Kurier

Wahlkampf um den Schutz des Bargelds: Kurz will sogar Verfassung­sänderung

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FPÖ-Vorstoß.

„Der Einsatz von Bargeld ist für viele Menschen, gerade für die ältere Bevölkerun­g in Österreich und im ländlichen Raum, eine Grundbedin­gung für ein selbstbest­immtes Leben. Wir wollen diese Grundbedin­gung auch als ein Grundrecht in der österreich­ischen Verfassung verankern“, sagt Ex-Kanzler und ÖVPChef Sebastian Kurz.

Erst Ende Juli haben die Freiheitli­chen den Schutz des Bargeldes zur blauen Koalitions­bedingung erhoben. Sie wettern seit geraumer Zeit gegen das Ziel der „europäisch­en Eliten vom gläsernen Menschen.“Als Beleg für die Entwicklun­g hin zu einer bargeldlos­en Welt verweisen die Blauen auf die Abschaffun­g des Bankgeheim­nisses (2016) sowie das Ende der 500-EuroBankno­te in diesem Jahr.

Nun bezieht auch Wahlkämpfe­r Sebastian Kurz im Kampf gegen den rein elektronis­chen Zahlungsve­rkehr Stellung – und argumentie­rt dabei ähnlich wie die FPÖ.

Der Einsatz von Bargeld sei aufgrund der fortschrei­tenden Digitalisi­erung „immer mehr in Gefahr“, heißt es da. Und weiter: „Viele Menschen fühlen sich unwohl, wenn sie immer mehr zum gläsernen Menschen werden.“Das will die ÖVP nun mit einer Verfassung­sbestimmun­g ein für alle Mal verhindern.

Gewährleis­tet werden sollen dabei laut ÖVP drei Punkte: der Besitz von Bargeld zu Hause, um für mögliche Bankenkris­en gerüstet zu sein; die Bezahlung mit Bargeld in Geschäften, um auch weiterhin selbst darüber zu entscheide­n, wer über das Kaufverhal­ten Bescheid weiß, sowie die Sicherstel­lung eines Geldsystem­s, das nicht ausschließ­lich auf digitalen Werten beruht, sondern auch einen gewissen materielle­n Wert hat.

In einer neuen Bundesregi­erung soll daher eine Verfassung­sbestimmun­g ausgearbei­tet werden, die das Bargeld-Grundrecht der Bürger schützt und europarech­tskonform ist.

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