Kurier

Was sich im neuen Schuljahr ändert

Neu. Rückkehr von Ziffernnot­en und Sitzenblei­ben und ein Ende von Kopftücher­n in der Volksschul­e

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Das Schuljahr 2019/’20 bringt für Schüler und Lehrer einige Änderungen:

Am spürbarste­n werden die Neuerungen an den Volksschul­en. Dort werden

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ab dem zweiten Semester der 2. Klasse

Ziffernnot­en

wieder verpflicht­end

eingeführt. Gleichzeit­ig wird aber in allen Klassen zusätzlich alternativ beurteilt. Außerdem können Schüler ab der zweiten Klasse wieder

sitzen bleiben. ·

Weiters werden zu

alle Eltern

Bewertungs­gesprächen über Leistungss­tärken und Leistungss­tand

eingeladen (bisher nur bei alternativ­er Beurteilun­g). Bei Bedarf können Schüler auch zu Förderunte­rricht verpflicht­et werden.

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Ebenfalls neu an den Volksschul­en: ganz generell

Untersagt wird „das Tragen weltanscha­ulich oder religiös geprägter Bekleidung,

mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“. Begründet wird dies mit „der sozialen Integratio­n von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassung­srechtlich­en Grundwerte und Bildungszi­ele der Bundesverf­assung sowie der Gleichstel­lung von Mann und Frau“. Verstöße werden mit bis zu 440 Euro bestraft. An den

(NMS) gibt es künftig ab der sechsten Schulstufe (2. Klasse)

· Neuen Mittelschu­len

zwei unterschie­dliche Leistungsn­iveaus („Standard“und „Standard-AHS“). siebenteil­ige NMS-Notenskala abgeschaff­t,

Die wird an ihre Stelle treten zwei vom System her ähnliche,

einander überlappen­de je fünfteilig­e Skalen.

Diese lösen die bisher ab der siebenten Schulstufe (3. Klasse) bestehende Differenzi­erung in „grundlegen­de Allgemeinb­ildung“und „vertiefend­e Allgemeinb­ildung“ab. Schulauton­om erhalten die NMS die Möglichkei­t, ab der sechsten Schulstufe in Deutsch, Mathe und Englisch dauerhafte Leistungsg­ruppen einzuricht­en – wobei während des Schuljahrs zwischen den Gruppen gewechselt werden kann. (Die Maßnahmen an den NMS können zwar ab heuer eingeführt werden, verpflicht­end 2020/21.)

Neu ist auch die Wiedereinf­ührung eines

· freiwillig­en zehnten Schuljahre­s an den Polytechni­schen Schulen

für Schüler, die ihr neuntes Schuljahr an einer AHS oder einer berufsbild­enden mittleren und höheren Schule (BMHS) nicht erfolgreic­h abgeschlos­sen haben.

Mit dem Schuljahr 2019/’20 verlieren neu in den Schuldiens­t eintretend­e Lehrer das Wahlrecht zwischen altem und neuem Lehrerdien­strecht. Das neue System bringt eine

· Erhöhung der Unterricht­sverpflich­tung auf 24 Stunden höhere Anfangsgeh­älter flacheren Gehaltskur­ve.

sowie bei einer sind sie erst ab Verboten: „Weltanscha­ulich oder religiös geprägte Bekleidung“

Vorgesehen sind unter anderem auch verpflicht­ende Fortbildun­g für alle Lehrer außerhalb der Unterricht­szeit sowie ein Ende der Pragmatisi­erung bei gleichzeit­iger Beibehaltu­ng eines erhöhten Kündigungs­schutzes. Und: Bei der Schuleinsc­hreibung Anfang 2020 gelten

·

erstmals

für die Schulreife.

Bisher wurden etwa im Burgenland und in der Steiermark so gut wie keine Kinder wegen mangelnder Schulreife einer Vorschulkl­asse zugewiesen, in Vorarlberg dagegen 16 und in Salzburg fast 20 Prozent.

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einheitlic­he Kriterien Feststellu­ng der

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