Kinder mit Masernimpfung bevorzugt
Graz. Nach Masernwellen neue Aufnahmeregelungen für Kindergärten und -krippen
Nach Dutzenden Masernerkrankungen im Jänner in der Steiermark und im April in Kärnten schlägt die steirische Landesregierung einen neuen Weg ein: Sie koppelt die Vergabe von Kindergartenplätzen an den Nachweis des Impfschutzes.
„Es geht um den Schutz der Jüngsten und Schwächsten“, begründet SPÖ-Bildungslandesrätin Ursula Lackner den Vorstoß. Konkret soll ein Passus im Kinder- und Jugendbetreuungsgesetz geändert werden, wonach Kinder mit Masernimpfschutz bei der Vergabe von Plätzen bevorzugt werden. „Es ist mir ein besonderes Anliegen, dadurch den Herdenschutz zu erreichen.“
Damit sich Masern nicht verbreiten können, müssen mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sein. Derzeit liegt der Prozentsatz in Österreich jedoch unter 90 Prozent. Vorstöße, die Impfpflicht im Mutter-KindPass zu verankern, sind gescheitert.
Reihungskriterium
Aus dem Grund versucht es die Steiermark mit den Reihungskriterien: Zu Wohnortnähe oder Berufstätigkeit beider Elternteile kommt nun auch der Impfnachweis. Das bedeutet: Melden sich für eine Einrichtung mehr Eltern, als Plätze vorhanden sind, werden die Kinder bevorzugt, die geimpft sind. Ausgenommen von der Regelung ist das letzte Kindergartenjahr, weil dafür eine Besuchspflicht besteht.
Die neuen Bestimmungen gelten ab dem Kindergartenjahr 2020/21, also mit der Aufnahme im Februar. Zuletzt wurden rund 31.500 Kinder in steirischen Kinderkrippen und -gärten betreut.