Mit 65 km/h auf dem E-Bike
Auffrisiert. Mit 65 km/h raste am Freitagabend ein Mann die Hernalser Hauptstraße in Wien aufwärts. Die Polizei hielt den Mann an und stellte fest, dass sein elektrisches Fahrradwegeneines illegalen „Gashebels“auf bis zu 70 km/h beschleunigen konnte.
„DasE-Bikewardahernachdem Kraftfahrgesetz alsMotorradeinzustufen“, sagt Polizeisprecher Daniel Fürst. Der Lenker bekam mehrere Anzeigen, da er keinen Helm trug, keinVerbandszeugundkeineZulassungspapieredabei hatte.
Tödlich endete ein Unfall eines E-Bike-FahrersamSamstaginHamburg: Er stürzte laut Polizei mit seinem S-Pedelec (gelten als Kleinkraftfahrrad, sie fahren bis zu 45 km/h). Der Mann verletzte sich so schwer, dass er im Krankenhaus starb. Kein Einzelfall: LautÖAMTCwareninÖsterreich2018bereits42,5Prozentaller tödlich auf Straßen verunfallten Radfahrer E-Biker. Die Anzahl von wegen illegalem Tunings aus dem VerkehrgezogenenBikeswerdevon derPolizei derzeit nicht erfasst.
Rechtliche Lage
Zuschnelle E-Bikes sindmomentan rechtlich nicht eindeutig geregelt: Beim Tuning wird die gedrosselte Leistung außer Kraft gesetzt und der Antrieb kann auf mehr als das Doppelte beschleunigen. Somit würde dasRadaber alsMopedoder gar Motorrad gelten – Helm und KennzeichensinddannPflicht – ein entsprechender Führerschein und Versicherungsschutz natürlich auch.
Doch Geschwindigkeit gilt als die Hauptgefahr: Wie der ÖAMTC aufzeigt, sind zwei Drittel der tödlichenUnfälle mit E-Bikes imvergangenen Jahr ohne Fremdverschulden passiert. Die eigene Geschwindigkeit werde – vor allem von Anfängern und beim Bergabfahren – oftunterschätzt.