Wenn die Chemie nicht stimmt
Eine harmonische Arzt-PatientenBeziehung ist nicht nur für das zwischenmenschliche Miteinander von großemWert, sondern auch für eine erfolgreiche Therapie. Doch manchmal lässt es sich nicht vermeiden, dass ein Konflikt entsteht – meistens dann, wenn die Patientin oder der Patient mit der Entscheidung der Ärztin oder des Arztes nicht einverstanden ist.
Sagen Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, wenn Sie ihr oder sein Vorgehen ablehnen. Das ist sowohl für Sie als auch für Ihre Ärztin oder Ihren Arzt wichtig. Denn je stärker Sie sich gegen eine Therapie wehren, desto schwerer wird es für Sie, diese im Alltag umzusetzen. Letztlich sind Sie nicht motiviert und fühlen sich unter Umständen sogar psychisch belastet. Das gefährdet den Behandlungserfolg und macht sowohl Sie als auch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt unzufrieden. Im schlimmsten Fall sind beide frustriert und verlieren ihr gegenseitiges Vertrauen.
Nur wenn Sie Ihrer Ärztin oder ihrem Arzt sagen, was Sie denken, weiß sie oder er auch, warum Sie nicht einverstanden sind. Eventuell kann sie oder er mit Ihnen gemeinsam eine neue Behandlung festlegen, mit der beide zufrieden sind. Das wird das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen stärken. Aber Vorsicht, auch Ärztinnen und Ärzte können überempfindlich reagieren, wenn jemand ihre Kompetenz anzweifelt. Sprechen Sie offen an, dass Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, signalisieren Sie dabei aber deutlich, dass Sie die ärztliche Kompetenz nicht anzweifeln.
Wenn die Chemie zwischen Patient und Arzt aber gar nicht mehr stimmt, dann ist es wahrscheinlich für beide besser, die Ärztin oder den Arzt zu wechseln. In Österreich hat schließlich jeder das Recht auf eine freie Arztwahl. Bei Kassenärzten ist das einmal pro Quartal möglich. Grundsätzlich können auch Ärztinnen und Ärzte sich aussuchen, mit wem sie einen Behandlungsvertrag eingehen. Allerdings sind Kassenvertragsärzte verpflichtet, die Anspruchsberechtigten jener Krankenkasse, mit der sie in Vertrag stehen, zu behandeln. In „berechtigten Fällen“können sie die Behandlung aber ablehnen oder den Behandlungsvertrag aufkündigen. Ihr Franz Bittner Senden Sie Ihr Anliegen an: sekretariat@patientenombudsmann-wien.at