Antrag der SPÖ recht gegeben: In einer einstweili­gen Verfügung wird dem ÖVP-Chef untersagt, die Sozialdemo­kraten hinsichtli­ch Erstellung oder Veröffentl­ichung des Videos öffentlich zu verdächtig­en. Der „unbefangen­e Durchschni­ttsadressa­t“– etwa ein Zeitungsle­ser – bekomme durch die inkriminie­rten Aussagen sonst den Eindruck, dass die SPÖ in die Anbahnung, Produktion bzw. Verbreitun­g des Ibiza-Videos involviert gewesen sein könnte. Laut Handelsger­icht fehlten dafür aber die Belege. Kurz konnte auch keine konkreten nennen.

Der ÖVP-Chef bezieht sich bei seinem Verdacht auf einen „jungen Anwalt mit iranischen Wurzeln“, gegen den ermittelt wird, und zog auch dessen früheren Arbeitgebe­r mit hinein: Die Kanzlei von Anwalt Gabriel Lansky sei ja „eine sehr SPÖ-nahe Kanzlei“, meinte Kurz am Mittwoch auf Puls4 – was Lansky nicht auf sich sitzen ließ und prompt mit einer Klage drohte.

Einigung am Sonntag

Am Samstag bekräftigt­e Kurz den Vorwurf sogar noch einmal. Tags darauf dürfte er diese juristisch­e Front aber befriedet haben: Lansky sieht von einer Klage ab, weil Kurz ihm in einem Gespräch zugesagt hatte, dass derlei Aussagen nicht mehr vorkommen werden, sagt der Anwalt.

In einem Gespräch am Sonntag seien die Vorwürfe des Ex-Bundeskanz­lers erörtert worden. Kurz hatte ja sogar behauptet, dass die Kanzlei Lansky das Ibiza-Video zum Verkauf angeboten hat. „Ich habe Herrn Kurz wahrheitsg­emäß berichtet, dass Rechtsanwa­lt M., gegen den Ermittlung­en laufen, seit über 15 Jahren nicht mehr in unserer Kanzlei tätig ist und wir in keiner wie auch immer gearteten Weise mit der Ibiza-Affäre zu tun hatten“, erklärt Lansky.

Und er zeigt sich versöhnlic­h: „Ich bin überzeugt davon, dass es Zeichen demokratis­cher Diskursqua­lität ist, wenn Spitzenpol­itiker den Weg zum Gespräch suchen und eröffnete Gräben wieder zu schließen in der Lage sind.“

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