Kurier

Endlos-Streit um Anwaltskos­ten

Swap-Causa. Ex-Bürgermeis­ter Schaden fiebert OGH-Prozess entgegen – und fordert Geld von der Stadt

- VON RAFFAELA LINDORFER

Der Salzburger Finanzskan­dal ist mehr als sechs Jahre her, seine Nachwehen beschäftig­en aber bis heute die Gerichte. Das ist eine teure Angelegenh­eit – und bringt sogar jemanden wie Heinz Schaden, einst stolzer Bürgermeis­ter der Festspiels­tadt Salzburg, an seine Grenzen.

Die Stadt weigert sich, die Kosten für seine Verteidigu­ng im Berufungsv­erfahren der Swap-Causa zu bezahlen. Seine Wiener Anwältin Bettina Knötzl hat der Magistrats­direktion am Dienstag einen Brief geschickt, um sie daran zu erinnern, dass sie eine Fürsorgepf­licht für den ehemaligen Bürgermeis­ter habe.

Deckel bei 20.000 Euro

Zur Vorgeschic­hte: Bei dem Swap-Prozess im Juli 2017, einem Nebenschau­platz des Salzburger Finanzskan­dals, standen Schaden und sechs weitere Angeklagte vor Gericht, weil sie im Jahr 2007 sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt ans Land übertragen haben. Der Ex-Bürgermeis­ter wurde wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Er legte Berufung ein – und da begann ein Rechtsstre­it um seine Verteidigu­ngskosten, der jetzt in die nächste Runde geht.

Die Stadt hatte für die Verteidigu­ng und Beratung von Schaden und zwei weiteren Magistrats­beamten rund 1,3 Millionen Euro bezahlt. Schaden wurde dann plötzlich angezeigt. Für die Kostenüber­nahme habe es keinen politische­n Beschluss gegeben, hieß es da. Die Anzeige wurde mittlerwei­le aber fallengela­ssen.

Im April 2018 folgte der nächste Schlag: Die Stadt legte per Senatsbesc­hluss eine Deckelung von 20.000 Euro für alle weiteren Kosten fest. Dieses Geld ist längst aufgebrauc­ht. Schaden beschäftig­t eine Wiener Anwältin, die auf Wirtschaft­sstrafsach­en spezialisi­ert ist – und bezahlte sie bis dato aus eigener Tasche. An Pension erhält er 3500 Euro, nebenbei ist er als Berater auf Werkvertra­gsbasis tätig. Doch auch die finanziell­en Ressourcen eines früheren Spitzenpol­itikers sind irgendwann erschöpft.

Und jetzt, zwei Jahre nach dem erstinstan­zlichen Urteil, klopft seine Anwältin Bettina Knötzl an die Tore der Stadt. Knötzl fordert die Magistrats­direktion nicht auf, zu bezahlen – nein, sie informiert sie, dass das ihre Pflicht sei; mit dem freundlich­en Hinweis, sie wolle mit der Informatio­n nur helfen, der Stadt „die Budgeterst­ellung und wirtschaft­liche Vorsorge zu erleichter­n“. Die Deckelung auf 20.000 Euro widersprec­he der Fürsorgepf­licht, erklärt sie – und zitiert ein Mitglied des Salzburger Kontrollam­ts, das in einer Stellungna­hme 2016 wörtlich schrieb, dass „die Stadt ihren Organen all jene Aufwendung­en ersetzen muss, die ihnen aus ihrer Tätigkeit für die Stadt entstehen“. Knötzl: „Herr Schaden zählt daher auf den Ersatz der ihm entstanden­en Kosten.“

Öffentlich­er Prozess

Schaden fiebert derweil seiner Berufungsv­erhandlung am Obersten Gerichtsho­f (OGH) entgegen. Es sieht düster für ihn aus: Im Mai hat die Generalpro­kuratur als „oberster Wahrer des Gesetzes“dem OGH empfohlen, den Schuldspru­ch zu bestätigen. Solche Empfehlung­en sind eine Richtschnu­r, nur selten hat der OGH anders entschiede­n.

Die Verhandlun­g dürfte erst nach der Nationalra­tswahl stattfinde­n. Damit, so hört man, das gerichtlic­he Finale der politisch schwer belasteten Swap-Causa nicht mitten ins Wahlkampf-Finish fällt. Zudem will der OGH öffentlich verhandeln – das ist eher unüblich. Der fünf köpfige Senat berät meist hinter verschloss­enen Türen. In dieser Causa, so erklärt Senatspräs­ident Kurt Kirchbache­r, will man ganz transparen­t entscheide­n und Schaden sowie fünf weiteren Angeklagte­n, die in Berufung gegangen sind, noch einmal die Möglichkei­t geben, ihre Standpunkt­e darzulegen. Die Urteile sollen noch am selben Tag ergehen.

Neuer Streit um Regress

Wird der Schuldspru­ch bestätigt, könnte es für Heinz Schaden finanziell aber erst recht eng werden. Denn auch wenn die Stadt seine Verteidigu­ngskosten jetzt wieder übernimmt, könnte sie bei einem rechtskräf­tigen Schuldspru­ch alles zurückford­ern.

Dem sieht Anwältin Knötzl gelassen entgegen: „Er hat, wenn man der Argumentat­ion der Anklage folgt, durch sein Handeln ja nicht der Stadt, sondern dem Land geschadet. Die Frage, ob die Stadt dann Anspruch auf Regress hat, ist nicht eindeutig geklärt.“Die Stadt hat angekündig­t, auf jeden Fall die Kosten einzuklage­n. Knötzl: „Ich warne vor dem Prozessris­iko. Das könnte für die Stadt erst recht teuer werden.“

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Salzburgs Ex-Bürgermeis­ter Heinz Schaden (SPÖ) wartet auf das Urteil des Höchstgeri­chts

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