EuGH verurteilt Österreich wegen Beschränkungen für Freie Berufe
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Österreich wegen Verstoßes gegen die Dienstleistungs-Richtlinie im Zusammenhang mit der Beschränkung für Freie Berufe verurteilt. Die EU-Kommission hatte Österreich deshalb im März des Vorjahres verklagt. Konkret geht es um Ziviltechniker, Patentanwälte und Tierärzte. Diese haben sich bisher über ihre Standesregeln gewehrt, Mehrheitsbeteiligungen durch Kapitalgesellschaften zuzulassen.
Der EuGH stellte nun klar, dass damit gegen die Verpflichtungen aus der Dienstleistungs-Richtlinie verstoßen wurde. So verlangten die
Tierärzte/Ziviltechniker.
Standesregeln unter anderen, dass ausländische Firmen einen Sitz in Österreich haben müssen. Die Kosten des Verfahrens sowohl für die EUKommission als auch für das eigene Land hat Österreich zu tragen. Deutschland, das Österreich in der Causa unterstützt hat, muss seine Kosten tragen.
Global Player
Die Bundeskonferenz der Freien Berufe (BUKO) warnte zuletzt immer wieder vor der Öffnung der Freien Berufe für Mehrheitsbeteiligungen durch Kapitalgesellschaften, wie sie von der EUKommission gefordert. Dies würde zu einer Monopolisierung und Nachteilen auch für die Konsumenten kommen, so BUKO-Präsident Kurt Frühwirth. „Monopolisierung führt nicht zwangsläufig zu einer Vereinfachung und Verbilligung.“
In Großbritannien, wo bereits jede vierte Tierarztpraxis in Kettenbesitz ist, seien die Honorare seit Marktöffnung für Kapitalgesellschaften um bis zu 40 Prozent gestiegen, warnte Frühwirth, der selbst Tierarzt ist. Ohne Abschluss einer Tierversicherung könnten sich die Briten ein Haustier fast gar nicht mehr leisten. „Die drohenden Mehrheitsbeteiligungen sind ein Damoklesschwert für die Freien Berufe.“