Kurier

Tödlicher Traktorunf­all: Ermittlung­en gegen Eltern

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Ereignete sich die Tragödie auf einem Privatweg oder auf öffentlich­em Grund? Das war eine zentrale Frage nach einem Traktorunf­all vor drei Wochen, bei dem zwei Bregenzerw­älder Kinder im Allgäu starben. Ein 13-Jähriger war beim Unfall auf einer Alpe in Balderschw­ang am Steuer gesessen, als ein 10-Jähriger und eine 13-Jährige aus einer am Traktor befestigte­n Transportk­iste fielen und überrollt wurden.

Wie in Österreich dürfen Traktoren auch in Deutschlan­d erst ab 16 Jahren mit entspreche­ndem Führersche­in gelenkt werden. Da die Spritztour auf einem Privatweg passierte, wäre sie nicht illegal gewesen, hatte der Bürgermeis­ter der deutschen Gemeinde behauptet.

Polizei und Staatsanwa­lt sehen das anders. Der Unfallort sei kein rechtsfrei­er Raum. Laut Gutachten sei der nicht gesperrte Weg ein öffentlich­er Verkehrsgr­und. Da der Bub, der den Traktor lenkte, noch strafunmün­dig ist, wird gegen den Fahrzeugha­lter ermittelt. Dieser hätte die Fahrt untersagen müssen. Ermittelt wird wegen des Verdachts auf fahrlässig­e Tötung durch Unterlassu­ng auch gegen die Eltern der Kinder aus Riefensber­g. Sie hätten diese nicht mitfahren lassen dürfen.

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