Kurier

Uber nimmt wieder Fahrt auf

Gericht. Seit gestern Abend ist die App online. Berechtigu­ng und Niederlass­ung nun vorhanden

- VON ANNA-MARIA BAUER

Fünf Tage hat es diesmal gedauert. So lange hat Uber gebraucht, um die App derart umzustelle­n, dass sie den Vorgaben des jüngsten Gerichtsen­tscheids entspricht.

Zur Erinnerung: Vor einigen Tagen hat das Handelsger­icht Wien eine weitere einstweili­ge Verfügung gegen Uber erlassen. Ohne Gewerbeber­echtigung und Niederlass­ung in Österreich dürfe Uber seine Dienste nicht weiter anbieten. Bei Verstößen werden Strafen in der Höhe von 200.000 Euro fällig.

Die Auflagen hat Uber nun offenbar erfüllt. Am Dienstag um 21 Uhr funktionie­rte die App wieder.

„Wir freuen uns, wieder zurück in Wien zu sein“, hieß es vom Unternehme­n. In den vergangene­n Tagen habe das Team intensiv daran gearbeitet, alle notwendige­n Schritte abzuschlie­ßen, um die Anforderun­gen des Gerichts zu erfüllen. Uber operiere ab sofort mit einer lokalen, steuerpf lichtigen Niederlass­ung und einer entspreche­nden Gewerbeber­echtigung in Österreich.

Von der Taxifunkze­ntrale 40100, die mit Anwalt Dieter Heine die einstweili­ge Verfügung erwirkt hat, hieß es darauf hin: „Wir freuen uns, dass sich Uber nach viereinhal­b Jahren dazu entschloss­en hat, die Forderung der österreich­ischen Gerichte zu erfüllen. Ob sie es tatsächlic­h so tun, wie der Rechtsstaa­t es vorsieht, kann man aber noch nicht sagen.“

Vergangene­n April hatte eine erste einstweili­ge Verfügung Uber kurzfristi­g gestoppt. Damals war die App nach zwei Tagen wieder verfügbar. Ausreichen­d war die Umstellung aber nicht. Seitdem hatte 40100 zahlreiche weitere Klagen eingebrach­t. Insgesamt hat das Gericht Strafzahlu­ngen in der Höhe von 1,24 Millionen Euro erlassen. 680.000 Euro davon hat Uber beglichen.

Reisebüro-Lizenz

Diesmal wird wohl auch die Art der Gewerbeber­echtigung zu prüfen sein. Uber hat nämlich eine ReisebüroL­izenz erhalten.

Außerdem könnte auch die geplante Gesetzesän­derung das System Uber in seiner derzeitige­n Form beenden. Das Parlament hat im Juni eine Novelle des Gelegenhei­tsverkehrs­gesetzes auf den Weg gebracht. Taxi und Mietwagen sollen zu einem Einheitsge­werbe werden. Die Entwurfsvo­rschlag sieht vor: Mietwagenf­ahrer und Taxifahrer müssen künftig beide einen Taxischein machen und sich beim Fahrpreis an den Taxitarif halten.

Als es darauf hin zum Aufschrei von Uber und Anhängern kam, gab es von ÖVPVerkehr­ssprecher Andreas Ottenschlä­ger, der das Gesetz im Nationalra­t eingebrach­t hatte, prompt eine Korrektur: Die zuständige­n Landeshaup­tleute können, müssen aber nicht Fixtarife einführen.

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