Heimlich unter den Rock fotografieren: Expertin gegen eigenen Straftatbestand
Heimlich unter Röcke zu fotografieren ist in Österreich keine Straftat. In Deutschland, wo die Situation ähnlich ist, hat die Studentin Hanna Seidel eine Petition für einen eigenen Straftatbestand für Upskirting gestartet, wie die das voyeuristische Fotografieren genannt wird. Katharina Beclin vom Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Wien hält das für „unverhältnismäßig“. Mit dem Tatbestand der sexuellen Belästigung, bei dem es zu Körperkontakt kommt, sei Upskirting nicht gleichzusetzen, erklärt die Juristin in der schauTV-Interviewreihe „Warum eigentlich“. Damit sich
betroffene Frauen wehren können, sei es „zweckmäßiger“, Upskirting mit einem Verwaltungsstraftatbestand zu erfassen.“Dann kann die Polizei sofort eingreifen, die Daten aufnehmen und eine Löschung der Bilder erzwingen. Das ist viel effektiver“, sagt Beclin.