Tödlicher Traktorunfall: Ermittlungen gegen Eltern
Ereignete sich die Tragödie auf einem Privatweg oder auf öffentlichem Grund? Das war eine zentrale Frage nach einem Traktorunfall vor drei Wochen, bei dem zwei Bregenzerwälder Kinder im Allgäu starben. Ein 13-Jähriger war beim Unfall auf einer Alpe in Balderschwang am Steuer gesessen, als ein 10-Jähriger und eine 13-Jährige aus einer am Traktor befestigten Transportkiste fielen und überrollt wurden.
Wie in Österreich dürfen Traktoren auch in Deutschland erst ab 16 Jahren mit entsprechendem Führerschein gelenkt werden. Da die Spritztour auf einem Privatweg passierte, wäre sie nicht illegal gewesen, hatte der Bürgermeister der deutschen Gemeinde behauptet.
Polizei und Staatsanwalt sehen das anders. Der Unfallort sei kein rechtsfreier Raum. Laut Gutachten sei der nicht gesperrte Weg ein öffentlicher Verkehrsgrund. Da der Bub, der den Traktor lenkte, noch strafunmündig ist, wird gegen den Fahrzeughalter ermittelt. Dieser hätte die Fahrt untersagen müssen. Ermittelt wird wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung durch Unterlassung auch gegen die Eltern der Kinder aus Riefensberg. Sie hätten diese nicht mitfahren lassen dürfen.