Besserer Schutz vor Spekulanten
Gemeinnütziger Wohnbau. Bei der Reform überwiegen die Vorteile für die Mieter
Die Kritik der Arbeiterkammer an der Aufhebung der Gehaltsobergrenze für Vorstände und Geschäftsführer von gemeinnützigen Bauträgern war letztendlich erfolgreich. Es bleibt bei maximal 18.000 Euro brutto 14 Mal im Jahr. Gehaltssprünge bei Gemeinnützigen wären schwer vermittelbar.
Die wichtigsten Punkte der türkis-blauen Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, die am gestrigen Mittwoch beschlossen wurde, im Überblick:
Gemeinnützigkeit steht im Grundbuch
Bei der Eigentumsbildung wird im Grundbuch vermerkt, dass es sich um eine gemeinnützige Wohnung handelt. Bei Weitervermietung darf der Mietzins fünfzehn Jahre lang nicht steigen.
Wohnungskauf nach fünf bis fünfzehn Jahren möglich
Dass Wohnungen früher gekauft werden können, ist nicht nur ein Vorteil für die Mieter, sondern auch für den Finanzminister. Bei Mietwohnungen der Gemeinnützigen fällt keine Vorsteuer (das ist die Umsatzsteuer im Wohnbau, Anm.) an. Wird daraus eine Eigentumswohnung, muss die Vorsteuer vom Kaufpreis mit einer Berechnungsdauer von 20 Jahren anteilig an die Finanz abgeliefert werden. Wer nach 10 Jahren kauft, zahlt Vorsteuer für 5 Jahre. Wer nach 5 Jahren kauft, zahlt 15 Jahre. Die Wohnung wird um 13,5 % teurer.
Einzug der Wohnungen
Es wurde versucht, mit der Verwertung der Immobilien der Gemeinnützigen Millionen zu verdienen. Die Staatsanwaltschaft hat in dieser Angelegenheit mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die Bundesländer können künftig einen rechtskundigen Kommissar einsetzen, der auf die Rechtskonformität der Geschäfte der Eigentümer achtet. Dazu kommt die Möglichkeit der Länder, dem Eigentümer seine Anteile zum eingezahlten Nennwert abzukaufen. Der Spekulant bekommt lediglich den eingezahlten Betrag zurück, unabhängig vom deutlich höheren Verkaufswert der Immobilien.
Eigenmittel verhindern Mietsenkung
Wenn Eigenmittel der Bauträger für Sanierungen verwendet werden, muss die Miete nach Rückzahlung der Kredite nicht gesenkt werden. Bei Häusern aus den 50er-Jahren lässt sich der Einsatz von Eigenmitteln wegen der geringen Erhaltungsbeiträge oft nicht verhindern. Es gibt Befürchtungen, dass die Regelung missbraucht werden könnte.