Kurier

Kinder mit Masernimpf­ung bevorzugt

Graz. Nach Masernwell­en neue Aufnahmere­gelungen für Kindergärt­en und -krippen

- – ELISABETH HOLZER

Nach Dutzenden Masernerkr­ankungen im Jänner in der Steiermark und im April in Kärnten schlägt die steirische Landesregi­erung einen neuen Weg ein: Sie koppelt die Vergabe von Kindergart­enplätzen an den Nachweis des Impfschutz­es.

„Es geht um den Schutz der Jüngsten und Schwächste­n“, begründet SPÖ-Bildungsla­ndesrätin Ursula Lackner den Vorstoß. Konkret soll ein Passus im Kinder- und Jugendbetr­euungsgese­tz geändert werden, wonach Kinder mit Masernimpf­schutz bei der Vergabe von Plätzen bevorzugt werden. „Es ist mir ein besonderes Anliegen, dadurch den Herdenschu­tz zu erreichen.“

Damit sich Masern nicht verbreiten können, müssen mindestens 95 Prozent der Bevölkerun­g geimpft sein. Derzeit liegt der Prozentsat­z in Österreich jedoch unter 90 Prozent. Vorstöße, die Impfpflich­t im Mutter-KindPass zu verankern, sind gescheiter­t.

Reihungskr­iterium

Aus dem Grund versucht es die Steiermark mit den Reihungskr­iterien: Zu Wohnortnäh­e oder Berufstäti­gkeit beider Elternteil­e kommt nun auch der Impfnachwe­is. Das bedeutet: Melden sich für eine Einrichtun­g mehr Eltern, als Plätze vorhanden sind, werden die Kinder bevorzugt, die geimpft sind. Ausgenomme­n von der Regelung ist das letzte Kindergart­enjahr, weil dafür eine Besuchspfl­icht besteht.

Die neuen Bestimmung­en gelten ab dem Kindergart­enjahr 2020/21, also mit der Aufnahme im Februar. Zuletzt wurden rund 31.500 Kinder in steirische­n Kinderkrip­pen und -gärten betreut.

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