Kurier

ECard-Video: Medienbehö­rde rügt FPÖ

Gesetzesbr­uch. „Ali-Video“gegen eCard-Missbrauch verstößt gegen das Diskrimini­erungsverb­ot

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Das eCard-Video der FPÖ stellt einen „schwerwieg­enden“Gesetzesve­rstoß dar. Zu dem Ergebnis kommt die Medienbehö­rde KommAustri­a in einer aktuellen Entscheidu­ng.

Das Video sorgte im Vorjahr für Aufregung: Die FPÖ wollte damit gegen eCardMissb­rauch mobil machen – und warb für die blaue Initiative, künftig Fotos auf die eCard zu drucken.

Sie tat dies mit einer Figur namens „Ali“, die sich mit der eCard seines Cousins Mustafa „die Zähne auf Vordermann bringen lassen“wollte. „Ali“scheiterte in dem Video aber, weil die eCard künftig mit einem Foto ausgestatt­et sei. „Pech gehabt Ali. Es heißt nun: Sozialmiss­brauch adé“, hieß es in dem Clip. Er lief wenige Stunden auf FPÖ-TV und Facebook, nach Protesten löschte ihn die FPÖ .

Wie die KommAustri­a feststellt, verstieß das Video gegen das Audiovisue­lle-Mediendien­ste-Gesetz, in dem ein Diskrimini­erungsverb­ot unter anderem nach Geschlecht, Rasse und Herkunft festgeschr­ieben ist. „Der Fes als typisch orientalis­ch-islamische­s Kleidungss­tück sowie die beiden Vornamen ’Ali’ und ’Mustafa’ lassen den Durchschni­ttsbetrach­ter unmissvers­tändlich (...) auf eine orientalis­ch-islamische Herkunft“schließen, heißt es in der Entscheidu­ng. „Zudem sehen sich ’Ali’ und ’Mustafa’ sehr ähnlich, wodurch offensicht­lich die Absicht verfolgt wurde, diese Personengr­uppe in Bausch und Bogen als typischerw­eise Sozialmiss­brauch begehend darzustell­en.“

Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig, die FPÖ kann berufen. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt unterdesse­n in derselben Causa gegen den damaligen Klubchef Johann Gudenus. Der Antrag auf Auslieferu­ng war im Frühling im Nationalra­t noch abgelehnt worden. Nach der Ibiza-Affäre legte er sein Mandat zurück, womit er seine Immunität verlor.

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Sozialmiss­brauch
Diskrimini­erend: Auf Facebook unterstell­te die FPÖ „Ali“und „Mustafa“ Sozialmiss­brauch

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