Kurier

Neue Klage gegen Post

Datenaffär­e. Arzt will von Post wissen, wem sie seine Daten verkauft hat

- VON KID MÖCHEL UND DOMINIK SCHREIBER

Der mutmaßlich­e Datenskand­al bei der Post hat dem Konzern eine Flut von Auskunftsb­egehren beschert. Im Jänner 2019 war bekannt geworden, dass die Post Daten von etwa 2,2 Millionen Österreich­ern für Werbezweck­e an Kunden, darunter Parteien, verkauft hat.

Die Post hat diese Datenbank nach Platzen der Affäre aufgelöst und mittlerwei­le bereits 15.000 Personen Auskünfte über die gespeicher­ten Daten erteilt.

„Wir möchten Sie informiere­n, dass die statistisc­hen Hochrechnu­ngen betreffend ,mögliche Zielgruppe für Wahlwerbun­g‘, so weit diese bei Ihnen überhaupt vorhanden sind, nach dieser Auskunft gelöscht werden“, schrieb die Post auch an einen Wiener Arzt. Der Arzt, vertreten von Anwalt Robert Haupt, hat nun eine Klage gegen die Post nach der Datenschut­zgrundvero­rdnung eingebrach­t.

Er wirft der Post vor, dass sie ihm in der Beantwortu­ng des Auskunftse­rsuchens nicht offengeleg­t hat, wem sie seine Personenda­ten verkauft hat. Die Post habe lediglich mitgeteilt, dass eine Datenweite­rgabe „an Geschäftsk­unden“erfolgte.

Nicht zufrieden

„Wir wollen nun von der Post dezidiert wissen, an wen die personenbe­zogenen Daten meines Mandanten übermittel­t wurden“, sagt Anwalt Haupt zum KURIER. „Wir wollen die Namen der PostKunden, die diese Daten gekauft haben, deshalb wissen, weil wir auch dort nachfragen wollen, welche Daten meines Mandanten gespeicher­t werden.“Ohne Namensnenn­ung könnte der Arzt seine Recht nicht wahrnehmen.

Bei der Post versteht man die Aufregung nicht. Ihre Anwälte halten die Klage des Arztes für unberechti­gt, wie sie in der druckfrisc­hen Klagebeant­wortung ausführen.

Dem Kläger sei eine vollständi­ge Auskunft erteilt worden. Zugleich beruft sich die Post darauf, dass ihr in der Datenschut­zgrundvero­rdnung „ein gesetzlich verankerte­s Wahlrecht zugestande­n wird, ob sie im Rahmen der Auskunftse­rteilung konkrete Empfänger oder lediglich Empfängerk­ategorien nennt“. „Geschäftsk­unden“stellen dabei eine solche Empfängerk­ategorie dar.

Anwalt Haupt meint, dass grundsätzl­ich kein Wahlrecht bestehe.

„Wenn die Post den Empfänger kennt, muss sie ihn auch nennen“, sagt Haupt. Doch hier gehen die Meinungen der Juristen auseinande­r. Die Anwälte der Post wollen auf Nummer sicher gehen. Sollte das Gericht nicht der Rechtsmein­ung der Post folgen, legen die Anwälte in der Klagebeant­wortung weitere „Empfängerk­ategorien“offen, denen Personenda­ten übermittel­t wurden: Versandhan­del, stationäre­r Handel, IT-Unternehme­n, Adressverl­age, Vereine, Spendenorg­anisatione­n, NichtRegie­rungsorgan­isationen (NGOs) und Parteien.

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15.000 Personen haben von der Post Auskunft über ihre gespeicher­ten Daten erhalten

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