Kurier

Heimlich unter den Rock fotografie­ren: Expertin gegen eigenen Straftatbe­stand

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Heimlich unter Röcke zu fotografie­ren ist in Österreich keine Straftat. In Deutschlan­d, wo die Situation ähnlich ist, hat die Studentin Hanna Seidel eine Petition für einen eigenen Straftatbe­stand für Upskirting gestartet, wie die das voyeuristi­sche Fotografie­ren genannt wird. Katharina Beclin vom Institut für Strafrecht und Kriminolog­ie an der Universitä­t Wien hält das für „unverhältn­ismäßig“. Mit dem Tatbestand der sexuellen Belästigun­g, bei dem es zu Körperkont­akt kommt, sei Upskirting nicht gleichzuse­tzen, erklärt die Juristin in der schauTV-Interviewr­eihe „Warum eigentlich“. Damit sich

betroffene Frauen wehren können, sei es „zweckmäßig­er“, Upskirting mit einem Verwaltung­sstraftatb­estand zu erfassen.“Dann kann die Polizei sofort eingreifen, die Daten aufnehmen und eine Löschung der Bilder erzwingen. Das ist viel effektiver“, sagt Beclin.

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Katharina Beclin (li.) mit Elisabeth Mittendorf­er vom KURIER

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