Streit um Mindestsicherung im Wahlkampf und vor Höchstgericht
Sozialhilfe. DieSPÖgehtzum Verfassungsgericht. DieÖVP kontert, diesewolle „dasTor fürZuwanderung wieder aufmachen“.
Die Mindestsicherung wird jetzt zum Wahlkampfthema. Die SPÖ hat gegen die Neuregelung der Sozialhilfe Klage beim Verfassungs gericht eingebracht. „Damit will sie das Tor für Zuwanderung wied eröffnen “, kritisiertÖVP Klubchef AugustWöginger.
In einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz erklärteWög ing er am Donnerstag, die„ Sozialhilfe neu“sei nötig, „um die ungehinderte Zuwanderung ins österreichische Sozialsystem zu stoppen“. Immerhin hätten 60 Prozent aller Min destsi ch erungsbezieherMigrat ions hintergrund. In Wien, wo 56 Prozent der Min destsi ch erungsbezi eh erleben, sogar 70 Prozent. Mit ihrer Klage wolle die SPÖ zu einem System zurück, das für Migranten „wie ein Magnet“wirke.
Wöginger zeigt sich zuversichtlich, dass das türkisblaueGesetzvordemHöchstgericht hält.
Die SPÖ argumentiert bei ihrer Klage unter anderem, die degressive Gestaltung der Leistungensei zu radikal. So gebe es für das dritte Kind nur noch 45 Euro pro Monat. Das „überschreitet den verfassungsrechtlichen Spielraum einer degressiven Abstufung“.
Dem hält Wöginger entgegen, dass für drei Kinder rund 1000 Euro bezahlt würden, „das sind pro Kind nicht 45Euro, sondern333“– wobei dies Sozialhilfe und Kinderbeihilfe umfasst. Eine Familie mitdreiKindernkommesoauf 2270EuronettoimMonat. Für Wöginger ein ausgewogenes Verhältnis zu dem, was arbeitende Personen bekommen: „Diese dürfen nicht die Dummen sein.“
Spielraum für Länder
Verfassungswidrig ist aus SPÖ-Sicht zudem, dass mit der neuen Sozialhilfe der Lebensunterhalt nicht mehr gedeckt, sondern nur noch unterstütztwerdensoll. Auch hierseierzuversichtlich, dass das neue Gesetz vor dem VfGH hält, sagte Wöginger, schließlich habe man im Gesetzgebungsprozess die diesbezüglicheJudikaturberücksichtigt.
Die Klage der SPÖ beim VfGH erfolgte über eine DrittelbeschwerdederrotenBundesratsfraktion. Diese sieht im Grundsatzgesetz massive Eingriffe in die Kompetenzen der Bundesländer.
Stimmtnicht, sagtWöginger: „Wir haben den Ländern den notwendigen Spielraum gelassen und etwa auf die unterschiedlichen Wohnungspreise Rücksicht genommen.“So wird den Ländern ein Zuschlag von bis zu 30 Prozent ermöglicht.
Die volle Zuerkennung der Mindestsicherung ist künftig an ausreichende Sprachkenntnisse gebunden: Deutsch auf Niveau B1 oder Englisch auf Niveau C1, andernfalls werden 300 Euro abgezogen. Viel zu hoch, findet die SPÖ. Für viele Arbeiten, etwa am Bau, genügten geringere Sprachkenntnisse.
Spracheseiwesentlichfür Integration, kontert Wöginger. DarumgehörtenIntegrationsverweigerer (ebenso wie Arbeitsunwillige und Zuwanderer) zu den Verlierern der Reform. Gewinner seien Alleinerzieherinnen, Behinderte und Pflegebedürftige.