Was sich im neuen Schuljahr ändert
Neu. Rückkehr von Ziffernnoten und Sitzenbleiben und ein Ende von Kopftüchern in der Volksschule
Das Schuljahr 2019/’20 bringt für Schüler und Lehrer einige Änderungen:
Am spürbarsten werden die Neuerungen an den Volksschulen. Dort werden
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ab dem zweiten Semester der 2. Klasse
Ziffernnoten
wieder verpflichtend
eingeführt. Gleichzeitig wird aber in allen Klassen zusätzlich alternativ beurteilt. Außerdem können Schüler ab der zweiten Klasse wieder
sitzen bleiben. ·
Weiters werden zu
alle Eltern
Bewertungsgesprächen über Leistungsstärken und Leistungsstand
eingeladen (bisher nur bei alternativer Beurteilung). Bei Bedarf können Schüler auch zu Förderunterricht verpflichtet werden.
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Ebenfalls neu an den Volksschulen: ganz generell
Untersagt wird „das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung,
mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“. Begründet wird dies mit „der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau“. Verstöße werden mit bis zu 440 Euro bestraft. An den
(NMS) gibt es künftig ab der sechsten Schulstufe (2. Klasse)
· Neuen Mittelschulen
zwei unterschiedliche Leistungsniveaus („Standard“und „Standard-AHS“). siebenteilige NMS-Notenskala abgeschafft,
Die wird an ihre Stelle treten zwei vom System her ähnliche,
einander überlappende je fünfteilige Skalen.
Diese lösen die bisher ab der siebenten Schulstufe (3. Klasse) bestehende Differenzierung in „grundlegende Allgemeinbildung“und „vertiefende Allgemeinbildung“ab. Schulautonom erhalten die NMS die Möglichkeit, ab der sechsten Schulstufe in Deutsch, Mathe und Englisch dauerhafte Leistungsgruppen einzurichten – wobei während des Schuljahrs zwischen den Gruppen gewechselt werden kann. (Die Maßnahmen an den NMS können zwar ab heuer eingeführt werden, verpflichtend 2020/21.)
Neu ist auch die Wiedereinführung eines
· freiwilligen zehnten Schuljahres an den Polytechnischen Schulen
für Schüler, die ihr neuntes Schuljahr an einer AHS oder einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule (BMHS) nicht erfolgreich abgeschlossen haben.
Mit dem Schuljahr 2019/’20 verlieren neu in den Schuldienst eintretende Lehrer das Wahlrecht zwischen altem und neuem Lehrerdienstrecht. Das neue System bringt eine
· Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf 24 Stunden höhere Anfangsgehälter flacheren Gehaltskurve.
sowie bei einer sind sie erst ab Verboten: „Weltanschaulich oder religiös geprägte Bekleidung“
Vorgesehen sind unter anderem auch verpflichtende Fortbildung für alle Lehrer außerhalb der Unterrichtszeit sowie ein Ende der Pragmatisierung bei gleichzeitiger Beibehaltung eines erhöhten Kündigungsschutzes. Und: Bei der Schuleinschreibung Anfang 2020 gelten
·
erstmals
für die Schulreife.
Bisher wurden etwa im Burgenland und in der Steiermark so gut wie keine Kinder wegen mangelnder Schulreife einer Vorschulklasse zugewiesen, in Vorarlberg dagegen 16 und in Salzburg fast 20 Prozent.