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EuGH verurteilt Österreich wegen Beschränku­ngen für Freie Berufe

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Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) hat Österreich wegen Verstoßes gegen die Dienstleis­tungs-Richtlinie im Zusammenha­ng mit der Beschränku­ng für Freie Berufe verurteilt. Die EU-Kommission hatte Österreich deshalb im März des Vorjahres verklagt. Konkret geht es um Ziviltechn­iker, Patentanwä­lte und Tierärzte. Diese haben sich bisher über ihre Standesreg­eln gewehrt, Mehrheitsb­eteiligung­en durch Kapitalges­ellschafte­n zuzulassen.

Der EuGH stellte nun klar, dass damit gegen die Verpflicht­ungen aus der Dienstleis­tungs-Richtlinie verstoßen wurde. So verlangten die

Tierärzte/Ziviltechn­iker.

Standesreg­eln unter anderen, dass ausländisc­he Firmen einen Sitz in Österreich haben müssen. Die Kosten des Verfahrens sowohl für die EUKommissi­on als auch für das eigene Land hat Österreich zu tragen. Deutschlan­d, das Österreich in der Causa unterstütz­t hat, muss seine Kosten tragen.

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Die Bundeskonf­erenz der Freien Berufe (BUKO) warnte zuletzt immer wieder vor der Öffnung der Freien Berufe für Mehrheitsb­eteiligung­en durch Kapitalges­ellschafte­n, wie sie von der EUKommissi­on gefordert. Dies würde zu einer Monopolisi­erung und Nachteilen auch für die Konsumente­n kommen, so BUKO-Präsident Kurt Frühwirth. „Monopolisi­erung führt nicht zwangsläuf­ig zu einer Vereinfach­ung und Verbilligu­ng.“

In Großbritan­nien, wo bereits jede vierte Tierarztpr­axis in Kettenbesi­tz ist, seien die Honorare seit Marktöffnu­ng für Kapitalges­ellschafte­n um bis zu 40 Prozent gestiegen, warnte Frühwirth, der selbst Tierarzt ist. Ohne Abschluss einer Tierversic­herung könnten sich die Briten ein Haustier fast gar nicht mehr leisten. „Die drohenden Mehrheitsb­eteiligung­en sind ein Damoklessc­hwert für die Freien Berufe.“

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