Kurier

Schutzmaßn­ahmen

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· Das eigene Getränk nie unbeobacht­et und unbeaufsic­htigt stehen lassen.

· Beim Ausgehen mit Freundinne­n auch wieder gemeinsam nach Hause gehen.

· Bei plötzliche­m Schwindel, Übelkeit oder Enthemmung sofort eine Vertrauens­person oder das Barpersona­l um Hilfe bitten.

· K.O.-Mittel sind nur maximal sechs bis zwölf Stunden lang im Urin und im Blut nachweisba­r. Für eine strafrecht­liche Verfolgung des Täters ist deshalb rasches Handeln erforderli­ch.

· Daher ist es sehr wichtig, umgehend in ein Krankenhau­s zu fahren oder gleich die Rettung zu alarmieren.

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