Endlos-Streit um Anwaltskosten
Swap-Causa. Ex-Bürgermeister Schaden fiebert OGH-Prozess entgegen – und fordert Geld von der Stadt
Der Salzburger Finanzskandal ist mehr als sechs Jahre her, seine Nachwehen beschäftigen aber bis heute die Gerichte. Das ist eine teure Angelegenheit – und bringt sogar jemanden wie Heinz Schaden, einst stolzer Bürgermeister der Festspielstadt Salzburg, an seine Grenzen.
Die Stadt weigert sich, die Kosten für seine Verteidigung im Berufungsverfahren der Swap-Causa zu bezahlen. Seine Wiener Anwältin Bettina Knötzl hat der Magistratsdirektion am Dienstag einen Brief geschickt, um sie daran zu erinnern, dass sie eine Fürsorgepflicht für den ehemaligen Bürgermeister habe.
Deckel bei 20.000 Euro
Zur Vorgeschichte: Bei dem Swap-Prozess im Juli 2017, einem Nebenschauplatz des Salzburger Finanzskandals, standen Schaden und sechs weitere Angeklagte vor Gericht, weil sie im Jahr 2007 sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt ans Land übertragen haben. Der Ex-Bürgermeister wurde wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Er legte Berufung ein – und da begann ein Rechtsstreit um seine Verteidigungskosten, der jetzt in die nächste Runde geht.
Die Stadt hatte für die Verteidigung und Beratung von Schaden und zwei weiteren Magistratsbeamten rund 1,3 Millionen Euro bezahlt. Schaden wurde dann plötzlich angezeigt. Für die Kostenübernahme habe es keinen politischen Beschluss gegeben, hieß es da. Die Anzeige wurde mittlerweile aber fallengelassen.
Im April 2018 folgte der nächste Schlag: Die Stadt legte per Senatsbeschluss eine Deckelung von 20.000 Euro für alle weiteren Kosten fest. Dieses Geld ist längst aufgebraucht. Schaden beschäftigt eine Wiener Anwältin, die auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisiert ist – und bezahlte sie bis dato aus eigener Tasche. An Pension erhält er 3500 Euro, nebenbei ist er als Berater auf Werkvertragsbasis tätig. Doch auch die finanziellen Ressourcen eines früheren Spitzenpolitikers sind irgendwann erschöpft.
Und jetzt, zwei Jahre nach dem erstinstanzlichen Urteil, klopft seine Anwältin Bettina Knötzl an die Tore der Stadt. Knötzl fordert die Magistratsdirektion nicht auf, zu bezahlen – nein, sie informiert sie, dass das ihre Pflicht sei; mit dem freundlichen Hinweis, sie wolle mit der Information nur helfen, der Stadt „die Budgeterstellung und wirtschaftliche Vorsorge zu erleichtern“. Die Deckelung auf 20.000 Euro widerspreche der Fürsorgepflicht, erklärt sie – und zitiert ein Mitglied des Salzburger Kontrollamts, das in einer Stellungnahme 2016 wörtlich schrieb, dass „die Stadt ihren Organen all jene Aufwendungen ersetzen muss, die ihnen aus ihrer Tätigkeit für die Stadt entstehen“. Knötzl: „Herr Schaden zählt daher auf den Ersatz der ihm entstandenen Kosten.“
Öffentlicher Prozess
Schaden fiebert derweil seiner Berufungsverhandlung am Obersten Gerichtshof (OGH) entgegen. Es sieht düster für ihn aus: Im Mai hat die Generalprokuratur als „oberster Wahrer des Gesetzes“dem OGH empfohlen, den Schuldspruch zu bestätigen. Solche Empfehlungen sind eine Richtschnur, nur selten hat der OGH anders entschieden.
Die Verhandlung dürfte erst nach der Nationalratswahl stattfinden. Damit, so hört man, das gerichtliche Finale der politisch schwer belasteten Swap-Causa nicht mitten ins Wahlkampf-Finish fällt. Zudem will der OGH öffentlich verhandeln – das ist eher unüblich. Der fünf köpfige Senat berät meist hinter verschlossenen Türen. In dieser Causa, so erklärt Senatspräsident Kurt Kirchbacher, will man ganz transparent entscheiden und Schaden sowie fünf weiteren Angeklagten, die in Berufung gegangen sind, noch einmal die Möglichkeit geben, ihre Standpunkte darzulegen. Die Urteile sollen noch am selben Tag ergehen.
Neuer Streit um Regress
Wird der Schuldspruch bestätigt, könnte es für Heinz Schaden finanziell aber erst recht eng werden. Denn auch wenn die Stadt seine Verteidigungskosten jetzt wieder übernimmt, könnte sie bei einem rechtskräftigen Schuldspruch alles zurückfordern.
Dem sieht Anwältin Knötzl gelassen entgegen: „Er hat, wenn man der Argumentation der Anklage folgt, durch sein Handeln ja nicht der Stadt, sondern dem Land geschadet. Die Frage, ob die Stadt dann Anspruch auf Regress hat, ist nicht eindeutig geklärt.“Die Stadt hat angekündigt, auf jeden Fall die Kosten einzuklagen. Knötzl: „Ich warne vor dem Prozessrisiko. Das könnte für die Stadt erst recht teuer werden.“