Schutzmaßnahmen
· Das eigene Getränk nie unbeobachtet und unbeaufsichtigt stehen lassen.
· Beim Ausgehen mit Freundinnen auch wieder gemeinsam nach Hause gehen.
· Bei plötzlichem Schwindel, Übelkeit oder Enthemmung sofort eine Vertrauensperson oder das Barpersonal um Hilfe bitten.
· K.O.-Mittel sind nur maximal sechs bis zwölf Stunden lang im Urin und im Blut nachweisbar. Für eine strafrechtliche Verfolgung des Täters ist deshalb rasches Handeln erforderlich.
· Daher ist es sehr wichtig, umgehend in ein Krankenhaus zu fahren oder gleich die Rettung zu alarmieren.