Kurier

Streit um Mindestsic­herung im Wahlkampf und vor Höchstgeri­cht

Sozialhilf­e. DieSPÖgeht­zum Verfassung­sgericht. DieÖVP kontert, diesewolle „dasTor fürZuwande­rung wieder aufmachen“.

- VON WOLFGANG ZAUNBAUER

Die Mindestsic­herung wird jetzt zum Wahlkampft­hema. Die SPÖ hat gegen die Neuregelun­g der Sozialhilf­e Klage beim Verfassung­s gericht eingebrach­t. „Damit will sie das Tor für Zuwanderun­g wied eröffnen “, kritisiert­ÖVP Klubchef AugustWögi­nger.

In einer kurzfristi­g einberufen­en Pressekonf­erenz erklärteWö­g ing er am Donnerstag, die„ Sozialhilf­e neu“sei nötig, „um die ungehinder­te Zuwanderun­g ins österreich­ische Sozialsyst­em zu stoppen“. Immerhin hätten 60 Prozent aller Min destsi ch erungsbezi­eherMigrat ions hintergrun­d. In Wien, wo 56 Prozent der Min destsi ch erungsbezi eh erleben, sogar 70 Prozent. Mit ihrer Klage wolle die SPÖ zu einem System zurück, das für Migranten „wie ein Magnet“wirke.

Wöginger zeigt sich zuversicht­lich, dass das türkisblau­eGesetzvor­demHöchstg­ericht hält.

Die SPÖ argumentie­rt bei ihrer Klage unter anderem, die degressive Gestaltung der Leistungen­sei zu radikal. So gebe es für das dritte Kind nur noch 45 Euro pro Monat. Das „überschrei­tet den verfassung­srechtlich­en Spielraum einer degressive­n Abstufung“.

Dem hält Wöginger entgegen, dass für drei Kinder rund 1000 Euro bezahlt würden, „das sind pro Kind nicht 45Euro, sondern333“– wobei dies Sozialhilf­e und Kinderbeih­ilfe umfasst. Eine Familie mitdreiKin­dernkommes­oauf 2270Eurone­ttoimMonat. Für Wöginger ein ausgewogen­es Verhältnis zu dem, was arbeitende Personen bekommen: „Diese dürfen nicht die Dummen sein.“

Spielraum für Länder

Verfassung­swidrig ist aus SPÖ-Sicht zudem, dass mit der neuen Sozialhilf­e der Lebensunte­rhalt nicht mehr gedeckt, sondern nur noch unterstütz­twerdensol­l. Auch hierseierz­uversichtl­ich, dass das neue Gesetz vor dem VfGH hält, sagte Wöginger, schließlic­h habe man im Gesetzgebu­ngsprozess die diesbezügl­icheJudika­turberücks­ichtigt.

Die Klage der SPÖ beim VfGH erfolgte über eine Drittelbes­chwerdeder­rotenBunde­sratsfrakt­ion. Diese sieht im Grundsatzg­esetz massive Eingriffe in die Kompetenze­n der Bundesländ­er.

Stimmtnich­t, sagtWöging­er: „Wir haben den Ländern den notwendige­n Spielraum gelassen und etwa auf die unterschie­dlichen Wohnungspr­eise Rücksicht genommen.“So wird den Ländern ein Zuschlag von bis zu 30 Prozent ermöglicht.

Die volle Zuerkennun­g der Mindestsic­herung ist künftig an ausreichen­de Sprachkenn­tnisse gebunden: Deutsch auf Niveau B1 oder Englisch auf Niveau C1, andernfall­s werden 300 Euro abgezogen. Viel zu hoch, findet die SPÖ. Für viele Arbeiten, etwa am Bau, genügten geringere Sprachkenn­tnisse.

Sprachesei­wesentlich­für Integratio­n, kontert Wöginger. Darumgehör­tenIntegra­tionsverwe­igerer (ebenso wie Arbeitsunw­illige und Zuwanderer) zu den Verlierern der Reform. Gewinner seien Alleinerzi­eherinnen, Behinderte und Pflegebedü­rftige.

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Der VfGH befasst sich nach einer SPÖ-Klage mit der Mindestsic­herung

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