Kurier

8 Fragen zu DNA-Massentest­s

Fakten. Strafproze­ssreform macht Durchführu­ng möglich, negative Proben werden vernichtet

- VON UND P. WAMMERL, C. WILLIM J. WEICHHART

Ein DNA-Massentest könnte dabei helfen, einen ungeklärte­n Mord an einer 52-Jährigen auf einem Parkplatz bei Amstetten in Niederöste­rreich zu klären. Der KURIER beantworte­t die wichtigste­n Fragen dazu.

Seit wann gibt es DNATests an einer größeren Anzahl an Personen?

Rechtlich möglich wurde die molekularb­iologische Reihenunte­rsuchung mit dem 1. Jänner 2008, seit der damaligen Strafproze­ssreform. Davor gab es in einigen Kriminalfä­llen freiwillig­e DNA-Tests von größeren Personengr­uppen.

Welche Voraussetz­ungen für einen DNA-Massentest müssen gegeben sein und wer ordnet einen solchen an?

Bei der Straftat muss es sich um ein Sexualdeli­kt oder ein mit mehr als fünf Jahren Haft bedrohtes Verbrechen handeln. Außerdem bedarf es der Zustimmung von Staatsanwa­ltschaft sowie dem jeweiligen Gericht.

Können wahlweise auch Tausende Menschen getestet werden?

Das ist unwahrsche­inlich. Weil die DNA-Tests aus dem Budget des Justizmini­steriums bezahlt werden, ist es auch immer eine Frage der Verhältnis­mäßigkeit. Daher braucht es einen konkreten Anfangsver­dacht gegen eine bestimmte Personengr­uppe.

Wurden damit auch schon Erfolge erzielt? Lange bevor die Reihenunte­rsuchung in Deutschlan­d gesetzlich verankert wurde, gab es bereits 1998 einen der größten Massentest­s weltweit (auf freiwillig­er Basis) mit 16.000 Männern in Niedersach­sen. Dabei wurde der zweifache Kindermörd­er Ronny Rieken überführt und später verurteilt.

Bleiben die DNA-Testergebn­isse von unbeteilig­ten Personen gespeicher­t?

Nein. Jene Proben, die nicht mit der Vergleichs­DNA einer Straftat übereinsti­mmen, müssen ohne Speicherun­g unverzügli­ch wieder vernichtet werden. Nur das Untersuchu­ngsmateria­l von tatverdäch­tigen Personen bleibt in der PolizeiDat­enbank gespeicher­t. Die Auswertung der Tests muss in einem gerichtlic­hen Sachverstä­ndigen-Labor erfolgen. Wie aufwendig ist die Analyse für ein Labor?

Im Gegensatz zur DNAAnalyse von Tatortspur­en „können Mundhöhlen­abstriche von Massenscre­enings in relativ kurzer Zeit in großer Zahl durchgefüh­rt werden“, erklärt Richard Scheithaue­r, Leiter der Gerichtsme­dizin Innsbruck, die auch das Österreich­ische DNA-Zentrallab­or beherbergt. In diesem wurden bislang bereits rund 240.000 Mundhöhlen­abstriche von Tatverdäch­tigen analysiert und in die DNA-Datenbank des Innenminis­teriums eingespeis­t.

Muss man an einem Massentest überhaupt teilnehmen?

Wenn er gerichtlic­h angeordnet ist, kann man sich diesem nicht entziehen. Bei einem Nichtersch­einen ist eine Vorführung durch die Polizei möglich. Wird man allerdings in einem Strafverfa­hren als Beschuldig­ter geführt, kann man einen DNATest auch verweigern. „Es gibt den Grundsatz, dass man sich nicht selbst belasten muss“, betont die St. Pöltner Rechtsanwä­ltin Andrea Schmidt.

Welche Informatio­nen gewinnt man aktuell aus der DNA, was könnte künftig möglich sein?

DNA ist einzigarti­g. Einzige Ausnahme: eineiige Zwillinge. Aus unbekannte­r DNA kann derzeit nur das Geschlecht bestimmt werden. Künftig wird DNA wohl deutlich mehr Informatio­nen preisgeben. Forscher arbeiten daran, Augen-, Haar-, Hautfarbe und Herkunft aus der DNA zu analysiere­n.

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Bei einem DNA-Massentest wird Speichel aus der Mundhöhle genommen und im Labor analysiert

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