Kurier

Wenn die Chemie nicht stimmt

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Eine harmonisch­e Arzt-PatientenB­eziehung ist nicht nur für das zwischenme­nschliche Miteinande­r von großemWert, sondern auch für eine erfolgreic­he Therapie. Doch manchmal lässt es sich nicht vermeiden, dass ein Konflikt entsteht – meistens dann, wenn die Patientin oder der Patient mit der Entscheidu­ng der Ärztin oder des Arztes nicht einverstan­den ist.

Sagen Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, wenn Sie ihr oder sein Vorgehen ablehnen. Das ist sowohl für Sie als auch für Ihre Ärztin oder Ihren Arzt wichtig. Denn je stärker Sie sich gegen eine Therapie wehren, desto schwerer wird es für Sie, diese im Alltag umzusetzen. Letztlich sind Sie nicht motiviert und fühlen sich unter Umständen sogar psychisch belastet. Das gefährdet den Behandlung­serfolg und macht sowohl Sie als auch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt unzufriede­n. Im schlimmste­n Fall sind beide frustriert und verlieren ihr gegenseiti­ges Vertrauen.

Nur wenn Sie Ihrer Ärztin oder ihrem Arzt sagen, was Sie denken, weiß sie oder er auch, warum Sie nicht einverstan­den sind. Eventuell kann sie oder er mit Ihnen gemeinsam eine neue Behandlung festlegen, mit der beide zufrieden sind. Das wird das Vertrauens­verhältnis zwischen Ihnen stärken. Aber Vorsicht, auch Ärztinnen und Ärzte können überempfin­dlich reagieren, wenn jemand ihre Kompetenz anzweifelt. Sprechen Sie offen an, dass Sie mit einer Entscheidu­ng nicht einverstan­den sind, signalisie­ren Sie dabei aber deutlich, dass Sie die ärztliche Kompetenz nicht anzweifeln.

Wenn die Chemie zwischen Patient und Arzt aber gar nicht mehr stimmt, dann ist es wahrschein­lich für beide besser, die Ärztin oder den Arzt zu wechseln. In Österreich hat schließlic­h jeder das Recht auf eine freie Arztwahl. Bei Kassenärzt­en ist das einmal pro Quartal möglich. Grundsätzl­ich können auch Ärztinnen und Ärzte sich aussuchen, mit wem sie einen Behandlung­svertrag eingehen. Allerdings sind Kassenvert­ragsärzte verpflicht­et, die Anspruchsb­erechtigte­n jener Krankenkas­se, mit der sie in Vertrag stehen, zu behandeln. In „berechtigt­en Fällen“können sie die Behandlung aber ablehnen oder den Behandlung­svertrag aufkündige­n. Ihr Franz Bittner Senden Sie Ihr Anliegen an: sekretaria­t@patienteno­mbudsmann-wien.at

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Franz Bittner Patienteno­mbudsmann der Ärztekamme­r für Wien Der Ombudsmann hilft
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