ECard-Video: Medienbehörde rügt FPÖ
Gesetzesbruch. „Ali-Video“gegen eCard-Missbrauch verstößt gegen das Diskriminierungsverbot
Das eCard-Video der FPÖ stellt einen „schwerwiegenden“Gesetzesverstoß dar. Zu dem Ergebnis kommt die Medienbehörde KommAustria in einer aktuellen Entscheidung.
Das Video sorgte im Vorjahr für Aufregung: Die FPÖ wollte damit gegen eCardMissbrauch mobil machen – und warb für die blaue Initiative, künftig Fotos auf die eCard zu drucken.
Sie tat dies mit einer Figur namens „Ali“, die sich mit der eCard seines Cousins Mustafa „die Zähne auf Vordermann bringen lassen“wollte. „Ali“scheiterte in dem Video aber, weil die eCard künftig mit einem Foto ausgestattet sei. „Pech gehabt Ali. Es heißt nun: Sozialmissbrauch adé“, hieß es in dem Clip. Er lief wenige Stunden auf FPÖ-TV und Facebook, nach Protesten löschte ihn die FPÖ .
Wie die KommAustria feststellt, verstieß das Video gegen das Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetz, in dem ein Diskriminierungsverbot unter anderem nach Geschlecht, Rasse und Herkunft festgeschrieben ist. „Der Fes als typisch orientalisch-islamisches Kleidungsstück sowie die beiden Vornamen ’Ali’ und ’Mustafa’ lassen den Durchschnittsbetrachter unmissverständlich (...) auf eine orientalisch-islamische Herkunft“schließen, heißt es in der Entscheidung. „Zudem sehen sich ’Ali’ und ’Mustafa’ sehr ähnlich, wodurch offensichtlich die Absicht verfolgt wurde, diese Personengruppe in Bausch und Bogen als typischerweise Sozialmissbrauch begehend darzustellen.“
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die FPÖ kann berufen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unterdessen in derselben Causa gegen den damaligen Klubchef Johann Gudenus. Der Antrag auf Auslieferung war im Frühling im Nationalrat noch abgelehnt worden. Nach der Ibiza-Affäre legte er sein Mandat zurück, womit er seine Immunität verlor.