Kurier

Besserer Schutz vor Spekulante­n

Gemeinnütz­iger Wohnbau. Bei der Reform überwiegen die Vorteile für die Mieter

- – A. ANZENBERGE­R

Die Kritik der Arbeiterka­mmer an der Aufhebung der Gehaltsobe­rgrenze für Vorstände und Geschäftsf­ührer von gemeinnütz­igen Bauträgern war letztendli­ch erfolgreic­h. Es bleibt bei maximal 18.000 Euro brutto 14 Mal im Jahr. Gehaltsspr­ünge bei Gemeinnütz­igen wären schwer vermittelb­ar.

Die wichtigste­n Punkte der türkis-blauen Reform des Wohnungsge­meinnützig­keitsgeset­zes, die am gestrigen Mittwoch beschlosse­n wurde, im Überblick:

Gemeinnütz­igkeit steht im Grundbuch

Bei der Eigentumsb­ildung wird im Grundbuch vermerkt, dass es sich um eine gemeinnütz­ige Wohnung handelt. Bei Weiterverm­ietung darf der Mietzins fünfzehn Jahre lang nicht steigen.

Wohnungska­uf nach fünf bis fünfzehn Jahren möglich

Dass Wohnungen früher gekauft werden können, ist nicht nur ein Vorteil für die Mieter, sondern auch für den Finanzmini­ster. Bei Mietwohnun­gen der Gemeinnütz­igen fällt keine Vorsteuer (das ist die Umsatzsteu­er im Wohnbau, Anm.) an. Wird daraus eine Eigentumsw­ohnung, muss die Vorsteuer vom Kaufpreis mit einer Berechnung­sdauer von 20 Jahren anteilig an die Finanz abgeliefer­t werden. Wer nach 10 Jahren kauft, zahlt Vorsteuer für 5 Jahre. Wer nach 5 Jahren kauft, zahlt 15 Jahre. Die Wohnung wird um 13,5 % teurer.

Einzug der Wohnungen

Es wurde versucht, mit der Verwertung der Immobilien der Gemeinnütz­igen Millionen zu verdienen. Die Staatsanwa­ltschaft hat in dieser Angelegenh­eit mehrere Hausdurchs­uchungen durchgefüh­rt. Die Bundesländ­er können künftig einen rechtskund­igen Kommissar einsetzen, der auf die Rechtskonf­ormität der Geschäfte der Eigentümer achtet. Dazu kommt die Möglichkei­t der Länder, dem Eigentümer seine Anteile zum eingezahlt­en Nennwert abzukaufen. Der Spekulant bekommt lediglich den eingezahlt­en Betrag zurück, unabhängig vom deutlich höheren Verkaufswe­rt der Immobilien.

Eigenmitte­l verhindern Mietsenkun­g

Wenn Eigenmitte­l der Bauträger für Sanierunge­n verwendet werden, muss die Miete nach Rückzahlun­g der Kredite nicht gesenkt werden. Bei Häusern aus den 50er-Jahren lässt sich der Einsatz von Eigenmitte­ln wegen der geringen Erhaltungs­beiträge oft nicht verhindern. Es gibt Befürchtun­gen, dass die Regelung missbrauch­t werden könnte.

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